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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 09.07.2019
Wie Bundesregierung und Autokonzerne trickreich Autokäufer bei Spritverbrauch und CO2-Emissionen täuschen und gegen EU-Recht verstoßen
Autokonzerne und Kfz-Handel täuschen Neuwagenkunden systematisch mit schöngerechneten Spritverbräuchen und CO2-Emissionen beim Autokauf
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem Bundeswirtschaftsministerium vor, die Autokonzerne bei der systematischen Täuschung der Verbraucher mit zu niedrigen Verbrauchsangaben aktiv zu bevorteilen. Seit dem 1. September 2018 werden Spritverbrauch und CO2-Emissionen nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt. Dieses führt zu deutlich höheren Werten, die auch Eingang in die Kfz-Besteuerung finden. Dennoch verzögert Wirtschaftsminister Peter Altmaier auf Wunsch der Autokonzerne seit Jahren die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Absurde Folge: Die realistischeren, in der Regel deutlich erhöhten Werte für Spritverbrauch und CO2-Emissionen werden völlig legal von den Autokonzernen für die Bewerbung ihrer Fahrzeuge in die sehr viel niedrigeren Werte des alten Prüfverfahrens umgerechnet.

Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz fordert deshalb eine sofortige Anpassung der Pkw-EnVKV an geltendes EU-Recht und damit ehrlichere Verbrauchsangaben. Da die Kfz-Steuer nach den in der Regel höheren WLTP-Werten ermittelt wird, erleben derzeit viele Käufer bei der Zustellung des Steuerbescheides eine böse Überraschung. Erst dann erfahren sie, wie spritdurstig bzw. klimaschädlich ihr Fahrzeug ist.

Die DUH kritisiert diese besonders dreiste Verbrauchertäuschung durch Industrie und Bundeswirtschaftsministerium als klimaschädlich und verbraucherfeindlich. Jeder Verbraucher habe ein Recht, unmittelbar die tatsächlichen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Werte aus dem derzeit geltenden WLTP-Testverfahren zu erfahren. Doch selbst wenn Verbraucher gezielt nachfragen, wird ihnen wahrheitswidrig seitens Industrie und Kfz-Handel mitgeteilt, die schöngerechneten niedrigen Werte seien die korrekt ermittelten.

"Bis heute hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium noch nicht einmal einen Referentenentwurf vorgelegt - obwohl die zugrundeliegende EU-Verordnung vom 1. Juni 2017 stammt. Die Bundesregierung täuscht erneut gemeinsam mit den Autoherstellern die Verbraucher, die klimafreundliche und sparsame Autos vorgegaukelt bekommen, Spritschlucker und Klimakiller aber ausgeliefert", kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Auf wiederholte Nachfrage der DUH stellte das Wirtschafsministerium einen ersten Entwurf für August 2019 in Aussicht. Mittlerweile wurde auch dieses Ziel um nahezu ein weiteres Jahr verschoben: Auf seiner Homepage kündigt das Ministerium die Veröffentlichung der neuen Verordnung für Juli 2020 an. Bis dahin dürfen die Autokonzerne ihre Spritschlucker weiterhin mit den nicht mehr zulässigen NEFZ-Angaben verkaufen. "Angesichts der über 3 Millionen Fahrzeugkäufe wird in dieser Zeit eine gleichgroße Anzahl an Verbrauchern systematisch getäuscht und im Nachhinein durch die erhöhte, unangekündigte Steuer auch noch geschröpft", so Resch.

Nahezu täglich wenden sich Autokäufer an die DUH, die sich von den versprochenen niedrigen Verbrauchswerten in der Werbung und den Verkaufsprospekten getäuscht fühlen. So wurden dem Käufer eines Peugeot 308 BlueHDi 130 Diesels CO2-Emissionen von 96 g/km in den Kaufunterlagen bescheinigt. Den für Zulassung und Steuerbescheid relevanten WLTP-Wert von 136 g/km erfuhr er erst aus dem Steuerbescheid - ein Unterschied der CO2-Emissionen von über 40 Prozent, durch den sich die Kfz-Steuer um mehr als die Hälfte verteuert. Zahlreiche Verbraucher haben der DUH gegenüber erklärt, sie hätten sich für ein anderes Fahrzeug entschieden, wenn sie die der Kfz-Steuer zugrunde gelegten Werte vor Abschluss des Kaufes gewusst hätten.

Darüber hinaus bietet das intransparente WLTP-Verfahren den Autoherstellern weiterhin Möglichkeiten, die CO2-Emissionen zu manipulieren. Da die ab 2021 geltenden neuen CO2-Emissionsvorgaben für Neuwagenflotten eine prozentuale Minderung von 37,5 Prozent bis 2030 vorsehen und nicht länger absolute Werte, lohnt es sich aktuell für die Hersteller, besonders hohe und damit erstmals realitätsnahe Werte zu ermitteln. So ist es einfacher, die geforderten Minderungsziele für 2030 zu erreichen, denn es ist davon auszugehen, dass die Autobauer die WLTP-Werte in Zukunft wieder systematisch schönen werden.

Die Tricksereien mit den verschiedenen im Labor ermittelten Verbrauchs- und CO2-Werten ist ein letzter Beleg für die unbedingte Notwendigkeit realer Straßenmessungen. Die DUH fordert daher, dass auch für die Ermittlung von CO2-Emissionen - ähnlich wie für Schadstoffemissionen - ein Verfahren auf Basis von Straßenmessungen Bestandteil der Typgenehmigung wird. "Klimaschutz im Straßenverkehr funktioniert nur, wenn wir mit realistischen Verbrauchsangaben arbeiten können. Dürfen die Autohersteller in einem realitätsfernen Messverfahren weiterhin ungehindert die CO2-Emissionen ihrer Autos schönrechnen, haben wir auch mit EU-weiten CO2-Vorgaben für Neuwagenflotten nichts gewonnen. Sozialverträglicher Klimaschutz sieht anders aus", so die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz.

Die DUH setzt sich seit über 20 Jahren für ehrliche Spritverbrauchsangaben und CO2-Emissionen ein. In dieser Zeit ist die Abweichung der Herstellerangaben von 7 Prozent auf 42 Prozent angestiegen, obwohl das Prüfverfahren (NEFZ) unverändert blieb. Laut ICCT (International Council on Clean Transportation) liegt die derzeitige Abweichung bei 39 Prozent. Mit dem seit dem 1. September 2018 verbindlichen neuen Labor-Messverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) sollten die Verbrauchswerte ehrlicher werden. Nur in der Pkw-Werbung und im Autohaus werden diese Werte nicht genannt.

Die derzeitige Kampagne "Get Real: Für ehrliche Spritangaben" (LIFE15 GIC/DE/029 Close the gap) wird im Rahmen des LIFE-Programms von der EU-Kommission gefördert.

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