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Energie & Technik   
"Agri-PV ist Synergie statt Konkurrenz"
Erste Agri-PV-Anlage in Rheinland-Pfalz durch das Land gefördert
"Agri-PV zeigt uns, welche Potentiale im Klimaschutz stecken, wenn wir versuchen Synergien zu schaffen und die Akteure nicht in Konkurrenz zueinander setzen", sagte Umweltministerin Katrin Eder bei ihrem Besuch anlässlich zur Einweihung der erste Agri-PV-Anlage in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Pilotprojekts "Agrophotovoltaik als Resilienzkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Obstbau (APV Obstbau)". In der Gemeinde Grafschaft wird die Produktion von Äpfeln unter einer für diesen Anwendungsfall speziell designten PV-Anlage erforscht. Hierbei handelt es sich um eine horizontal aufgeständerte PV-Anlage mit ca. 250 kWp Leistung. Das Land Rheinland-Pfalz fördert das Pilotprojekt mit circa 576.000 EUR.

"Ziel des durch das MKUEM und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Vorhabens ist es, die Resilienz im Obstbau zu steigern sowie zur ressourceneffizienten Landnutzung beizutragen. Hierdurch soll unter anderem eine Landnutzungskonkurrenz zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Landwirtschaft entschärft werden", erläuterte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Gesamtversuchsfläche des Forschungsprojekts umfasst ungefähr 9100 m². Die Agri-PV mit einer Leistung von 258,3 kWp wird auf circa 3.600 m² installiert und getestet. Das Projekt startete im April 2020 und hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

Die Grundlage für das Erreichen dieser Ziele bildet die Errichtung einer Forschungsanlage, um die Praxistauglichkeit des erarbeiteten Konzepts unter realen Einsatzbedingungen beurteilen zu können. Ergebnisse des Projekts sollen zeigen, inwieweit ein Obstanbausystem und herkömmliche PV-Anlagentechnik kombinierbar sind. Hierzu wird die Agri-PV-Obstbauanlage insbesondere hinsichtlich des Lichtmanagements, des Anlagendesigns, der Landschaftsästhetik, ihrer Wirtschaftlichkeit, ihrer Sozialverträglichkeit und pflanzenbaulicher Parameter untersucht. Es werden fünf Versuchsvarianten herangezogen: (1) Kontrollvariante mit betriebsüblichen Hagelschutznetzen, (2) Folienüberdachung, (3) Agri-PV-Anlage mit fixer Ausrichtung der Module mit Modultyp 1, (4) Agri-PV-Anlage mit der Sonne nachgeführten Modulen und (5) Agri-PV-Anlage mit fixer Ausrichtung der Module mit Modultyp 2. Der Projektteil zur gesellschaftlichen Akzeptanz und Sozialverträglichkeit beschäftigt sich mit verschiedenen möglichen sozialen Fragestellungen (Landnutzung, Verteilung, Prozessgerechtigkeit) innerhalb verschiedener Akteurskonstellationen. Darüber hinaus werden Bürgerveranstaltungen organisiert, für Obstbauern ein Agri-PV-Obstbau-Leitfaden erarbeitet und mit lokalen Entscheidungsträgern die Chancen geprüft, die Agri-PV-Technologie in den bestehenden Klimaschutzplan zu integrieren. "Klimaschutz muss konkret sein und im Alltag praktikabel, das ist der Anspruch den wir haben", verdeutlichte Eder.

Noch konnte der Netzanschluss trotz aller erteilter Genehmigungen nicht hergestellt werden. Grund sind Lieferengpässe, doch auch ohne Netzanschuss sind bereits Versuche möglich, etwa zur Schattierung, Hagel etc.

Hintergrund zur Agri-PV:
Mit der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) lassen sich zwei ursprünglich konkurrierende Nutzungen kombinieren: Trotz Energieerzeugung mittels Freiflächen-Photovoltaik bleibt eine fast uneingeschränkte Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft möglich. Daneben verspricht die Kombination von Solarstromerzeugung und Landwirtschaft weitere Vorteile, die im Zuge der erforderlichen Klimaanpassung in der Landwirtschaft an Bedeutung gewinnen könnten. So könnten Agri-PV-Anlagen etwa zu einem geringeren Wasserverbrauch bei Ackerfrüchten in Folge einer Reduktion der Windlasten und der Sonneneinstrahlung führen oder einen Schutz vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand im Obstbau oder bei Sonder- und Dauerkulturen bieten.

Die im sogenannten Osterpaket umgesetzte EEG-Novelle schafft für Mehrfachnutzung von Flächen für die Agri-PV, für schwimmende PV und für Parkplatz-PV erstmals einen Regelungsrahmen mit einer planbaren und regelmäßigen Vergütungsperspektive. Dazu können Agri-PV-Vorhaben an den Ausschreibungen des 1. Segments (Freiflächenanlagen) teilnehmen bzw. erhalten bei einer installierten Leistung von weniger als 1 MW eine Vergütung. Zuvor waren Agri-PV-Vorhaben nur als sogenannte besondere Solaranlagen als Teil einer Anlagenkombination in den Innovationsausschreibungen förderfähig. Diese Neuregelung kann in besonderem Maße PV-Anlagenformen voranbringen, die von vorne herein besonders geringe Eingriffe in die Natur bedeuten.

Auf Landesebene ist im Rahmen der 4. Teilfortschreibung des LEP IV eine Berücksichtigung der Agri-PV vorgesehen. Diese besagt, dass wenn eine Agri-PV-Anlage innerhalb eines landwirtschaftlichen Vorranggebietes errichtet werden soll, ist dies raumordnerisch mit dem Vorranggebiet nur vereinbar, wenn eine möglichst uneingeschränkte Landbewirtschaftung durchführbar ist.
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.mkuem.rlp.de
Dietmar.Brueck@mkuem.rlp.de
    

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