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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 12.04.2022
Özdemir muss Gentechnik-Hühner und Eier stoppen
Küken und Eier von CRISPR/Cas-Gentechnik-Hühnern müssen auf Risiken geprüft und gekennzeichnet werden
Eine aktuelle repräsentative Umfrage des Vereins Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) zeigt, dass 85 Prozent der befragten Verbraucher:innen fordern, dass Eier von Hühnern, die von gentechnisch veränderten Zuchthennen abstammen, als Gentechnik gekennzeichnet werden sollten. 70 Prozent gaben an, dass sie solche Gentechnik-Eier nicht kaufen würden.

Dazu kommentiert Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL:
"Wir fordern Bundesminister Cem Özdemir auf, sich für eine strikte Regulierung neuer Gentechniken im Sinne des Vorsorgeprinzips einzusetzen und Gentechnik-Hühner und Eier zu stoppen. Wird im Züchtungsprozess Gentechnik eingesetzt, wie hier bei den mit CRISPR veränderten Zuchthennen, dann müssen die Nachkommen auch der Gentechnik-Regulierung unterzogen werden. Das entspricht dem sogenannten prozessorientierten Ansatz, der in der EU-Gentechnik-Gesetzgebung festgeschriebenen ist. Dieser darf von der EU-Kommission nicht unterlaufen werden."

Volling weiter:
"In einem Schreiben der Generalsdirektion Gesundheit der EU-Kommission, dass der AbL vorliegt, wurden die weiblichen Nachkommen von mit CRISPR veränderten Legehennen und deren Eier nicht als Gentechnik eingestuft. Sie könnten nach Auffassung der EU-Kommission in der EU direkt vermarktet werden, ohne Risiko- und Zulassungsprüfung und ohne Kennzeich-nung. Damit würde die EU-Kommission das Gentechnikrecht und das Vorsorgeprinzip außer Kraft setzen. Die Kommission versucht hier klammheimlich einen Paradigmenwechsel durchzusetzen. Nur noch das Endprodukt soll zählen und nicht mehr der Prozess. Das muss Landwirtschaftsminister Özdemir verhindern. Im Sinne des Vorsorgeprinzips müssen Nachkommen von mit neuer Gentechnik veränderten Hühnern und deren Eier auf mögliche Risiken geprüft und als Gentechnik reguliert werden. Nur so kann eine Risikoprüfung und -bewertung, aber auch eine Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gewährleistet werden und nur so wird auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 umgesetzt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir muss sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission ihre Auffassung revidiert. Auch gegenüber der Herstellerfirma sollte Cem Özdemir diese Klarstellung kommunizieren."

Zum Hintergrund:
Eier und Legehennen, die von transgenen Hühnern abstammen, könnten in der EU ohne Zulassungs-verfahren und ohne Kennzeichnung auf den Markt gelangen. Dies geht aus einem Schreiben der EU-Kommission an das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Juli 2021 hervor. Das Schreiben wurde durch eine Anfrage der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bekannt. In einem gemeinsamen Brief haben sich AbL und Testbiotech an die EU-Kommission gewandt und weisen darauf hin, dass eine Vermarktung der Eier ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung gegen EU-Recht verstoßen würde. Sie warnen vor einer klammheimlichen Deregulierung der umstrittenen CRISPR/Cas-Gentechnik durch die Hintertür mit weitreichenden Folgen für Verbraucher:innen, Lebensmittelerzeuger:innen und den Lebensmittelhandel.

Forscher:innen in Israel haben Hühner per CRISPR/Cas gentechnisch so verändert, dass keine männlichen Nachkommen schlüpfen. Dabei soll nur an die männlichen Nachkommen ein tödliches Gen weitergegeben werden, welches die Küken (Embryo) schon im Ei absterben lässt. Gleichzeitig sollen sich die weiblichen Nachkommen normal entwickeln und als Legehennen eingesetzt werden. Das Verfahren und die Tiere sind bereits zum Patent angemeldet und sollen in Zusammenarbeit mit einer US-Firma vermarktet werden. Die Patentanmelder:innen behaupten, dass ihre Technologie zu 100 Prozent sicher sei und im Erbgut der Legehennen keine artfremden Gene mehr zu finden seien. Diese Angaben scheinen für die EU-Kommission auszureichen, um die Legehennen und deren Eier von der gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsprüfung und Kennzeichnung auszunehmen. Doch dafür gibt es keinerlei rechtliche Grundlage.

Die EU-Gesetze schreiben vor, dass alle Organismen, die aus gentechnischen Verfahren hervorgehen, einem Zulassungsverfahren zu unterziehen sind sowie rückverfolgbar und gekennzeichnet sein müssen. Wie wichtig es ist, diese Anforderungen auch auf die Nachkommen von gentechnisch veränderten Tieren anzuwenden, unterstreichen Ergebnisse aus der Grundlagenforschung: Diese zeigen, dass Nachkommen von Tieren, deren Erbgut mit Hilfe von CRISPR/Cas gentechnisch manipuliert wurde, von unbeabsichtigten Veränderungen betroffen sind, die mit spezifischen Risiken einhergehen (s. Brief an die EU-Kommission).

Mehrere Publikationen belegen neuartige und spezifische Risiken der CRISPR/Cas-Technologie, dies streitet die EU-Kommission bisher vehement ab. Sie räumt zwar ein, dass durch die Verfahren der Neuen Gentechnik auch unbeabsichtigte genetische Veränderungen ausgelöst werden können, vertritt aber dennoch den Standpunkt, dass diese nicht genauer untersucht werden müssten. Das aber ist mit dem Vorsorgeprinzip und dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht vereinbar.

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