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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 20.05.2019
Verstöße beim Umweltprüfverfahren zum AKW Paks II
Schriftliche Stellungnahme an das Aarhus-Komitee in Genf wurde übersandt
Mehrere Organisationen und Einzelpersonen haben heute vor dem Aarhus-Komitee der Vereinten Nationen eine Beschwerde über Unregelmäßigkeiten bei der Genehmigung des ungarischen Atomkraftwerkes Paks II eingereicht. Die Beschwerdeführer aus fünf EU-Staaten werfen darin der ungarischen Regierung vor, mehrere Vorgaben der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum geplanten AKW-Projekt missachtet und damit gegen internationales Recht verstoßen zu haben. Die tschechische Umwelt-NGO Calla, die deutsche Energiegenossenschaft Greenpeace Energy, die Stiftung Terra Mileniul III aus Rumänien, das Österreichische Ökologie-Institut, das Umweltinstitut München sowie die Privatpersonen Brigitte Artmann und Jan Haverkamp haben deshalb eine entsprechende schriftliche Stellungnahme an das Aarhus-Komitee in Genf übersandt.

Anfang 2015 hatte Ungarn allen EU-Staaten offiziell seine Absicht mitgeteilt, das AKW Paks II bauen zu wollen. Daraufhin hatten zahlreiche Länder - darunter die der beschwerdeführenden Organisationen - Ungarn mitgeteilt, dass sie an einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung teilnehmen möchten. Das UVP-Verfahren war im September 2016 mit der Genehmigung durch die zuständige Behörde beendet worden. Dabei waren aber wesentliche Einwände nicht berücksichtigt worden. So hatten die an der jetzt eingereichten Beschwerde Beteiligten im UVP-Verfahren zwischen 2015 und 2016 mit kritischen Stellungnahmen sowie bei Anhörungen auf verschiedene ökologische Risiken des geplanten AKW-Neubaus aufmerksam gemacht, wie etwa unzureichende Pläne für den Umgang mit dem anfallenden Atommüll, das Risiko schwerer Atomunfälle mit grenzüberschreitenden Folgen oder einen drohenden Temperaturanstieg der Donau durch zu heißes Kühlwasser des Atomkraftwerks. "Offenbar hat die ungarische Regierung die Beteiligten im Verfahren aber überhaupt nicht als offizielle Akteure ernstgenommen", sagt Gabriele Mraz vom Österreichischen Ökologie-Institut. Die Beschwerdeführer*innen kritisieren unter anderem folgende Punkte:

- Im Verfahren selbst stand nur den Bau des Kernkraftwerks Paks II am bestehenden Standort Paks auf Grundlage der ungarischen Energiestrategie zur Debatte. In Ungarn wurden weder alternative Standorte noch alternative Atomreaktorkonstruktionen oder alternative Wege zur Deckung der benötigten Energieerzeugung - etwa durch erneuerbare Energien - in Betracht gezogen. Dies widerspricht der Aarhus-Konvention, wonach zu Beginn des Verfahrens noch alle Optionen möglich sein müssen.

- Die Beteiligten sind von der ungarischen Regierung weder über den Verlauf des UVP-Verfahrens, die Veröffentlichung neuer Dokumente und veränderter Einspruchsfristen und Bautermine, noch über die abschließende Genehmigung für den AKW-Bau aktiv informiert worden. Zudem hatten von Ungarn bereitgestellte Dokumente nicht die erforderliche inhaltliche Qualität.

- Verfahrensbeteiligte wurden von ungarischen Regierungsvertretern während einer öffentlichen Anhörung in Ungarn direkt verbal angegriffen, ohne dass die Organisatoren der Anhörung dies unterbunden hätten. Dies steht ebenfalls im Widerspruch zur Aarhus-Konvention.

"Das Verhalten der ungarischen Behörden betrachten wir als ernsthafte Verletzung unserer Rechte als Beteiligte und gehen deshalb nun gemeinsam gegen diese Verstöße vor", sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. Eine Klage vor einem ungarischen Gericht ist den Beschwerdeführern in dieser Sache nicht möglich, nachdem das oberste Gericht des Landes Anfang 2019 verfügt hatte, dass derartige Schritte nur innerhalb der von offiziellen Stellen gesetzten Fristen erlaubt sind, die internationale Beteiligten zu spät mitgeteilt wurden. Die Beteiligten rechnen damit, dass sich das zuständige Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) noch vor der Sommerpause mit der eingereichten Beschwerde befassen dürfte. Parallel wird auch eine Beschwerde an das Implementation Committee des Espoo-Übereinkommens vorbereitet.

Hintergrund zu Paks II
Bereits seit Mitte der 1980er Jahre sind am ungarischen Standort Paks vier Atomreaktoren mit einer Gesamtnettoleistung von rund 1.800 Megawatt (MW) in Betrieb. Die geplante Abschaltung sollte Mitte der 2020er Jahre nach Ablauf der 40-jährigen Lebensdauer erfolgen. Um Engpässe in der Stromversorgung zu vermeiden, sollen unter dem Namen Paks II zwei neue Reaktoren mit einer Gesamtnettoleistung von 2.400 MW am selben Standort gebaut werden. Nach der ursprünglichen offiziellen Planung werden die Investitionskosten auf rund zwölf Milliarden Euro veranschlagt. Die Reaktoren sollen ab 2026/27 Strom erzeugen. Laut der World Nuclear Association gibt es einen russischen Finanzierungsvorschlag für 80 Prozent der Investitionskosten. Das ungarische Parlament hat den Finanzierungsbedingungen im Februar 2017 zugestimmt. Das russische Staatsunternehmen Rosatom rechnet mit dem Baubeginn im Jahr 2020.

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