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Politik & Gesellschaft   
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Bei Abfallvermeidung viele Fragen offen
Anlässlich der Verabschiedung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der heutigen Kabinettssitzung erklärt Rolf Buschmann, Experte für Kreislaufwirtschaft des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

"In der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die Verantwortung der Hersteller für ihre Produkte erweitert. Endlich finden sich darin auch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung und eine Stärkung der Abfallberatung. Das alles ist begrüßenswert, nur fehlt es leider immer noch an konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Abfallvermeidung.

Ohne solche Ziele und Maßnahmen für die notwendige absolute Reduktion des Abfallaufkommens geht es aber nicht. Das Recht auf Reparatur und Wiederverwendung von Produkten bleibt ebenso ausgeklammert wie Einführung von Mindestquoten von Rezyklatverwendung bei neuen Produkten. In der Novelle fehlen viele wichtige Maßnahmen, sie muss überarbeitet werden.

Nur mit einer Strategie der Abfallvermeidung, einer besser getrennten und verbrauchergerechten Sammlung von Bioabfällen und anderen Wertstoffen wie Textilien oder Sperrmüll lassen sich die Müllberge sinnvoll nutzen. Langfristig müssen diese aber drastisch reduziert werden. Besonders Hersteller sind hier in der Pflicht, ihre Produkte recyclingfreundlich und reparierbar zu gestalten."

Weitere Informationen:
Der Referentenentwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde im September 2019 vom BUND kommentiert. Die BUND-Stellungnahme finden Sie auf der Website.
 
Quelle: ECO-News Deutschland, D-81371 München
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