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Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 11.11.2020
Bayerisches Klimaschutzgesetz verfehlt die Ziele vom Pariser Klimaschutzabkommen und muss deshalb dringend nachgebessert werden!
Verbände fordern Verbesserungen!
Die bayerische Staatsregierung hat im Sommer 2019 unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit ein bayerisches Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Im Januar konnte eine Vielzahl von Verbänden Stellungnahmen zum Gesetzesvorschlag einreichen. Leider wurden trotz großer Kritik kaum Änderungen im Gesetz vorgenommen! Mitte Oktober wurde der Gesetzesentwurf im Umweltausschuss diskutiert und geht am Donnerstag, den 12.11.2020 unverändert in die abschließende Lesung im Landtagsplenum. Die Energie- und Umweltverbände sind frustriert über das niedrige Ambitionsniveau des Gesetzes und fordern dringende Nachbesserungen.

Grundsätzlich ist Bayerns Initiative, ein Klimaschutzgesetz auf Länderebene zu erlassen, lobenswert - wenn auch längst überfällig. Das Gesetz soll dabei ergänzend und unterstützend die Gesetzgebung auf Bundesebene flankieren.

Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes fällt das bisherige Resümee des BWE Landesvorsitzenden zu den klimapolitischen Bemühungen der CSU geführten Staatsregierung enttäuschend aus: "Von seiner gewohnten Position als Spitzenreiter ist Bayern in Sachen Klimaschutz und Energiewende leider weit entfernt. Weder gab es Fortschritte bei der Errichtung der von Ministerpräsident Söder angekündigten 100 Windenergieanlagen in den Staatsforsten, noch gibt es sonstige quantitativ messbare Erfolge auf dem Weg zu mehr Erneuerbaren Energien in Bayern und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele", so Dr. Matthias Grote.

"Ein Klimaschutzgesetz in Bayern, das die reale Umsetzung von Klimaschutz völlig außer Acht lässt, ein Gesetz ohne ehrgeizige und verbindliche Ziele und Vorgaben, ein Gesetz, das den notwendigen Beitrag Bayerns zur Erfüllung der Klimaschutz-Verträge von Paris 2015 verfehlt - das ist enttäuschend und verantwortungslos. Umfassenden Klimaschutz mit klaren Vorgaben, wie zum Beispiel eine Solarpflicht auf Gebäuden, ein Verzicht auf Straßenneubau oder den Abschied unsinniger bayerischer Sonderabstandsregeln bei der Windkraft konnte oder wollte die Staatsregierung nicht durchsetzen. Auch die Kommunen brauchen Vorgaben und die Unterstützung der Staatsregierung für den Klimaschutz. Klimaschädliche Subventionen müssen beendet werden. Am Ende ist das Klimaschutzgesetz nicht einmal einklagbar und damit nichts anderes als ein machtloses Stück Papier", so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Gerade für junge Menschen, die in der Vergangenheit immer wieder auf die Straße gegangen sind um für Klimaschutz zu demonstrieren, ist der Gesetzesvorschlag unzureichend. "Dieses Gesetz ist wieder eine massiv vertane Chance. Es reicht bei weitem nicht aus, damit Bayern seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen einhält. Die Staatsregierung ignoriert die Wissenschaft und die Möglichkeiten, die es gibt, um eine lebenswerte Zukunft für uns und künftige Generationen möglich zu machen", so Julia Dade von der Jugendorganisation Bund Naturschutz.
"Das geplante Klimaschutzgesetz der Landesregierung ist in seiner Wirkungslosigkeit ein Schlag in das Gesicht aller Menschen, die auf ihr Recht auf eine lebenswerte Zukunft mit einem stabilen Klima pochen. Dieses Gesetz ist der Innbegriff von klimapolitischem Versagen, da es die physikalische Realität des Klimawandels verkennt. Fridays for Future wird weiter auf die Straße gehen, um für ein Klimaschutzgesetz zu kämpfen, das den Namen auch verdient hat", erklärt Julia Knott, FFF-Aktivistin aus Passau.

Auch beim angekündigten Klimaschutzprogramm sind noch viele wichtige Fragen offen. Es fehlt beispielsweise sowohl eine Bewertung der im sogenannten 10-Punkte-Plan gelisteten Maßnahmen auf Basis des CO2-Vermeidungspotentials als auch eine Abschätzung der Kosten. Die meisten der Punkte sind ohnehin bereits bestehende Maßnahmen, die leider bislang nicht zu den nötigen Emissionsminderungen geführt haben, oder bereits Aufgabe der Staatsregierung, so dass das Klimaschutzgesetz und der bisherige Klimaschutzplan insgesamt kaum neue Zukunftswirkung oder Innovationscharakter entfalten werden. Dies wurde auch in den beiden Expertenanhörungen im Februar bzw. September 2020 und den zugehörigen Stellungnahmen moniert, in denen keiner der Befragten tatsächlich zufrieden mit dem Gesetzesentwurf zum bayerischen Klimaschutzgesetz war. Insgesamt ist das Gesetz zu ambitionslos und nimmt die Herausforderungen des Klimaschutzes nur oberflächlich an.

Kritik hagelt es auch für die Nichtberücksichtigung der Stellungnahmen: Im Rahmen mehrerer Anhörungen und Feedbackrunden wurden von Vertreter*innen der Bereiche Umwelt, Wirtschaft, Landwirtschaft, Energie und Wissenschaft umfassende Verbesserungsvorschläge präsentiert, die in keiner Weise Eingang in den Gesetzesentwurf fanden. Insgesamt ein Armutszeugnis für die Staatsregierung. Für einen gelungenen Klimaschutz in Bayern braucht es insbesondere bei den Erneuerbaren Energien Photovoltaik und Windenergie klare, verbindliche und ambitionierte Zielvorgaben sowie mess- und bewertbare Maßnahmen auf dem Weg dorthin.

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