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Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 20.02.2020
OceanCare zieht Bilanz über die vorläufigen Ergebnisse der UN-Artenschutzkonferenz in Indien
In vielen Bereichen haben die Staaten an der UN-Artenschutzkonferenz in Indien ambitionierte Beschlüsse gefasst
Am Donnerstag, den 20. Februar 2020, endeten die Verhandlungsrunden der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS), die am Samstag mit der formellen Beschlussfassung im indischen Gandhinagar abgeschlossen wird. Auch eine von der indischen Regierung erarbeitete Abschlussdeklaration ist noch in Abstimmung unter den Staatenvertretern. Die internationale Meeresschutzorganisation OceanCare zieht eine erste, gemischte Bilanz.

"In vielen Bereichen haben die Staaten an der UN-Artenschutzkonferenz in Indien ambitionierte Beschlüsse gefasst. Ob diese das Artensterben verlangsamen oder gar aufhalten, muss allerdings bezweifelt werden. Zu offensichtlich ist das Versagen der Staaten, bereits bestehende Schutzmaßnahmen, selbst für Anhang-I-Arten, umzusetzen. Überdies wurde die Chance verpasst, den Handel mit streng geschützten Arten der Bonner Konvention klar zu untersagen", zieht Nicolas Entrup, Delegationsleiter von OceanCare, eine gemischte Bilanz.

In der Umsetzung sieht OceanCare weiterhin das grösste Defizit im internationalen Artenschutz. "Wenn es ums Eingemachte geht, dann verstecken sich die Staaten weiterhin hinter den üblichen Lippenbekenntnissen und verhindern einen Richtungswechsel. Die finanziellen Mittel für die großen Artenschutzherausforderungen auf internationaler Ebene fehlen, es gibt keine Sanktionen für jene Staaten, die dem Schutzanspruch streng geschützter und vom Aussterben bedrohter Arten in den nationalen Gesetzen nicht nachzukommen. Und bei den grossen Themen, wie der industriellen Fischerei, bleibt es beim 'business as usual'. Dass man selbst ein klares Verbot des Handels mit von der Bonner Konvention streng geschützten Arten ablehnte, ist ein Armutszeugnis. Nur Israel, die Schweiz und Peru zeigten sich in dieser Frage kämpferisch", erklärt Entrup.

OceanCare hatte im Vorfeld und bei der Konferenz aufgezeigt, welche Folgen die Ausbeutung lokaler Fischbestände durch internationale Fischereiflotten z.B. auf Fischergemeinden in Westafrika erzeugt. Der daraus resultierende Druck, die Ernährung auf andere Weise zu sichern, führt zur intensivierten Bejagung gefährdeter Arten in Küstengewässern und Mündungsgebieten. Schildkröten, Seekühe, Delphine und Krokodile sind von der zunehmenden Jagd betroffen. Auch Haie und Rochenarten werden immer stärker direkt bejagt. Ein regionaler Aktionsplan soll sich dem Problem widmen und auch sozioökonomische Aspekte berücksichtigen, um die Lebenssituation der lokalen Bevölkerung zu verbessern.

Die konkreten Ergebnisse der Artenschutzkonferenz im Überblick:

Die Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der Bonner Konvention:
Hatte sich OceanCare eine deutlichere, ambitioniertere Entscheidung erhofft, so ist der Entschluss der Vertragsstaaten trotzdem ein Fortschritt. Der Beitrag der zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Erhaltung von Wildtieren ist unverzichtbar, eine Formalisierung der Zusammenarbeit ist vorgesehen, wenn auch weiterhin schleppend. OceanCare sieht die Partizipation der Zivilgesellschaft im Entscheidungsprozess internationaler Natur- und Artenschutzabkommen als finales Ziel dieses Prozesses. Dieser Schritt wäre eine fundamentale Abkehr vom bisherigen System und würde die Chance bieten, dem Artensterben mit neuen Konzepten entgegenzutreten.

Aufnahme verschiedener Haiarten in die CMS Anhänge:
Angesichts der akuten Gefährdung von Haien durch direkte Bejagung, Fischerei und Beifang begrüsst OceanCare die Aufnahme des Weissspitzen-Hochseehais in Anhang I und die Aufnahme des Glatten Hammerhais und des Hundshais in Anhang II des Übereinkommens. Australien hat sich dabei einmal mehr als doppelzüngig entlarvt. Während es in Fragen des Walfangs zu den progressivsten Staaten zählt, verhielt sich Australien bei der Anhang-II-Listung des Glatten Hammerhais destruktiv, stellte sich gegen eine globale Listung und wollte die Population in australischen Gewässern ausnehmen.

Kultur bei Wildtieren und sich daraus ableitende Schutzmassnahmen:
Pottwale und Schwertwale, die gruppenspezifisch kommunizieren, Schimpansen, die mit Werkzeugen Nüsse kacken, und dutzende weitere Beispiele bilden seit Jahren einen eigenen Forschungszweig. Die Vertragsstaaten verständigten sich auf einen Arbeitsprozess, um den Ansatz der Erhaltung unterschiedlicher Wildtierkulturen zu verfolgen. Die Bonner Konvention ist hier die weltweit führende Konvention. Die Schutzmassnahmen, die sich daraus ableiten, könnten revolutionär sein.

Aktionspläne: Die Aktionspläne u.a. für den gemeinsamen Schutz der Pottwale im Ostpazifik, der Buckelwale im Arabischen Meer, des Irawadi-Delfins, des Ganges-Flussdelfins, sowie des Schweinswals in der Ostsee und im Iberischen Meer wurden angenommen.

Wichtige Lebensräume für Meeressäugetiere (IMMAs):
Der Beschluss sieht vor, dass die Vertragsstaaten die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf die wissenschaftlichen Daten der IMMA Task Force gründen sollen. Insbesondere sollen Forschungsprojekte ermöglicht werden, um wichtige Meeressäugergebiete auch in internationalen Gewässern zu eruieren. Die Ergebnisse sollen für das in Verhandlung befindliche UN-Abkommen über den Schutz der Artenvielfalt in internationalen Gewässern (Hochsee), die etwa 40% der Meeresoberfläche ausmachen, zur Verfügung stehen.

Unterwasserlärm:
OceanCare beauftragte Dr. Lindy Weilgart, Dalhousie University, im Vorfeld der CMS COP13 einen Überblick über verfügbare Technologien und Managementmassnahmen zu erstellen, die Unterwasserlärm messbar reduzieren und als "Best Practice" gelten können. Die Anwendung dieser Praktiken würde in den Bereichen Transportschifffahrt, Öl- und Gassuche sowie Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen den Unterwasserlärm signifikant reduzieren. OceanCare lehnt freilich jegliche neue Ölexplorationen ab, damit die Klimaziele erreicht werden können. Die Staaten einigten sich darauf, das Dokument einem Prüfverfahren zu unterziehen, um es als Empfehlung für Managementbehörden in Erwägung zu ziehen.

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