Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Fokus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte, zum Beispiel im Zuge von Gebäudesanierungen und kleineren Renovierungsarbeiten, bearbeitet werden und wenn Raumnutzinnen und -nutzer gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, erklärt die neue "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden" Auskunft. UBA-Themenseite "Asbest" Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden
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