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Aktuelle Pressemeldungen von Der Spatz - Alternativer Anzeiger für Bayern

 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Der Spatz - Alternativer Anzeiger für Bayern, D-80999 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 05.11.2010
Beitrag "Nur Biobier ist reines Bier", Norbert Suchaneck, ECO-News 20.10.2010
Antwort auf den Leserbrief vom Bayerischen Brauerbund e.V.
Antwort des Autors Norbert Suchanek auf den "Leserbrief" des Brauerbunds (siehe unten). Die Zitate sprechen für sich.

"Der Hopfen kommt ebenfalls aus ökologischem Anbau und darf nach den Richtlinien der Ökoverbände nicht geschwefelt werden, ebenso ist der Einsatz von Hopfenextrakt verboten. Gentechnisch veränderte Hefe darf entsprechend den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ebenfalls nicht verwendet werden."
Quelle: Verkaufsargumente für Biogetränke: Oekolandbau.de


"Damals war der industrielle Pestizidgetreideanbau unbekannt. Moderne Produktionsmethoden erlauben konventionellen Brauereien heute die Behandlung ihres Wassers mit Ionenaustauschern (zur Änderung des Mineralgehalts) und Aktivkohle (zur Entfernung unerwünschter Geschmacks- und Geruchsstoffe). Hopfen und Malz werden geschwefelt, Gerste mit chemischen Verfahren/Zusätzen lagerfähig gemacht.Zum Hefewachstum kann genmanipulierter Mais verwendet werden. Durch Erhitzen und Druck wird der Gärungsvorgang beschleunigt. Und das Bier wird dann dann mit chemischen Hilfsmitteln geklärt und haltbar gemacht. Biobier wird traditionell gebraut, die Getreide stammen aus kontrolliert biologischem Anbau. Nur natürliche Hopfendolden -kein Extrakt- kommt ins Bier."
Quelle: WWW.BIOBIER.INFO


"Das bedeutet, das Getreide wird nicht synthetisch gedüngt und gespritzt, ebenso der Hopfen, der auch nicht geschwefelt wird, was ihm höhere Haltbarkeit geben würde."
Quelle: Umweltjournal.de


"Der Hopfen ist ein mehrjähriges Gewächs, das im Boden überwintert. Im Frühjahr wird die Hopfenpflanze aufgedeckt und geschnitten. Dann erfolgt das "Drahtaufhängen", wie man das anbringen der Eisendrähte bezeichnet. Im Sommer sind viel Niederschlag aber auch viele Sonnenscheinstunden wichtig für das Gedeihen des Hopfens. Nach der Hopfenblüte Anfang Juli wartet man noch 2 - 3 Wochen bis die Ausdoldung abgeschlossen ist. Dann erfolgt die Ernte, heutzutage meist unter Zuhilfenahme von Erntemaschinen. Der frisch geerntete Hopfen wird in Hopfendarren mit warmer Luft auf etwa 8 - 10 % Wassergehalt getrocknet und dann auf 11 - 12 % Wassergehalt eingestellt. Zur Verbesserung der Haltbarkeit wird der getrocknete Hopfen geschwefelt. Der Hopfen verliert während der Lagerung unweigerlich an Qualität. Deshalb und der besseren Ausbeute wegen, wird der Hopfen heute hauptsächlich in Konzentrat- und Pulverform eingesetzt. Durch das Vermahlen der Dolden erhält man zuerst ein Hopfenpulver. Durch Extraktion mit organischen Lösungsmitteln können daraus verschiedene Hopfenextrakte gewonnen werden."
Quelle: Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V


"Gleich nach der Ernte werden die Hopfendolden künstlich getrocknet und nach kurzer Lagerung verpackt, gewogen und amtlich versiegelt. Dem Hopfen wird dann eine Urkunde beigefügt, auf dem Herkunft, Jahrgang, Aufbereitungsart (geschwefelt oder nicht geschwefelt) und eine Kontrollnummer verzeichnet sind."
Quelle: www.brautechniker.de


"Die Braugerste wird mit Pestiziden und Kunstdünger angebaut, Hopfen wird nach der Ernte geschwefelt. Die Industrie verwendet Hopfenextrakt, der durch die Zugabe von Lösungsmitteln wie Methylenchlorid oder Hexan entsteht. Obergäriges Bier darf zudem mit Zucker versetzt oder mit Zuckerkulör eingefärbt werden. Der Kunststoff Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) wird zum Klären und Stabilisieren zugesetzt."
Quelle: greenpeace magazin 6.08


