Bereits am 17. Dezember 2021 hatte die Green City AG darüber informiert, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass sowohl aufgrund erforderlicher Wertberichtigungen von Forderungen, Beteiligungen an Tochtergesellschaften als auch infolge von erwarteten Umsatz- und Ertragsausfällen ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 eingetreten ist. Die Aktionär:innen wurden gemäß § 92 Abs. 1 AktG form- und fristgerecht zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 20. Januar 2022 stattgefunden hat. Zudem hatten die Konzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG, die jeweils börslich handelbare Schuldverschreibungen emittiert haben, den Kapitalmarkt darüber informiert, dass sie sich in einer finanziellen Krise befinden. Auch die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH befindet sich in einem Restrukturierungsprozess. Der Verkauf von Assets und die Rückführung von Darlehen verzögert sich und konnte nicht im gesteckten Zeitrahmen abgeschlossen werden. Aus diesem Grund hat diese Konzerngesellschaft ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
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