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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Am 9. Januar 2018 tritt die geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft. Trinkwasserversorger können ihre Probennahme zukünftig an vor Ort relevante Risiken anpassen. Eine UBA-Leitlinie gibt Hilfestellung.
Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2017 der Änderung der Trinkwasserverordnung zu. Eine der wesentlichen Neuerungen: zentrale Wasserwerke und dezentrale kleine Wasserwerke können auf Basis der Ergebnisse einer Risikobewertung von dem festgelegten Parameterumfang sowie der vorgegebenen Häufigkeit der Untersuchungen abweichen. Die Leitlinien des UBA geben Hilfestellung zur Umsetzung dieser risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP).
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