"Kommunale Sperrklauseln schaden der Demokratie und werden dazu führen, dass die Wahlbeteiligung weiter sinken wird", kritisiert Moseler die Forderungen vieler Landes- und Kommunalpolitiker der "großen" Parteien. "Offenbar versucht man dem eigenen Erosionsprozess damit zu begegnen, auch die kleineren demokratischen Parteien mit einer undemokratischen Sperrklausel aus den Kommunalparlamenten herauszuhalten. Dabei brauchen wir eine bunte und breite Parteienlandschaft, um die Wahlbeteiligung wieder zu erhöhen." Es stellt sich zudem die grundsätzliche Frage, ob Sperrklauseln in kommunalen Wahlsystemen mit Personenwahl (Kumulieren und Panaschieren), wie z.B. in Rheinland-Pfalz, überhaupt vereinbar sind. Moseler stellt ferner klar: "Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 die kommunale 5%-Hürde in Schleswig-Holstein und damit kommunale Sperrklauseln grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. Auch stellte das Gericht an Beispielen anderer Bundesländer fest, dass 'schwerwiegende Störungen der Funktionsfähigkeit' der Kommunalparlamente nicht nachgewiesen werden konnten." Zudem würden in fast allen Flächenländern Landräte und Bürgermeister direkt von der Bürgerschaft gewählt. Auch aus dieser Sicht betrachtet, könne der Versuch der großen Parteien nur so gewertet werden, dass es diesen lediglich um den eigenen Machterhalt in den Räten geht. Die ÖDP kündigt nun für solche Versuche vorsorglich schon einmal an, dass sie sowohl bei den Verfassungsgerichten der Länder als auch, wenn erforderlich, beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten kommunale Sperrklauseln klagen werde. In Hamburg klagt der ÖDP-Landesverband bereits gegen die kommunale 3%-Hürde bei den Bezirkswahlen vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht. "Wir müssen dagegen angehen, dass die kommunale Demokratie durch diese Bestrebungen beschädigt wird!", begründet Moseler das Vorgehen der ÖDP abschließend.
Artikel drucken Fenster schließen |