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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Büro & Unternehmen    Datum: 27.07.2020
Corona-Krise: Kinderkrankengeld wird zur Ausnahme
Rückgang während der Pandemie-Hochphase um rund 80 Prozent
Homeoffice und Kurzarbeit - in der Hochphase der Corona-Krise mussten sich so wenige berufstätige Eltern frei nehmen wie lange nicht mehr, um ihren kranken Nachwuchs zu betreuen. Laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse sank die Quote bei Müttern und Vätern im Lockdown-Monat April 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 80 Prozent. In den Vormonaten Januar, Februar und März 2020 hingegen blieb die Anzahl der Tage, an denen Eltern Kinderkrankengeld von der KKH erhielten, im Vergleich zu 2019 nahezu gleich.

Mehr Homeoffice in Niedersachsen, mehr Systemrelevanz in Rheinland-Pfalz?
Abgesehen von Kurzarbeit und einer geringeren Ansteckungsgefahr aufgrund geschlossener Kitas und Schulen ermöglichten in einigen Bundesländern offenbar mehr Unternehmen die Arbeit im Homeoffice als in anderen Regionen, so etwa in Niedersachsen: Nirgendwo sank die Kinderkrankengeld-Quote im April 2020 so drastisch wie zwischen Nordsee und Harz (minus knapp 90 Prozent), gefolgt von Hamburg mit minus 87,5 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit minus rund 86 Prozent.

In Rheinland-Pfalz (minus 55,5 Prozent) und Bayern (minus knapp 69 Prozent) registrierte die KKH hingegen den geringsten Rückgang im Ländervergleich. Dort gab es offenbar mehr Eltern, die in systemrelevanten Berufen beziehungsweise in Jobs arbeiten, die kein Homeoffice zulassen oder keine Kurzarbeit erforderten. Diese Mütter und Väter mussten wie bereits vor der Krise dem Arbeitsplatz fern bleiben und Kinderkrankengeld beantragen, um den Nachwuchs zu Hause betreuen zu können.

Nach überwiegend guten Erfahrungen in der Lockdown-Phase werden viele Unternehmen auch künftig verstärkt auf Homeoffice-Lösungen setzen - zum einen aus ökonomischen Gründen, zum anderen könnte sich dadurch aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig verbessern und weniger Kinderkrankengeld-Anträge notwendig machen.

Wenn ein Kind erkrankt, können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage - alleinstehende Mütter und Väter jeweils bis zu 20 Tage - unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie von den gesetzlichen Krankenkassen Kinderkrankengeld, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist und der Arzt eine Erkrankung sowie die notwendige Betreuung bescheinigt. Im ersten Quartal 2020 beantragten bei der KKH bundesweit rund 2.000 Eltern Kinderkrankengeld. Im Vorjahreszeitraum waren es hingegen rund 10.100 Mütter und Väter.

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,7 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website.

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