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Job & Karriere   
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes - interessant und vielschichtig
Vom Prokurator zum Juristen - wie sich der Beruf des Anwaltes verändert hat
Schon die alten Römer kannten und schätzten den Beruf des Rechtsanwaltes. Doch in den modernen Zeiten hat das Image dieses Berufsstandes sehr gelitten. Zu Unrecht, denn der Anwalt ist eine maßgebliche Stütze des Rechtsstaates. Das unabhängige Verbrauchermagazin www.tipps-vom-experten.de stellt aus diesem Sinne die Aufgaben, den geschichtlichen Hintergrund und die Pflichten eines Juristen vor.

Der Gang zum Rechtsanwalt hat meistens keinen positiven Hintergrund. Es handelt sich um Streit, Vertragsbruch, Scheidung oder Schadensersatzfragen. Kein Wunder also, dass das Image eines Anwalts eher negativ ausfällt. Dabei hat der Jurist hauptsächlich eine Aufgabe: Das Recht seines Mandanten zu vertreten und ihm in eben solchen schwierigen Situationen zu helfen. Und das nicht erst in heutigen Zeiten. Bereits die alten Römer kannten den Beruf des Anwaltes. Damals war sein Aufgabengebiet allerdings noch zweigeteilt und die beiden Berufssparten hießen Advokat und Prokurator. Der eine vertrat das Recht seines Mandanten vor Gericht, der andere hatte "stellvertretend für etwas Sorge zu tragen", war außerhalb des Gerichts tätig. Aber beide haben maßgeblich zur Erschaffung und Bildung des Rechtsstaates beigetragen. Heutzutage sind beide Berufsstände in einem Beruf zusammengeführt, dem Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe mit allen Mitteln die der Rechtsstaat zulässt dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Das erfolgt nicht nur in seiner Kanzlei, sondern auch vor der Judikative, dem Gericht. Und um den Schutz seines Mandanten zu gewähren, ist der Anwalt auch einer Verschwiegenheitspflicht unterworfen. Innerhalb der deutschen Gesetzgebung gibt es verschiedene Rechtsformen wie zum Beispiel das Zivilrecht oder das Bürgerliche Recht. Da diese Spezialisierungen äußert kompliziert sind, haben sich die meisten Anwälte auf ein Fachgebiet spezialisiert, allerdings mit überschneidender Kompetenz. Denn wer seinen Mandanten in einem Scheidungsfall berät, muss sich häufig auch mit Eigentumsrecht oder ähnlichem auskennen. Die Vergütung, die der Jurist für seine Tätigkeit verlangen kann, ist übrigens durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt, jedoch sind Ausnahmen möglich. Auch die Anerkennung als Rechtsanwalt ist staatlich festgelegt, da es sich hierbei um einen Kammerberuf handelt. Wie spannend der Beruf als Rechtsanwalt ist, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind und welche Pflichten er hat, beschreibt Tipps vom Experten in dem ausführlichen Bericht "Der Rechtsanwalt - ein spannender Beruf mit vielen Aufgabengebieten".


Redaktion: Patricia Hansen

 
Quelle: Walter Braun, D-81675 München
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