Nach unserer Einschätzung würde eine Kategorisierung von Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftsaktivität im Rahmen der EU-Taxonomie die Erreichung des Ziels des EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltigen Wachstums und der EU-Sustainable Finance-Strategie der Umlenkung von Finanzströmen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten nicht unterstützen, sondern hindern. Spätestens seit der Nuklearkatastrophe in Fukushima im Jahre 2011, aber auch durch das ungelöste Problem zur Lagerung von Atommüll, steht Atomkraft im Widerspruch zur Nachhaltigkeit. Atomkraft ist zusätzlich europaweit eines der wichtigsten Ausschlusskriterien für Sustainable Finance. Dass Atomkraft und Sustainable Finance nicht vereinbar sind, zeigt auch ein Blick auf die etablierten Nachhaltigkeits-Siegel und Label in diesem Bereich: Das FNG-Siegel, das österreichische Umweltzeichen, das Siegel des Nordic Swan, aber auch das französische Greenfin Label schließen Atomkraft klar aus. Wir appellieren daher an die Europäische Kommission den Empfehlungen der Technical Expert Group on Sustainable Finance zu folgen und Atomkraft nicht als nachhaltige Wirtschaftsaktivität einzuordnen. Das FNG hat sich in der Pressemitteilung vom 31. März bereits klar für den Ausschluss von Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftsaktivität positioniert und setzt mit dem Offenen Brief ein weiteres Zeichen. Von den Mitgliedern des FNG haben einige den Wunsch formuliert, Ihre Unterstützung durch Nennung im Offenen Brief hervorzuheben. Darüber hinaus haben sich weitere Organisationen durch die Unterstützung der Triodos Bank angeschlossen - dafür möchten wir uns noch einmal ausdrücklich bedanken. Den Offenen Brief mit allen Unterzeichnenden finden Sie hier.
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