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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 22.05.2022
ECT: Reform des Anti-Klimaabkommens gescheitert
Seit April 2020 war in Brüssel die Reform des Vertrags über die Energiecharta verhandelt worden.
Die Reform des Energiecharta-Vertrags (ECT) ist gescheitert. Am Samstag wurde in Brüssel die 13. und damit letzte Verhandlungsrunde über eine Modernisierung des internationalen Handels- und Investitionsabkommens vorzeitig beendet. Der ECT-Vertrag ist ein großes Hindernis für wirksamen Klimaschutz: Er schützt Investitionen in fossile Brennstoffe und blockiert Maßnahmen für die Energiewende.

Seit April 2020 wurde in Brüssel die Reform des Vertrags über die Energiecharta verhandelt. Es handelt sich um ein internationales Investitionsschutzabkommen für die Energiewirtschaft, das Investor:innen die Möglichkeit gibt, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen. Dabei gilt es bereits als Enteignung, wenn ein Staat die Bedingungen für Investitionen durch neue Regeln wie einen früheren Kohleausstieg verschlechtert. Beispielsweise verklagen RWE und Uniper die Niederlande wegen deren Kohleausstieg in Milliardenhöhe. Aber auch in Deutschland wurde gegen den Atomausstieg geklagt, oder die Kosten für den Braunkohleausstieg um Millionen in die Höhe getrieben. Kritiker:innen bezeichnen den ECT daher auch im Widerspruch zum Pariser Klimavertrag als das "Anti-Klimaabkommen".

Mit einer Reform wollten die Vertragsstaaten den Vertrag an das Pariser Abkommen anpassen. Doch Änderungen am ECT sind nur möglich, wenn alle 53 Vertragsstaaten dem zustimmen.

Ludwig Essig, Fachbereich Handelspolitik des Umweltinstituts München kommentiert: "Bereits vor dem Start der Verhandlungen über eine Reform des ECT stand fest: Mehr als Kosmetik ist nicht drin. Dass die EU mit allen drei Reformzielen scheiterte ist dramatisch, zeigt aber: Die EU muss das Anti-Klimaabkommen jetzt kündigen!"
Nachdem das Umweltinstitut München schon 2018 mit einem Rechtsgutachten aufgezeigt hatte, dass Investitionsschutz-Klagen durch den Energiecharta-Vertrag gegen europäisches Recht verstoßen könnten, urteilte der Europäische Gerichtshof am 10. September 2021, dass die Schiedsgerichtsklausel des ECT innerhalb der EU nicht anwendbar ist.

Doch das veraltete und kontroverse Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) des Vertrags wird im Rahmen des Modernisierungsprozesses nicht verändert. Es stand während des gesamten Prozesses nicht einmal auf der Agenda. So würden bestehende Investitionen in Kohle, Gas und Öl noch bis weit in die 2030er Jahre hinein durch den ECT geschützt werden. Einige neue Gasinvestitionen in Pipelines und Kraftwerke könnten sogar bis 2040 geschützt sein.
Für das Umweltinstitut führt das Abkommen somit in die Sackgasse. "Der Krieg in der Ukraine und die eskalierende Klimakrise zeigen in dramatischer Weise auf, welche gravierenden Folgen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen haben. Gerade in diesen Zeiten müssen die demokratisch gewählten Regierungen die Handlungsfreiheit haben, eine zügige und sozial gerechte Energiewende umzusetzen. Doch genau dies behindert der Energiecharta-Vertrag", so Ludwig Essig.

Zu diesem Schluss kommen auch die führenden Wissenschaftler:innen in ihrem neuen IPCC-Bericht.

"Wir fordern die Europäische Kommission und die europäischen Mitgliedsländer auf, einen gemeinsamen, rechtssicheren Austritt vorzubereiten. Sollte dies nicht gelingen, muss Deutschland unverzüglich einseitig kündigen! " so Essig weiter.

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