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Presse-Stelle:  Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, D-10715 Berlin
Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 02.09.2009
Ferkelkastration: Staatsanwaltschaft versagt
Dienstaufsichtbeschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Prignitzer Landschwein GmbH wegen des brutalen Herausreißens von Ferkelhoden
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Prignitzer Landschwein GmbH wegen des betäubungslosen und brutalen Herausreißens von Ferkelhoden eingestellt. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt legt Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Selten wurde Tierquälerei so zweifelsfrei dokumentiert: Auf einer 20minütigen Videodokumentation ist zu sehen, wie Mitarbeiter der Prignitzer Landschwein GmbH Ferkeln die Hoden aus dem Körper reißen - ohne jede Betäubung. Die Wissenschaft ist sich längst einig, dass das Herausreißen der Hoden besonders schlimme Schmerzen verursacht. Daher liegt ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, das vorschreibt, die Schmerzen bei der betäubungslosen Kastration zu minimieren.

Maßlos enttäuscht zeigt sich jetzt die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Neuruppin, das Strafverfahren gegen die Prignitzer Landschwein GmbH einzustellen. Staatsanwältin Baum sieht für die Tiere keinen Nachteil darin, wenn die Hoden - im Vergleich zum Schneiden - herausgerissen werden. "Das lässt vermuten, dass sich Staatsanwältin Baum noch nicht einmal die Mühe gemacht hat, die Standardlektüre für solche Themen zu lesen", ist Rechtsanwalt Wolfgang Schindler von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt enttäuscht.

Stattdessen hat die Staatsanwältin wahrscheinlich Steuergelder für die Erstellung eines Gutachtens verschwendet, um das Alter der Tiere näher zu bestimmen. Ferkel dürfen nicht mehr betäubungslos kastriert werden, wenn sie älter als eine Woche sind. Allerdings haben die Tierschützer das Alter der Tiere in ihrer Strafanzeige nicht moniert, weshalb das Gutachten unnötig war. "Es ist einfach unglaublich, wie stümperhaft hier vorgegangen wurde. Wir legen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leitenden Oberstaatsanwalt ein", so Rechtsanwalt Schindler.

Weiterhin sieht sich die Albert Schweitzer Stiftung in ihrer Forderung bestätigt, dass Tierschutzorganisationen die Möglichkeit der Verbandsklage eingeräumt werden muss. Mit dem Verbandsklagerecht könnten Tierschützer direkt vor Gericht ziehen und müssten sich nicht mit Strafanzeigen begnügen, die oft im Sande verlaufen. "Auch das ist ein Skandal: CDU/CSU und FDP blockieren schon lange, dass Tierschutzorganisationen endlich die gleichen Rechte bekommen wie Umweltschützer", moniert Schindler. Dabei sieht das Grundgesetz eine Gleichbehandlung von Tier- und Umweltschutz vor.

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich seit 1999 erfolgreich gegen die industrialisierte Massentierhaltung ein. Dass Staatsanwälte Strafanzeigen wegen Tierquälerei nicht mit der gebotenen Professionalität verfolgen, musste sie schon mehrfach erleben, und fordert daher das Verbandsklagerecht.

Mehr erfahren Sie auf www.albert-schweitzer-stiftung.de

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