"Die heutige Entscheidung des Bundesrats ist ein wichtiger Schritt für den Trinkwasserschutz und damit den Gesundheitsschutz in Deutschland. Mit der neuen Düngeverordnung wird nach 29 Jahren Überschreitung des Nitrat-Grenzwerts endlich europäisches Umweltrecht umgesetzt. Der Weg ist nun frei für weniger Gülle auf unseren Feldern und weniger gesundheitsschädliches Nitrat im Grundwasser. Strafzahlungen der EU sollten hiermit vom Tisch sein. Die von der EU-Kommission akzeptierte Fristverlängerung zur Ausweisung der besonders mit Nitrat belasteten sogenannten Roten Gebiete bis zum 1. Januar 2021 ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe akzeptabel. Dies fördert in der momentan schwierigen Phase die Akzeptanz dieser wichtigen Umweltschutzmaßnahme seitens der Landwirtschaft. Eine weitere Binnendifferenzierung der Roten Gebiete darf allerdings nicht dazu führen, dass die Flächen, auf denen Trinkwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen, kleingerechnet werden." Mehr Informationen zum Thema Nitrat
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