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Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Gesundheit & Wellness    Datum: 07.11.2018
EU-Mitgliedstaaten müssen den Kampf gegen Antibiotika und Antibiotikaresistenzen in der Umwelt verstärken
Umweltbundesamt stellt sieben Maßnahmenschwerpunkte vor
Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, den Risiken, die von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen (AMR) in der Umwelt ausgehen, besser zu begegnen. "Die Verbreitung von AMR ist ein weltweit zunehmendes Problem. Der "One Health Action Plan on AMR" der EU befasst sich mit diesem Thema vor allem im Bereich der Human- und Veterinärmedizin. Nach Meinung des UBA adressiert er jedoch bisher die Umwelt nur unzureichend. Dabei sind Boden und Wasser Entstehungsorte von Resistenzen (oder "Brutstätten"). Diese Risiken müssen wir richtig identifizieren, managen und minimieren", so Jutta Klasen, Leiterin der Abteilung "Chemikaliensicherheit" des UBA. In einem neuen wissenschaftlichen Hintergrundpapier des UBA werden sieben Handlungsprioritäten benannt. Dazu gehören unter anderem: Ein vollständiges Verbot der Verwendung von unbehandeltem Klärschlamm als Düngemittel, die technische Aufrüstung von Abwasserbehandlungsanlagen in größeren Städten, die oft Brennpunkte für die Freisetzung von Antibiotikaresistenzen sind, und eine umfassende und systematische Überwachung der AMR in der Umwelt.

Antibiotika sind hochaktive Substanzen, die das Wachstum von Bakterien behindern und/oder abtöten. Einmal von Mensch und Tier ausgeschieden, können Antibiotika über Abwässer und Tierdünger in die Umwelt eingetragen werden. Antibiotika können auch aus Flüssen, Seen und Bächen oder über den Boden in das Grundwasser gelangen. Antibiotika wurden bereits in allen Umweltkompartimenten gefunden und können Organismen im Wasserökosystem schädigen.

Die Eingangspfade von antibiotikaresistenten Bakterien sind im Allgemeinen identisch mit denen von Antibiotika. Sie kommen insbesondere dort vor, wo Wasser oder Boden kontaminiert sind. Am problematischsten ist dabei die Verbreitung von Antibiotika über Gülle und über Dung, die als Wirtschaftsdünger verwendet werden, da antibiotikaresistente Keime so weiter in der Umwelt verbreitet werden. Dort können sich resistente Keime dann vermehren und/oder ihre Resistenzgene an andere, für den Menschen gefährliche Krankheitserreger weitergeben. Je öfter dies geschieht, desto resistenter können sich Keime entwickeln und durchsetzen. In der Folge sind klassische Antibiotikabehandlungen gegen häufige bakterielle Erkrankungen nicht mehr wirksam. Studien haben gezeigt, dass selbst begrenzte Konzentrationen von Antibiotikarückständen für die Proliferation von AMR ausreichen.

Das UBA empfiehlt, dass diese sieben prioritäre Handlungsfelder von der EU und den Mitgliedsstaaten angegangen werden:
  1. Prävention: Der Einsatz von Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin sollte auf das medizinisch notwendige Maß beschränkt werden.
  2. Kommunikation: Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Landwirte müssen über das Thema Antibiotika in der Umwelt und insbesondere über die korrekte Entsorgung von Antibiotikarückständen informiert und geschult werden.
  3. Zulassung von Antibiotika: Entwicklung und Umsetzung von Bewertungsmethoden und Kriterien für Antibiotika und Antibiotikaresistenzen.
  4. Direkte und indirekte Einleitung von Kläranlagen (kommunal und industriell): Identifikation von Hotspots für die Freisetzung von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen. Verbesserung der Technologie in Kläranlagen. Zusammenstellung der Produktionsstandorte und Untersuchung der Emissionen aus Produktionsanlagen.
  5. Oberflächengewässer/Badegewässer/Grundwasser: Entwicklung von Überwachungsrichtlinien und Bewertungskonzepten für die Überwachung der Antibiotikaresistenz in Oberflächen- und Badegewässern. Reduktion des Eintrags von Antibiotikaresistenzen in Oberflächen- und Badegewässer, z. B. durch die Verbreiterung von Uferstreifen und die Ausweisung von Wasserschutzzonen.
  6. Düngemittel, die in der Landwirtschaft verwendet werden: Durchführung einer bedarfsgerechten Düngung. Verbot des Aufbringens von unbehandeltem Klärschlamm auf den Boden und Verwendung von Klärschlamm für die Rückgewinnung von Phosphor.
  7. Boden: Überwachung der Verbreitung von Antibiotikarückständen und antibiotikaresistenten Bakterien an ausgewählten Ackerflächen. Definition vorsorglicher Grenzwerte für Antibiotika, Zink und Kupfer im Boden.


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