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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 12.02.2020
Kambodscha
Entzug von EU-Handelspräferenzen angesichts anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen
Die Europäischen Kommission hat kürzlich entschieden, bestehende Handelspräferenzen für Kambodscha teilweise zu entziehen. Der Präferenzentzug gilt auch für Zucker, dessen Produktion erst durch Landgrabbing ermöglicht wurde. Die Entscheidung ist das Ergebnis eines einjährigen Untersuchungs- und Dialogprozesses zwischen EU-Kommission und der kambodschanischen Regierung.

Kambodscha besitzt im Rahmen der "Alles außer Waffen"-Initiative (Everything But Arms/EBA) als eines der 47 ärmsten Länder der Welt zollfreien Zugang zum EU-Markt. Dies löste eine regelrechte Jagd nach Land aus. Internationale Zuckerkonzerne und nationale Eliten sicherten sich Land für riesige Zuckerrohrplantagen. Seit 2010 haben von Landraub betroffene Gemeinden - unterstützt von FIAN und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Kambodscha und Europa - die EU dazu aufgerufen, diese Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen.

Seit 2017 hat sich die Menschenrechtslage in dem südostasiatischen Land weiter massiv verschlechtert. Mit dem Verbot der größten Oppositionspartei des Landes und der systematischen Unterdrückung von Gewerkschaften, unabhängigen Medien und der Zivilgesellschaft beerdigte Premierminister Hun Sen, der das Land seit 35 Jahren regiert, jeglichen Anschein von Demokratie.

Die Europäische Kommission leitete vor einem Jahr ein Verfahren zur Überprüfung der menschenrechtlichen Situation ein und verhandelte intensiv mit der kambodschanischen Regierung. Diese versäumte es jedoch, notwendige Schritte durchzuführen, um auch weiterhin uneingeschränkt vom zollfreien Zugang zum EU-Markt zu profitieren. Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission liegt das Heft des Handelns erneut bei der kambodschanischen Regierung: Bis zum Inkrafttreten des Präferenzentzugs vergehen weitere sechs Monate; die kambodschanische Regierung kann diesen Schritt durch substantielles Handeln noch abwenden.

Die zehnjährigen Erfahrungen von FIAN haben zudem strukturelle Probleme der EU-Handelsinitiative sichtbar gemacht: Zum einen ist die Hürde für ein Handeln der Europäischen Kommission selbst bei systematischen Menschenrechtsverletzungen derart hoch, dass erst nach vielen Jahren eine Untersuchung eingeleitet wird. Hier wäre eine stärkere Rolle des Europaparlaments, welches mehrfach eine entsprechende Untersuchung gefordert hatte, hilfreich. Zudem ist die Handelsinitiative blind gegenüber möglichen negativen Auswirkungen. Ignoriert wird - wie im Fall der Zuckerkonzessionen - dass die Initiative zu substantiellen Menschenrechtsverletzungen beitragen kann, indem sie Investoren finanzielle Anreize gibt, zu Lasten der Landbevölkerung große Plantagen aufzubauen. "Die EU muss endlich eine menschenrechtliche Folgenabschätzung für solche Handelspolitiken durchführen. Auf diese Weise könnten Menschenrechtsverletzungen schon im Vorfeld identifiziert und abgewendet werden", so FIAN-Agrarreferent Roman Herre, der wiederholt vor Ort Vertreibungsfälle dokumentiert hat.



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