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Politik & Gesellschaft   
Studie zeigt dringenden Handlungsbedarf: Bundesregierung muss Lieferkettengesetz auf den Weg bringen
Die größten deutschen Unternehmen fallen bei Menschenrechts-Check in internationaler Studie durch
Die internationale Menschenrechtsorganisation Business & Human Rights Resource Centre und die Zürcher Hochschule (ZHAW School of Management and Law) zeigen in einer heute veröffentlichen Studie, dass die 20 umsatzstärksten deutschen Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte noch großen Nachholbedarf haben. Demnach erfüllt keines der Unternehmen alle untersuchten Menschenrechtsstandards aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch fordert von der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz dazu und hat dafür gemeinsam mit vielen anderen Organisationen die "Initiative Lieferkettengesetz" angestoßen.

Die Bundesregierung muss ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringen. © Germanwatch e.V.
Dazu kommentiert Cornelia Heydenreich, Teamleiterin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: "Diese Studie zeigt einmal mehr, dass eine freiwillige Erwartung keinen ausreichenden Handlungsdruck bei den Unternehmen erzeugt. Wenn selbst die größten deutschen Unternehmen den grundlegenden Menschenrechtsanforderungen nicht ausreichend nachkommen, müssen sie per Gesetz dazu angehalten werden. Diese Studie legt den Schluss nahe, dass auch das umstrittene Monitoring im Rahmen des Nationalen Aktionsplans kaum ein anderes Ergebnis produzieren wird. Deshalb sollte die Bundesregierung nicht länger zögern und zügig an einem Lieferkettengesetz arbeiten. Das Gesetz muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden."

Insbesondere wenn es darum ging, die Perspektive der Betroffenen einzubeziehen und im Schadensfall Wiedergutmachung zu leisten, schnitten die Unternehmen in der Untersuchung besonders schlecht ab. "Deshalb muss ein Gesetz dafür sorgen, dass Unternehmen Menschenrechtsverletzungen vermeiden und ansonsten Betroffene im Schadensfall Wiedergutmachung einfordern können", so Heydenreich weiter.

Informationen und Hintergründe:

 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.germanwatch.org
kueper@germanwatch.org
    

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