"Fangen wir beim Hopfen an. Als das bayerische Reinheitsgebot für Bier 1516 geschrieben wurde, gab es weder Pestizide noch Kunstdünger. Der Hopfen wuchs ohne die modernen Hilfsmittel der chemischen Industrie, weshalb auch nur Hopfen im Hopfen war. Das ist heute freilich im konventionellen Anbau anders, der zum Beispiel das hochgiftige Pestizid Triphenylzinn einsetzt. Ist der konventionelle Hopfen geerntet kommt heutzutage, trotz Reinheitsgebot, zur Haltbarmachung noch eine kräftige Prise Schwefel hinzu - bis zu 10 Gramm Schwefel je Kilogramm Hopfen. Konventionelle Braukunst erlaubt darüberhinaus die Verwendung von Hopfenextrakt, der mit Hilfe von chemischen Lösungsmitteln wie Methylenchloprid und Hexan aus dem Hopfen gelöst wird.So wie Pestizide und Schwefel sind auch Polyvinylpolypyrrolidon (PPP) oder Kieselsäurepräparate zwar nicht im historischen Reinheitsgebot erwähnt. Dennoch sind sie bei modernen deutschen Bierbrauern als Hilfsmittel erlaubt und werden dem konventionellen Gebräu zur Haltbarmachung vor der Filtration zugesetzt. Das deutsche "Biergesetz" genehmigt den Einsatz solcher Hilfsstoffe, solange sie bis auf "gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden."
Quelle: Waldecker Landbier ®, Reinhold Schütz
Email: service@waldeckerlandbier.de
Internet: www.waldecker-landbier.de


"Während konventionelle Brauer ohne diese künstlichen Hilfsstoffe offensichtlich nicht mehr auskommen, verzichten Bio-Brauer selbstverständlich auf solche "Tricks". PPP und ähnliche Präparate zur künstlichen Verlängerung der Haltbarkeit sind in der Öko-Bierherstellung strikt verboten. Das gleiche gilt für die im konventionellen Bereich erlaubte radioaktive Bestrahlung zur Füllhöhenkontrolle. Damit nicht zuviel und nicht zuwenig Bier in die Flasche oder Dose kommt, setzen gerade Großbrauereien seit Jahren Gamma- oder Röntgenstrahlen ein. Als strahlendes Element dient hierbei Americium 241, was ein Abfallprodukt aus der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstäben ist. Weil die bei der Füllhöhenkontrolle eingesetzte Gammastrahlung "nur" schwach ist und nicht der Konservierung dient, muß diese Form der radioaktiven Bestrahlung - zum Glück für die konventionelle Bier- und Getränkebranche - übrigens nicht auf dem Etikett vermerkt werden. Der Verbraucher wird so hinters Licht geführt. Das gleiche gilt für die diversen Hilfsstoffe, die gleichfalls nicht unter die Deklarationspflicht fallen."
Quelle: Waldecker Landbier ®, Reinhold Schütz
Email: service@waldeckerlandbier.de
Internet: www.waldecker-landbier.de


Die Stadt, das Land und das Bier
27. Sept. 2010 ... eine Anweisung, den geschwefelten Hopfen zu erkennen, und Angabe der Ursachen, wesswegen der Hopfen geschwefelt wird ; zugleich Sendschreiben ...
www.bayerische-landesbibliothek-online.de/oktoberfest-bier


"Hopfen wird häufig als Extrakt beigefügt, bei obergärigem Bier erlaubt das deutsche Gesetz auch die Verwendung von anderem Malz als dem aus Gerste sowie von Zucker und Zuckerkulör, einer aus Zucker gewonnenen Lebensmittelfarbe. Außerdem dürfen Hopfen und Malz zur Konservierung leicht geschwefelt werden, der konventionelle Hopfenanbau verwendet Pflanzenschutzmittel. Um das Bier haltbarer zu machen, setzen Brauereien vielfach Kieselsäurepräparate ein. Auf all das verzichten die Hersteller von Biobier - die Ökobrauer verwenden ausschließlich ungeschwefelten Biohopfen, keinen Hopfenextrakt. «Was ein Bier nicht braucht, ist bei uns nicht drin», sagt etwa Franz Ehrnsperger, der Inhaber von Lammsbräu in Neumarkt in der Oberpfalz. Also keine Hilfsstoffe zur Verlängerung der Haltbarkeit. Auch das Malz ist ungeschwefelt, die Frischhefe ist ebenfalls ohne Zusätze."
Quelle: NZ Netzeitung GmbH



Leserbrief des Bayerischen Brauerbund e.V.

Von: Lothar Ebbertz [mailto:ebbertz@bayerisches-bier.de]
Gesendet: Freitag, 22. Oktober 2010 15:12
An: derSpatz@t-online.de; info@eco-world.de
Betreff: Beitrag "Nur Biobier ist reines Bier", Norbert Suchaneck, ECO-News 20.10.2010

Sehr geehrter Herr Suchanek,
sehr geehrte Damen und Herren,

Am 20.10. erschien in den ECO-News, Rubrik Essen und Trinken, der Beitrag "Nur Bio-Bier ist reines Bier - Die Öko-Maß schützt Boden, Wasser und Klima".

