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Rubrik:Energie & Technik    Datum: 18.05.2022
Windenergie: Wie der Südwesten die Landesziele doch noch erreichen kann
BWE-Landesverband Baden-Württemberg legt auf Windbranchentag Vorschläge vor
Der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg geht nur schleppend voran. In den ersten vier Monaten des Jahres 2022 sind lediglich drei Windräder errichtet worden. Ziel der Landesregierung laut Koalitionsvertrag sind bis 2026 rund 1.000 neue Anlagen. Wie das Ziel der Landesregierung doch noch erreicht werden kann, hat nun der Landesverband Baden-Württemberg des Bundesverbands WindEnergie (BWE) aufgezeigt. Dem Bund könne man die bestehenden Probleme nicht anlasten, sie seien fast ausschließlich hausgemacht. Ein Beispiel: Um tatsächlich auf zwei Prozent der Fläche Baden-Württembergs Windparks bauen zu können, müsse das Land den Suchraum auf das Drei- bis Vierfache ausweiten. Dem Bund seien hier die Hände gebunden. Bei den schnelleren Genehmigungen gebe es dagegen Fortschritte, hier müsse aber nachgelegt werden. Der Verband hat diese und weitere Forderungen am 18. Mai auf dem Windbranchentag Baden-Württemberg vorgestellt. Rund 300 Fachleute aus Wirtschaft, Forschung und Politik diskutierten in Kornwestheim darüber, wie der Ausbau der Windenergie im Südwesten beschleunigt werden kann.

Aktuell drehen sich nur rund 750 Windenergieanlagen im Südwesten, im Bundesgebiet sind es bereits rund 30.000. "Mit der Bundespolitik hat das Hinterherhinken im Land wenig zu tun", sagt die BWE-Landesvorsitzende Julia Wolf. "Die Ursachen für den schleppenden Windkraftausbau in Baden-Württemberg sind fast vollständig landespolitischer Natur und daher hausgemacht. Daran muss sich endlich etwas ändern, wenn wir die Klimaschutzziele erreichen und eine sichere Energieversorgung wollen."

Suchraum erweitern: Sechs bis acht Prozent der Landesfläche nötig
Beispiel Flächenausweisung für Windräder: Hier ist das Land am Zug. "Erfahrungsgemäß muss das Drei- bis Vierfache an Fläche planungsrechtlich ausgewiesen werden, damit nach den immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf zwei Prozent der Landesfläche tatsächlich Windenergieanlagen realisiert werden können Sonst werden die zwei Prozent der Landesfläche, auf denen ausschließlich Windparks gebaut werden, nicht erreicht. Eine Flächenausweisung oder zumindest ein Suchraum auf sechs bis acht Prozent der Landesfläche ist daher zwingend erforderlich. Hier muss die Landesregierung nachschärfen", erklärt Julia Wolf.

Zum Vergleich: Rheinland-Pfalz hat sieben Prozent der Landesfläche auf die Windenergie ausgewiesen und ist deutlich erfolgreicher beim Ausbau der Windenergie. In Baden-Württemberg sind es nach Angaben der Bundesregierung aktuell 0,2 Prozent. Windkraftkompatible Gebiete wie Landschaftsschutzgebiete, Grünzüge, Wasserschutzgebiete der Zone zwei und Auerhuhnschutzgebiete der Zonen zwei bis vier sollten daher für die Planung geöffnet werden, fordert Wolf. Wenn das Flächenziel von zwei Prozent erreicht sei, könne der Suchradius wieder eingeschränkt werden, so die BWE-Vorsitzende im Südwesten.

Bis 2040 müssen sich im Land je nach installierter Leistung ungefähr zwischen 2.250 und 3.350 Anlagen drehen, hat die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg, ein Zusammenschluss aller Erneuerbaren-Verbände in Baden-Württemberg, in diesem Jahr berechnet. Sie sollen dann mehr als 28 Prozent der Stromnachfrage im Land decken. Will man die jüngst verschärften Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen, ist das sogar deutlich früher notwendig.

