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Energie & Technik   
Endlagersuche für Atommüll
NBG-Sachverständige nehmen vertrauliche Geologiedaten unter die Lupe
Das Geologiedatengesetz regelt seit dem letzten Jahr die Veröffentlichung geologischer Daten, die die Grundlage für die Auswahl eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle bilden. Da noch nicht alle Daten veröffentlicht werden können, weil z.B. Rechte Dritter an ihnen bestehen, sieht das Gesetz vor, dass das Nationale Begleitgremium fünf Sachverständige benennen kann, die diese Daten einsehen und der Öffentlichkeit Bericht erstatten: Wurden alle wichtigen Daten verwendet? Wurden Sie sachgerecht verwendet? Nun liegen die ersten Gutachten vor.

Das Nationale Begleitgremium hat durch einen öffentlichen Aufruf fünf wissenschaftlich hochkarätige Sachverständige gewinnen können, die im März mit den ersten Aufträgen betraut wurden. Gegenstand war zum einen die Nachvollziehbarkeit der sogenannten verbalargumentativen Bewertung. Sie ist der letzte von drei Schritten auf dem Weg der Ermittlung von Teilgebieten, also Gebiete, die potentiell für einen Endlagerstandort in Frage kommen. Diesem Schritt voran gingen der Ausschluss von Gebieten, die per se nicht für ein Endlager in Frage kommen, weil dort z.B. Erdbeben auftreten können und die Ausweisung von Gebieten in der verbliebenen Fläche, in denen die Wirtsgesteine Tongestein, Kristallingestein und Steinsalz vorkommen. Anhand von Abwägungskriterien wurden diese Gebiete hinsichtlich ihrer Eigenschaften für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle untereinander verglichen. Diese Abwägung erfolgt nicht etwa quantitativ nach einer Punkteskala, sondern qualitativ in einer beschreibenden Art und Weise, also verbalargumentativ.

NBG-Sachverständige: Geologische Datengrundlage immens, umfängliche Sichtung nur mit weiteren Institutionen möglich
Ergebnis der Untersuchungen: Wie die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dabei vorgegangen ist, halten die Sachverständigen grundsätzlich für nachvollziehbar. Sie äußern aber auch Empfehlungen für das weitere Verfahren. Die Datengrundlage für die Bewertung sei immens groß und eine umfängliche Sichtung wäre wohl nur in Arbeitsteilung und Kooperationen mit weiteren Institutionen möglich. Außerdem könnte bei der enorm großen Datenmenge der Einsatz von Big-Data-Anwendungen und Künstlicher Intelligenz hilfreich sein. Zu dem Schluss kommt auch ein Gutachten, in dem es um die öffentliche Verfügbarkeit der geologischen Daten ging. Außerdem ist festzustellen, dass bisher etwa 50 % der von der BGE verwendeten geologischen Daten öffentlich verfügbar sind.

NBG-Vorsitzende: "Anregungen aus der Öffentlichkeit für künftige Aufträge willkommen!"
Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums, freut sich, dass die Sachverständigen ihre Arbeit aufgenommen haben, weist dabei aber auch auf den Verbesserungsbedarf hin, den die Gutachten herausstellen: "Ich denke, dass die Einschätzungen der erfahrenen Geologen einen wertvollen Beitrag im lernenden Verfahren leisten können."

Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums: "Wir freuen uns, dass die Sachverständigen nun zum ersten Mal Einsicht in den Datenraum der BGE nehmen konnten und wir hoffen, dass die Beauftragung der Sachverständigen zur Transparenz im Verfahren beitragen kann. Dabei sind auch Anregungen für Aufträge aus der Öffentlichkeit willkommen!"

Über das NBG
Das Nationale Begleitgremium ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium. Wissenschaftler*innen, Politiker*innen, Studierende, interessierte Bürger*innen - die Bandbreite der Mitglieder spiegelt die Vielfalt der Gesellschaft wider. Ziel ist es, die Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle vermittelnd zu begleiten - unabhängig, transparent und bürgernah.

Dem Gremium gehören nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) 18 Mitglieder an: Zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundestag und Bundesrat gewählt werden und sechs Bürgervertreter*innen, die von der Bundesumweltministerin ernannt werden. Eine Amtszeit beträgt drei Jahre, zwei Wiederwahlen sind möglich.
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
http://www.Nationales-Begleitgremium.de
Presse@Nationales-Begleitgremium.de
    

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