Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung
 








  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Umwelt & Naturschutz alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Stichwort    Art 
Hilfe   neue Suche  alle Pressestellen anzeigen 
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Umweltbundesamt für Mensch und Umwelt, D-06844 Dessau-Roßlau
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 14.10.2019
Wohin mit dem Elektroschrott?
Mit der neuen Fassung des ElektroG wird die umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott einfacher
Egal ob Waschmaschine, Fernseher oder Handy - alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück.

Wo können Elektroaltgeräte zurückgegeben werden?
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben - zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten.

Alle Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen und möchten, dass Ihr Altgerät im Gegenzug mitgenommen wird, müssen Sie dies dem Händler bereits bei Abschluss des Kaufvertrags mitteilen.

Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.

Zusätzlich sollten bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus - soweit möglich - vorher entnommen werden und anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel entsorgt werden.

Übrigens: Vertreiber und Hersteller dürfen auch freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Händler oder Hersteller!

Achtung! Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden.

Woran sind Elektrogeräte zu erkennen?
Sie erkennen Elektrogeräte an der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.

Achtung! Es gibt Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektr(on)ischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten.

Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden?
In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt.

Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise auf andere falsche Entsorgungspfade. Durch die bestehenden und den weiteren Ausbau der flächendeckenden Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sollte der gesetzeskonformen Rückgabe jedoch bereits jetzt nichts im Wege stehen.

Was passiert mit den Altgeräten?
Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland ungefähr 330 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunstoffrecycler, Stahl , Eisen- oder Kupferhütten oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der UBA-Website.

Diskussion

  Login



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

15.04.2024
EU-Wahl: Das unterscheidet die Parteien beim Klima- und Naturschutz Auswertung des Abstimmungsverhaltens deutscher Parteien zeigt große Unterschiede

Nur Mut - Wie das "Wir" uns besser macht Josef Göppel-Symposium


Expertenrat für Klimafragen: Bundesregierung muss liefern Prüfbericht zu den Emissionsdaten 2023 veröffentlicht


Einigung zum neuen Klimaschutzgesetz: Schlag gegen den Klimaschutz BUND-Vorsitzender zum vom BUND erstrittenen Klimaschutz-Urteil gegen die Bundesregierung

Ampel-Koalition darf sich nicht aus klimapolitischer Verantwortung stehlen Germanwatch enttäuscht von Einigung beim Klimaschutzgesetz


Einigung zum Klimaschutzgesetz und Solarpaket durch stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Regierungsfraktionen

FH Münster startet Master Nachhaltige Transformationsgestaltung Regelmäßige Online-Infoveranstaltungen für alle Studieninteressierten - das nächste Mal am 25. April


Beim Putzen auf die Umwelt achten Die VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zum Frühjahrsputz

13.04.2024
In Straßburg nur ein Scheinsieg für den Klimaschutz? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte setzt jetzt neuen Maßstab für mehr Klimaschutz

NICAMA meets Voelkel: Eine Haferdrink-Seife als vegane Alternative zur Schafmilchseife entsteht


12.04.2024
Veränderungen in Unternehmen integrieren

Erfolg: Gemeinwohl statt Ausverkauf! AbL begrüßt dauerhafte Verpachtung der BVVG-Flächen nach Gemeinwohlkriterien

Nama stellen klare Forderungen - Angst um Überreste der Völkermord-Opfer Deutsche Investitionen in grünen Wasserstoff in Namibia


Jetzt die Weichen für ein rechtskonformes und effizientes ESG-Reporting stellen Drei Säulen wichtig: Strategie - Datenbeschaffung - IT-Infrastruktur


11.04.2024
BUND-Einkaufsführer "Torffrei gärtnern" Moore und Klima schützen

Stoppt die Abholzung! 106.000 Menschen fordern Schutz für Rumäniens Wälder Erfolgreiche Petition für Rumäniens Ur- und Naturwälder


Umbau des Ernährungssystems jetzt anpacken BÖLW zum Treffen von Bundeskanzler und Zukunftskommission Landwirtschaft

Solaranlagen für private Haushalte: Das sind die Vorteile

10.04.2024
Starke Unterstützung für den Natürlichen Klimaschutz in den Kommunen Beschluss des Haushaltsausschusses zu Förderung in Höhe von knapp 200 Mio. Euro

EU: Verpackungen werden umweltfreundlicher Ein weiterer wichtiger Schritt nach umfangreichen Verhandlungen