Abgeschaffte Widerspruchsregelung wichtiger Baustein, weitere Handlungsanweisungen müssen folgen
Ein Hürde für die Energiewende ist bereits aus dem Weg geräumt: Der BWE-Landesverband begrüßt ausdrücklich, dass die Widerspruchsregelung bei den Regierungspräsidien nun abgeschafft ist. Bürgerinnen und Bürger konnten dort gegen eine Genehmigung von Windparks Widerspruch einlegen. Nun müssen sie direkt beim Verwaltungsgerichtshof klagen. Grüne und CDU stimmten am Mittwoch im Landtag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. "Mit einer Instanz weniger gewinnen wir wertvolle Zeit und machen einen kleinen Schritt, um die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen von derzeit sieben Jahren mindestens zu halbieren", so Wolf. In diesem Tempo müsse es weitergehen.

Die Genehmigungen müssten nun durch klare Handlungsanweisungen für die Behörden weiter beschleunigt werden. Es brauche einen zügigen Abschluss der aktuell laufenden und künftigen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Dazu gehöre eine Unterstützung der unteren Behörden und Rückendeckung für die Entscheidung der Landratsämter durch die höheren Behörden, zum Beispiel beim Ersatz ausbleibender Stellungnahmen von Fachbehörden oder Ausnahmegenehmigungen.

Vollständigkeit der Anträge schneller prüfen
Auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Anträge hakt es. Sie dauert manchmal viele Monate. Die Prüfung müsse binnen zwei Monaten abgeschlossen werden, fordert Wolf. Wenn die Vollständigkeit innerhalb dieser Frist nicht bestätigt werde, solle man die erforderlichen Unterlagen als vollständig eingereicht ansehen. Auch dürfe sich die Vollständigkeitsprüfung nicht - wie immer wieder geschehen - auf den Inhalt beziehen, so Wolf. Gesetzlich vorgesehen bei der Prüfung ist nur, ob die Anträge formal vollständig eingereicht wurden. Nach einer schnelleren Vollständigkeitsprüfung könne dann die inhaltliche Bearbeitung rascher beginnen.

Außerdem muss künftig eine deutlich stärkere Gewichtung des Belangs Klimaschutz gegenüber anderen berechtigten Belangen vorgenommen werden, fordert der BWE. Die Bundesregierung hat dies bereits zu ihrer Richtschnur beim Vorantreiben der Energiewende gemacht. Das Land müsse beim praktischen Handeln nun nachziehen, so Wolf. Beispiel Artenschutz: Der Schutz solle, etwa beim Rotmilan und dem Auerhuhn, eine wichtige Rolle spielen und vorrangig eine Gefährdung der gesamten Population verhindern. Darüber hinaus sollten Wespenbussard und Schwarzstorch von der Liste kollisionsgefährdeter Arten gestrichen werden, da sie es nicht sind.

Nicht zuletzt müssten die Genehmigungsbehörden technisch und personell besser ausgestattet werden, um die Anzahl der Genehmigungsverfahren fristgerecht und gleichzeitig in der gebotenen Qualität zu bearbeiten. Ziel sei außerdem eine digitale Antragseinreichung und -bearbeitung. Auch das spart Zeit, ist sich Wolf sicher.

Leistungsfähige, moderne Anlagen sind auch im Südwesten ertragreich
Eine weitere Änderung muss es laut BWE bei der Definition geben, wann ein Standort ausreichend windstark ist. Effizientere und leistungsstärkere Windenergieanlagen liefern inzwischen auch im windschwächeren Südwesten gute Erträge. Ihre installierte Leistung steigt aktuell von drei auf über sechs Megawatt pro Anlage. Entsprechend sollte bereits bei einer Windleistungdichte von 190 Watt pro Quadratmeter (W/m2) von einem ausreichenden Windaufkommen gesprochen werden können. Derzeit liegt der Wert mit 215 W/m² deutlich höher. Das schränkt die Auswahl der Flächen zu stark ein. Die Folge: In bestimmten Regionen werden wenige bis keine Windenergieflächen ausgewiesen - was durch andere, ohnehin bereits durch Windenergieanlagen bestückte Regionen oder durch entsprechende Photovoltaik-Flächen ausgeglichen werden muss.

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