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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 14.09.2021
Glyphosat im Honig
Schadensersatzfrage weiter offen
Im Glyphosat-Schadensfall der Brandenburger Imkerei Seusing gibt das Landgericht Frankfurt/Oder Hinweise auf seine Bewertung des Falles. Der Prozess wird am 23. November fortgeführt.

Der Brandenburger Imker Sebastian Seusing muss weiter auf eine Klärung seines Schadensersatzanspruchs warten. Der zuständige Richter kündigte heute an, am 23. November 2021 weitere Zeugen anzuhören, bevor er ein Urteil in dem Fall sprechen wird. Laut des Pressesprechers des Landgerichts ist ein Urteilsspruch bis Anfang Dezember zu erwarten.

Imker musste tonnenweise Honig in der Müllverbrennung entsorgen
Der Imker Sebastian Seusing hatte seine Bienenvölker seit Mai 2018 an einem Waldrand im Landkreis Barnim aufgestellt. Im April 2019 fanden seine Bienen auf dem angrenzenden Feld einen reich gedeckten Tisch vor: Der Löwenzahn stand in voller Blüte. Der Pächter des Feldes, eine von niederländischen Investoren geführte Landwirtschaftsgesellschaft, besprühte den Löwenzahn mit Glyphosat, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Seusings Bienen sammelten daraufhin den mit Glyphosat belasteten Blütenpollen und Nektar, bevor der Löwenzahn nach zwei Tagen abstarb.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Imker Seusing musste große Mengen seines Honigs entsorgen, weil dieser nicht mehr verkehrs- und verzehrfähig war. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden hat Seusing seinen Familienbetrieb mittlerweile aufgegeben. Zugleich klagte er auf Schadensersatz.

Hatte der Landwirt Kenntnis von den Bienenständen?
Eine erste Bewertung des Falles deutet sich im heutigen Gerichtsbeschluss bereits an: Das Gericht scheint davon auszugehen, dass der Imker Schadenersatz verlangen kann, wenn der Landwirtschaftsbetrieb Kenntnis von den Bienenständen hatte und den Imker nicht vorab über den Glyphosat-Einsatz informierte.

Dr. Georg Buchholz, Anwalt von Sebastian Seusing, erklärt: "Solche Informationspflichten lösen das Problem nicht: Entscheidend ist, wer den Schaden verhindern muss. Der Landwirt, indem er kein Glyphosat auf blühenden Pflanzen ausbringt, oder der Imker, indem er dem Glyphosat-Einsatz ausweicht? Diese Frage muss geklärt werden. Wenn die Gerichte sie nicht klären, muss der Gesetzgeber Klarheit schaffen."

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, kommentiert: "Ein Imker kann nicht wissen oder verhindern, dass ein Landwirt Glyphosat ausbringt. Es kann auch nicht von ihm verlangt werden, dass er alle Landwirt*innen im Umkreis über das Aufstellen seiner Bienenstände informiert und diese wieder entfernt, wenn der Landwirt Pestizide ausbringen will. Das ist realitätsfremd, wenn man bedenkt, dass Bienen eine Fläche von über 30 Quadratkilometern befliegen. Letztlich kann die Rückstandsfreiheit des Honigs nur dann geschützt werden, wenn das Ausbringen von Pestiziden auf blühende Pflanzen grundsätzlich verboten wird."

Der betroffene Imker Sebastian Seusing wird von der Aurelia Stiftung unterstützt. Er wird durch den Anwalt der Stiftung, Dr. Georg Buchholz von der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll, juristisch vertreten.

Mehr Informationen: www.aurelia-stiftung.de/glyphosat-im-honig-seusing

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