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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 07.12.2017
Mitmachaktion: Straffreiheit für Lebensmittelrettung durchsetzen!
ePetition gegen die Kriminalisierung des Containers und gegen die Lebensmittelverschwendung gestartet
Was ist das Retten von Lebensmitteln gegen das Wegwerfen von Essen? So hätte Bert Brecht vielleicht die Absurdität kommentiert, dass in diesem Land nicht die Verschwendung von oft menschen- und umweltzerstörend produziertem Essen bestraft wird, sondern das Heraussammeln aus dem Müll. "Eine Straftat ist eine Verfehlung mit schwerem", definiert eine Jura-Internetseite solche Taten. Doch wo liegt der "schwere Unrechtsgehalt" des Containerns - vor allem im Vergleich mit den üblen Bedingungen des Produzierens für den Weltmarkt, mit Landraub, Knebelverträgen durch Agrarkonzerne, Niedriglöhnen und Giftspritzen sowie dann der Wegwerfkultur, die alle nicht nur straffrei bleiben, sondern mit satten Profiten belohnt werden?

Das wollen Aktivist*innen in einer deutschlandweiten Aktion jetzt ändern. Initiiert von Gruppen aus Aachen und Gießen sammeln sie Unterschriften für eine Petition an den Bundestag. Seit 5. Dezember läuft nun zudem eine vierwöchige Online-Sammelphase. Kommen 50.000 Unterschriften zusammen, müssen sich Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen mit den Lebensmittelretter*innen treffen und über deren Vorschlag diskutieren, "Containern" und Selbstbedienung im Sperrmüll künftig straffrei zu stellen.

Die Forderungen
Der Diebstahlsparagraph im Strafgesetzbuch und der § 959 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen ergänzt werden, damit niemand mehr bestraft wird, der Essen, Möbel oder anderes Nutzbare aus Mülltonnen oder Sperrmüllbergen rettet. Dem § 242 StGB soll ein Absatz angefügt werden: "Eine fremde Sache nach dieser Vorschrift ist nicht, wenn die Sache ohne das Ziel einer weiteren oder zum Zweck einer nur energetischen Verwertung entsorgt worden ist, oder eine nicht mehr genutzte Sache der Zerstörung ausgesetzt ist und der bisherige Besitzer sie weder weiter als Sache nutzen noch aufbewahren will." Das BGB soll präzisiert werden: "Insbesondere gilt dieses, wenn der Eigentümer diese in einem Müllbehältnis deponiert oder diese anderweitig zur Abholung durch die Müllabfuhr bereit stellt."

Zufrieden wären die Aktivist*innen damit allein jedoch nicht. Sie fordern, möglichst schnell das Wegwerfen von Lebensmitteln insgesamt und ohne Schlupflöcher zu verbieten- wie in Frankreich und Wallonien schon geschehen. Bis das Gesetz wird, sollen sich Lebensmittelindustrie und -handel freiwillig bewegen. "Keine Importe, die mit Vertreibung und Umweltzerstörung verbunden sind! Verarbeitung aller genießbaren Lebensmittel - ohne Wegwerfen!" steht auf der Forderungsliste. Außerdem solle der Handel verpflichtet werden, einen ungehinderten Zugang zu nicht mehr verkaufsfähigen, aber noch genießbaren Lebensmitteln sicherzustellen.

Der Ablauf der Aktion
Auf 242.blogsport.de ist die Aktion genauer beschrieben. Dort gibt es den Link zur ePetition und die Unterschriftenlisten zum Download mit genaueren Daten, bis wann die wohin geschickt werden müssen. Mitmachen kann jede und jeder - mit der eigenen Unterschrift, mit dem Sammeln weiterer Unterstützer*innen und mit Aktionen in der Öffentlichkeit, offensivem Containern, UmsonstZügen und vielem mehr.

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