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Presse-Stelle: | sunbeam - Neue Medien und Public Relations für Technik und Umwelt www.sunbeam-berlin.de, D-10243 Berlin |
Rubrik: | Wirtschaft Datum: 25.03.2004 |
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Neues von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement beauftragtes Gutachten liefert gute Argumente für Regenerative Energien |
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Berlin, 25.03.04 - "Logisch, dass der Bundeswirtschaftsminister dieses Gutachten unter Verschluss hält", erklärt der Präsident des Bundesverbandes Windenergie Dr. Peter Ahmels: "Die Fakten führen schließlich die aktuelle Verhinderungsstrategie von Minister Clement beim Klimaschutz ad absurdum".
Es geht um das Gutachten "Gesamtwirtschaftliche, sektorale und ökologische Auswirkungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)" - das mittlerweile dritte des BMWA zur Energie- und Klimapolitik. Erstellt hat das bislang unveröffentlichte Papier das Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung gemeinsam mit dem Energiewirtschaftlichen Institut der Uni Köln und dem Institut für Energetik und Umwelt. Unter der Überschrift "Gutachter stärken Clement den Rücken" präsentiert die FAZ heute Auszüge. "Genau das ist aber nicht der Fall", erklärt Ahmels. Vielmehr würde die 170 Seiten starke Untersuchung - die dem BWE vorliegt - ein sehr differenziertes Bild zeichnen. Im Einzelnen kommen die Gutachter zu folgenden Ergebnissen:
1. Die Kosten des EEG bleiben auch bei weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien gegenüber dem jetzigen Stand praktisch konstant. Clement und die Stromwirtschaft behaupten aber, die Kosten würden in den Himmel wachsen.
2. Zusätzliche Kosten für Netzausbau und Regelenergie sind gegenüber den Vergütungen des EEG von untergeordneter Bedeutung. Clement und die Stromkonzerne behaupten immer, Windstrom sei wegen der Regelenergie viel zu teuer. Wörtlich heißt es im Gutachten: "Trotz einer Erhöhung der eingespeisten EEG-Menge um mehr als 15 TWh [Milliarden Kilowattstunde] von 2004 bis 2010 erhöhen sich die Zusatzbelastungen auch unter Berücksichtigung von Ausgleichsenergie nur geringfügig, da durch eine Erhöhung der Strompreise auf dem Wettbewerbsmarkt bei gleichzeitiger Absenkung der durchschnittlichen EEG-Einspeisevergütung (real in Preisen von 2003) die Mengenerhöhung kompensiert wird."
3. Für die Windenergie errechnen die Gutachter einen zusätzlichen Bedarf an Regelenergie von 6,5 Prozent der installierten Windleistung im Jahre 2010. Die Stromwirtschaft argumentiert immer, der Bedarf liege bei 80 Prozent.
4. Die durch das EEG erzeugte Strommenge sorgt derzeit zu einer Angebotserhöhung auf dem Strommarkt - und damit zu geringeren Preisen im Großhandel. Die Industrie behauptet immer, dass das EEG für die hohen Energiekosten in Deutschland verantwortlich ist.
"Es kommt nicht nur darauf an, wer ein Gutachten erstellt, wichtig ist immer auch, wer es liest", erklärt Ahmels. Deshalb fordert er von Bundeswirtschaftsminister Clement, das Gutachten umgehend zu veröffentlichen. Ahmels: "Die Beratungen zum Erneuerbaren Energiengesetz laufen derzeit und das Gutachten liefert den Parlamentariern gute Argumente für ihre Entscheidung".
Pressekontakt:
Ralf Bischof
Tel.: 030/ 2848 2123
Eine ausführliche Stellungnahme des BWE zu dem Gutachten ist unter www.wind-energie.de im Pressebereich zu finden. Auf Wunsch lassen wir Journalisten die Langfassung des Gutachtens zukommen.
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