Hierzu nimmt der Bayerische Brauerbund in folgendem L E S E R B R I E F" Stellung:

Bei der Recherche für den in der ECO-World erschienenen Artikel "Nur Biobier ist reines Bier" haben Sie sich schlichtweg ungenügend und in Teilen sogar mangelhaft informiert. Die bayerische Brauwirtschaft bekennt sich zum Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 und braut ihre Biere seit fast 500 Jahren nach dieser Regel. Von Verwässerung insbesondere zugunsten der Ansprüche von Großbrauereien kann keine Rede sein.
Es ist richtig, dass Biobrauereien ausschließlich Rohstoffe aus ökologischem Anbau für die Herstellung von Biobieren verwenden dürfen. Auch bei der Warenannahme von konventionellem Malz gelten jedoch die gleichen Grenzwerte für Kontaminanten und Rückstände aus dem Pflanzenbau wie bei ökologischem Getreide. Zudem ist der Brauprozess auch ein "Reinigungsprozess", in dem durch Klärungs- und Sedimentationsprozesse viele Bestandteile, die natürlicherweise mit dem Rohstoff in Maische oder Würze gelangen, schon während des Sudprozesses ausgeschieden werden.
Letztendlich ist die Entscheidung des Verbrauchers für ein Biobier nicht an der Qualität des Endproduktes sondern vielmehr an einer Einstellung gegenüber der Produktion der Rohstoffe in der Landwirtschaft fest zu machen. Untersuchungen renommierter Wissenschaftler hingegen belegen: Analytisch ist ein objektiver Qualitätsunterschied zwischen Bio- und konventionellem Bier nicht nachweisbar.
Ihre Ausführungen zur Schwefelung von Hopfen sind schlichtweg falsch. Das Schwefeln von Hopfen ist in keinem Falle zulässig, weder Biohopfen noch konventionell angebauter Hopfen wird geschwefelt. Die Hopfendolden werden nach der Trocknung in Rechteckballen gepresst und aus Gründen der Haltbarkeit ins Kühllager gebracht. Aus dem Rohhopfen wird in den meisten Fällen Hopfenpulver hergestellt, das zu Pellets gepresst wird, die sowohl konventionelle als auch Biobrauer in gleicher Weise verwenden. Bei der Extraktion von Hopfen zu Hopfenextrakt werden die brautechnologisch wichtigen Inhaltsstoffe des Hopfens in erster Linie mit CO2 und hohem Druck aus dem Hopfen gelöst. In anderen Fällen wird auch Ethanol zur Hopfenextraktion verwendet, was nichts anderes als Alkohol ist und somit sicherlich nicht als Verunreinigung oder chemischer Zusatzstoff bewertet werden darf.
Ihre Ausführungen zum kleinen Chemiebaukasten entbehren jeglicher wissenschaftlicher und technologischer Grundlage. Chemische Zusätze sind nach dem Bayerischen Reinheitsgebot nicht erlaubt und werden in der bayerischen Brauwirtschaft in keinster Weise eingesetzt.
Ihre völlig unsinnigen, wirr anmutenden Äußerungen zum Einsatz "radioaktiven Abfalls aus dem atomaren Brennstoffkreislauf" in der Bierabfüllung, zeigen uns, mit welcher voreingenommenen Grundeinstellung Sie an das Thema "Biobier versus konventionelles Bier" herangegangen sind.
Wie bei allen biologisch erzeugten Nahrungsmitteln erfreut sich Biobier dort besonderer Wertschätzung, wo es Menschen um eine Nahrungsmittelerzeugung ohne künstliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz geht. Dies jedoch macht das Biobier selbst weder sensorisch noch analytisch per se "besser".
Das Reinheitsgebot und die tagtäglich gelebte Praxis einer möglichst ressourcenschonenden Bierproduktion über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg garantieren heute Qualitätsbiere, die frei von Rückständen jedweder Art sind.
Durch die unwahre Verunglimpfung konventionell hergestellten Bieres erweisen Sie der Bio-Idee einen Bärendienst!

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER BRAUERBUND E. V.
Dr. Lothar Ebbertz Walter König
Hautgeschäftsführer Pressesprecher
Tel: 089 / 28 66 04 -29
ebbertz@bayerisches-bier.de
koenig@bayerisches-bier.de
www.bayerisches-bier.de

BAYERISCHER BRAUERBUND e.V.
Oskar-von-Miller-Ring 1 - 80333 München
Tel.: 0 89 - 28 66 04 - 0 Fax: 0 89 - 28 66 04 99
E-Mail: brauerbund@bayerisches-bier.de



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