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Aktuelle Pressemeldungen von Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt

 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Gesundheit & Wellness    Datum: 7.03.2024
Weltverbrauchertag
Fragen Sie nach schädlichen Substanzen
Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Anlass genug, Sie auf Ihr Recht auf Information über schädliche Substanzen in Gebrauchsgegenständen hinzuweisen. Nutzen Sie die UBA-App Scan4Chem, um sich bei Herstellern oder Händlern über schädliche Substanzen in Produkten zu erkundigen. Seien sie bei Onlinekäufen vorsichtig - Anbieter außerhalb der EU müssen dazu nicht informieren.

Viele Menschen denken beim Thema Chemikalien zuerst an flüssige oder pulverförmige Produkte wie Farben, Kosmetikprodukte oder Wasch- und Reinigungsmittel. Aber auch in Möbeln, Spielzeug, Sportartikeln oder Elektrogeräten können schädliche Substanzen enthalten sein und möglicherweise während Produktion, Nutzung oder Abfallphase freigesetzt werden. Seien Sie also auch kritisch beim Kauf von Gebrauchsgegenständen! Erkundigen Sie sich beim Hersteller oder Händler nach "besonders besorgniserregenden Stoffen" in den Gegenständen.

Auf EU-Ebene wurden bereits über 200 Stoffe als "besonders besorgniserregend" identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA aufgenommen. Es handelt sich um Stoffe, die z.B. krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch oder besonders schädlich für die Umwelt sind, weil sie z.B. schwer abbaubar sind und sich in Lebewesen anreichern. Einige, aber nicht alle dieser Stoffe, dürfen bereits nur noch eingeschränkt verwendet werden. Ist ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent in einem Gebrauchsgegenstand enthalten, muss der Anbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren. Die UBA-Scan4Chem ermöglicht es Ihnen, sich auf einfache Weise bei den Firmen zu erkundigen, ob bzw. welche dieser besonders besorgniserregenden Stoffe in den Gegenständen enthalten sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit, auch um den Firmen zu zeigen, dass Sie solche Dinge nicht kaufen wollen! Seien Sie sich Ihrer Marktmacht bewusst.

Das Auskunftsrecht gilt allerdings nur innerhalb der EU. Kaufen Sie z.B. online direkt oder über einen elektronischen Marktplatz bei einem Anbieter aus Asien, dann ist dieser nicht verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben. Wenn Sie etwas online bestellen möchten, dann prüfen Sie am besten sehr genau, wer der Anbieter ist. Gibt es auf der Website ein Impressum? Wie lautet die Adresse des Anbieters? Die Verbraucherzentralen bieten einen "Fakeshopfinder" an, in dem Sie die URL eines Onlineshops überprüfen können. Sie empfehlen auch zu prüfen, welche Rückgabemöglichkeiten Onlineshops anbieten und wer ggf. die Kosten für Retouren trägt und raten davon ab, per Vorkasse zu bezahlen. Vermeiden Sie spontane Onlinekäufe, die Sie später bereuen könnten.

Nutzen Sie die Dinge, die Sie besitzen, möglichst lange, pflegen und reparieren Sie diese. Damit ersparen Sie der Umwelt nicht nur schädliche Substanzen, sondern auch Treibhausgasemissionen und gesteigerten Ressourcenverbrauch. Das umweltfreundlichste Produkt ist stets das, welches nicht produziert wird. Es gibt auch die Möglichkeit Dinge gebraucht zu kaufen, auszuleihen oder zu tauschen. Lässt sich ein Neukauf partout nicht vermeiden, dann wählen Sie langlebige, möglichst nachhaltige Waren, die unter hohen Umwelt- und Sozialstandards hergestellt wurden.

Nutzen Sie die weiterführenden Links, um sich vor dem nächsten Kauf genauer zu informieren.
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