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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Mobilität & Reisen    Datum: 16.09.2021
Klage gegen EnBW zu Ladesäulen-Tarif für E-Autos erfolgreich
Verbraucherzentrale NRW sorgt für Transparenz und Schutz vor Kostenfallen
In forum Nachhaltig Wirtschaften 3/2021 finden Sie im Heft im Heft anlässlich der IAA alles zum Thema Mobilität der Zukunft, darunter auch weitere Informationen zur Rolle, die Ladesäulen dabei spielen.
Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht (LG) Karlsruhe der EnBW Energie Baden-Württemberg AG die Verwendung von insgesamt sechs Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Stromtanken an Ladesäulen untersagt.

"Für uns ist das Gerichtsurteil in zweierlei Hinsicht ein großer Erfolg. Es schützt zum einen Verbraucher:innen vor unzulässigen Zusatzkosten und sorgt für Preistransparenz. Zum anderen stellt das Urteil klare Leitplanken für die wachsende Zahl von Ladetarifen auf", unterstreicht Holger Schneidewindt, Jurist und Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Konkret erklärte das Gericht unter anderem die Vertragsbedingung für unwirksam, nach der Verbraucher:innen die aktuellen Preiskonditionen an unterschiedlichen Stellen wie der EnBW-App, an der Ladesäule oder auf der Webseite des Unternehmens selbst suchen müssen. Dies stellt nach Aussage des Gerichts einen Verstoß gegen das Gebot dar, unmittelbar vor Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise über wesentliche Vertragsumstände zu informieren.

Ebenso hatte sich der Energieversorger in zwei weiteren Klauseln das Recht vorbehalten, die geltenden Preise jederzeit zu ändern und bei der Rechnungsstellung auch einen Abrechnungsmodus anzuwenden, bei dem nicht nach Kilowattstunden abgerechnet wird. Darüber hinaus verwarf das LG Karlsruhe Zusatzgebühren für Standzeiten, die über den Ladevorgang hinausgehen, eine Roaming-Gebühr für das Laden an fremden Ladesäulen und für Ladevorgänge an "besonderen Orten" wie Flughäfen.

"Das Urteil ist ein unübersehbares Stoppschild für Zusatzgebühren im Kleingedruckten. Es ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz, das die Akzeptanz der Elektromobilität als zentralen Baustein der Mobilitäts- und damit der Energiewende fördern wird", erklärt Holger Schneidewindt.

Weiterführende Links:
Individuelle Fragen zum Thema Energieversorgung beantworteten die Berater:innen der Verbraucherzentrale NRW. Informationen dazu sind online zu finden. Das Servicetelefon der Verbraucherzentrale NRW ist unter 0211 - 3399 5845 erreichbar.

Das Urteil des LG Karlsruhe vom 23.07.2021, Az. 10 O 369/20, ist auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW in der Urteilsdatenbank zu finden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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