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Umwelt & Naturschutz   
Was darf nicht in die Toilette?
Die Toilette ist kein Abfalleimer
Küchenrolle, Taschentücher, abgelaufene Medikamente oder Feuchttücher - all diese Dinge landen in Deutschland im WC. Die Folge: Verstopfungen oder lahmgelegte Pumpwerke führen zu Schäden in Millionenhöhe an unseren Abwassersystemen, Arzneimittelwirkstoffe gelangen in Flüsse und Seen und können die Hormonsysteme der dort lebenden Organismen stören.

Nicht nur die Reparatur von verstopften Rohren und lahmgelegten Pumpen kosten die Wasserversorger Millionen. Auch um das Wasser von den zahllosen Abfällen zu reinigen, die dort nicht hingehören, wird seitens der Kläranlagen ein hoher Aufwand betrieben. Und nicht zuletzt kostet auch das Herausfiltern von flüssigen Schadstoffen wie Medikamenten, Farben oder Chemikalien - soweit überhaupt möglich - viel Geld. Diese Kosten zahlen wir alle: über die Abwassergebühren. Gleichzeitig gibt es in Deutschland für Abfälle gute Verwertungs- und Entsorgungswege, die wir auch nutzen sollten. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

Feuchttücher, Küchenrolle, Taschentücher
Küchenrolle, Taschentücher und Feuchttücher haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen andere Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier. Herkömmliches Toilettenpapier ist darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern. Küchenrollen und Taschentücher sind allerdings im nassen Zustand deutlich fester und überstehen teilweise sogar einen Waschgang in der Waschmaschine.

Beim Abwassertransport beziehungsweise der -behandlung können sie dadurch zu Verstopfungen in den Leitungen führen oder diese begünstigen. Wenn sie den Weg bis zur Kläranlage geschafft haben, müssen sie dort mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und in der Regel anschließend verbrannt werden. Die Kosten hierfür tragen wir alle - über den Abwasserpreis. Auch andere feste Abfälle wie Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbände müssen in der Kläranlage zeit- und kostenaufwändig aussortiert werden.

Bei der Herstellung von Küchenrollen und Taschentüchern werden außerdem sogenannte Nassfestmittel auf Basis von Polyamid-Epichlorhydrinharzen verwendet. Sie sind schwer biologisch abbaubar, weshalb ihr Eintrag ins Abwassersystem zu vermeiden ist.

Papiertaschentücher, Küchenrollen und Vliestücher sind deshalb kein geeigneter Ersatz für Toilettenpapier und dürfen nicht in die Toilette. Sie gehören wie andere feste Abfälle in den Verpackungsmüll oder in den Hausmüll. Es ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sogar grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen. Außerdem ist es nicht sinnvoll, feste Abfälle mit entsprechendem Aufwand an Energie und Trinkwasser ins Abwassersystem einzuleiten, um sie anschließend mit erhöhtem Aufwand in der Kläranlage wieder abzutrennen.

Toilettenpapier wird von den meisten Abwasserentsorgern geduldet, da es damit in der Regel bei ordnungsgemäßer Verwendung keine Probleme gibt und dies auch im Sinne der Hygiene ist.

Küchenabfälle und Essenreste
Auch Küchenabfälle oder Essensreste haben im Abwasser nichts zu suchen - sie locken Ratten an. Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten ebenfalls nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Reinigung ist besonders mühselig, aufwändig und damit teuer.

Küchenabfälle und Essenreste gehören in den Bio- oder Hausmüll.

Medikamente
Medikamente oder Drogen können auch in modernen Kläranlagen derzeit nur zum Teil oder gar nicht entfernt werden. Was viele nicht wissen: Arzneimittelwirkstoffe werden nach der Einnahme wieder ausgeschieden - oft in unveränderter Form. Unsachgemäß über den Ausguss oder die Toilette entsorgte Medikamente gelangen also zusätzlich in das Abwasser und können so zur Belastung für die Umwelt werden. Das in der Kläranlage gereinigte Wasser kann noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer gelangen.

In Deutschlands Umwelt wurden bisher rund 270 Wirkstoffe nachgewiesen, wenn auch meist in niedriger Konzentration, zum Beispiel Schmerzmittel, Antibiotika und Hormone. Einige dieser Substanzen schaden der Umwelt: Zum Beispiel wurde unterhalb von Kläranlagenabläufen eine Verweiblichung von männlichen Fischen beobachtet, die in Kontakt mit hormonell wirksamen Arzneistoffen gekommen waren. Die Funktionsfähigkeit und Steuerung der Hormonsysteme der Organismen in den Ökosystemen kann gefährdet und gestört werden.

Alte Medikamente können über den Hausmüll entsorgt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch, unverbrauchte Arzneimittel über Apotheken und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen, um sicherzustellen, dass die Medikamente verbrannt und somit vollständig zerstört werden. Außerdem wird so verhindert, dass Kinder an die Medikamente gelangen und diese versehentlich verschlucken.

Farben, Lacke, Lösungsmittel
Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel sollten ebenso wenig im WC entsorgt werden. Sie können die Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen. Da sie häufig Substanzen enthalten, die für die Mikroorganismen in den Becken giftig sind, gefährden sie außerdem den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken. Ohne diese Mikroorganismen können in Belebtschlammbecken biologisch zersetzbare Substanzen nicht mehr aus dem Abwasser entfernt werden, so dass diese Verschmutzungen letztlich wieder in unser Trinkwasser gelangen könnten.

Hinweise zur korrekten Entsorgung von eingetrockneten Farben und Lacken und leeren Gebinden finden sich jeweils auf deren Verpackungen. Flüssige Farb- und Lackreste und auch Lösungsmittel selbst müssen über Schadstoff-Sammelstellen entsorgt werden. Umweltbewusste Baumärkte nehmen die Reste teilweise aber auch wieder direkt zurück. Informieren Sie sich direkt beim Kauf über Möglichkeiten zur Rücknahme.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der UBA-Website.
 
Quelle: Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
http://www.umweltbundesamt.de
buergerservice@uba.de
    

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