Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung
 








  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Politik & Gesellschaft alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Stichwort    Art 
Hilfe   neue Suche  alle Pressestellen anzeigen 
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 04.01.2022
Alles klar beim Pfand?
Irrtümer rund um Rückgabe und Verwertung von Getränkeverpackungen
Viele Getränkeverpackungen sind mit einem Pfand belegt. Bei Mehrwegflaschen dient es dazu, dass die Glas- oder PET-Flaschen möglichst alle zurückgegeben werden, neu befüllt werden können und somit lange im Kreislauf bleiben. Bei Einwegflaschen und Getränkedosen besteht seit 2003 eine Pfandpflicht. Damit sollte ein Anreiz geschaffen werden, Mehrweg zu nutzen. Gleichzeit soll das Einweg-Pfand dafür sorgen, dass die leeren Getränkeverpackungen im Recycling und nicht im Müll oder in der Natur landen. "Gerade weil Einweg- und Mehrweg-Pfand unterschiedlich geregelt sind, gibt es eine Menge Verwirrung", sagt Friederike Farsen, Umweltexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. "Und ab 2022 gelten zudem einige neue Regeln." Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf.

Irrtum 1: Ab sofort ist auf allen Einwegflaschen und Getränkedosen Pfand.
Nicht ganz. Zwar ist ab 1. Januar 2022 laut Verpackungsgesetz auf alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen das 25-Cent-Pflichtpfand zu erheben und viele bisherige Ausnahmen - zum Beispiel für Frucht- und Gemüsesäfte in PET-Flaschen oder Prosecco in der Dose - fallen weg. Aber es gibt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2022. Bis dahin dürfen Restbestände verkauft werden. Verbraucher:innen sollten also darauf achten, ob beispielsweise auf der Orangensaftflasche aus Kunststoff bereits das Einwegpfand-Logo (Flasche und Dose mit Pfeil) zu sehen ist. Dann gibt es das gezahlte Pfand im Handel zurück. Pfandfreie Flaschen und Dosen gehören wie bisher in den gelben Sack oder in die Wertstofftonne.

Irrtum 2: Pfandbons müssen sofort eingelöst werden.
Stimmt so nicht. Juristisch werden Pfandbons wie Gutscheine behandelt und sind drei Jahre lang gültig. Allerdings verliert das Thermopapier der Bons häufig vorher seine Lesbarkeit. Deshalb sollte man mit dem Einlösen nicht zu lange warten.

Irrtum 3: Einwegflaschen und Getränkedosen können in jedem Laden zurückgeben werden.
Leider nein. Die Pfanderstattung ist nur möglich in Geschäften, die selbst Getränke in Einweg-Verpackungen verkaufen. Diese Händler sind dann aber dazu verpflichtet, auch Einwegflaschen und Dosen anzunehmen, die sie nicht im Sortiment haben. Eine Ausnahme gilt für sehr kleine Läden, etwa Kioske. Sie müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst auch verkaufen.

Irrtum 4: Bei zerbeulten Plastikflaschen oder Dosen hat man Pech und das Pfand ist weg.
Nein, auch zerbeulte Flaschen und Dosen müssen angenommen und das Pfand ausbezahlt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass das Einweg-Pfandlogo noch zu erkennen ist. Wenn der Automat es nicht lesen kann, muss das Pfandgut an der Kasse angenommen werden. Klappt das nicht und ist auch die Geschäfts- oder Filialleitung uneinsichtig, können sich Verbraucher:innen bei der "Unteren Abfallbehörde" beschweren, die meist im kommunalen Umweltamt angesiedelt ist.

Irrtum 5: Flaschen, die im Pfandautomaten landen, werden weiter benutzt.
Das trifft nur für Mehrwegflaschen mit 8 oder 15 Cent Pfand zu. Diese werden gespült und bis zu 30 Mal, Glas sogar bis zu 50 Mal wiederverwendet. Flaschen und Dosen mit Einweg-Pfand (25 Cent) hingegen werden noch im Pfandautomaten zerquetscht und danach dem Recycling zugeführt. Sie werden also nur einmal benutzt.

Irrtum 6: Das Mehrweg-Pfand ist wie das Einweg-Pfand gesetzlich geregelt.
Nein. Für Mehrwegflaschen ist die Pfand- und Rücknahmepflicht nicht im Verpackungsgesetz geregelt. Vielmehr sind Pfandhöhe und die Erstattung bei Mehrweg zivilrechtliche Vereinbarungen. Grundsätzlich besagt ein solcher Vertrag, dass der Händler, bei dem das Pfand hinterlegt wurde, bei der Rückgabe dieser Flasche das Pfand erstatten muss. Will man sichergehen, sein Pfandgeld zurückzubekommen, sollte man Flaschen und Kästen also dort zurückgeben, wo man sie gekauft hat. In Zweifelsfällen steht Verbraucher:innen der Kassenbon als Beweismittel zur Verfügung.

Weitere Informationen und Links


Diskussion

  Login



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

24.04.2024
Im Alter mobil bleiben, um eigenständig zu leben VERBRAUCHER INITIATIVE über Bedeutung von Bewegung für Ältere

23.04.2024
So viel blühende Vielfalt - und dann rollt der Bagger an Zum europaweiten Tag der Streuobstwiese mahnt der NABU zum besseren Schutz

22.04.2024
Ursachen statt Symptome bekämpfen - für effektive Wiederaufforstung müssen wir endlich die planetaren Grenzen respektieren Das Bergwaldprojekt zum internationalen Tag des Baumes am 25. April 2024

Die solare Weltrevolution In einer Stunde schenkt uns die Sonne so viel Energie wie die gesamte Menschheit heute in einem Jahr verbraucht.

Elf Jahre nach Rana-Plaza Textilfabriken sicherer, aber Auslöser der Katastrophe bleiben

Label für emissionsreduzierten Stahl Wichtiger erster Schritt in die Transformation der Stahlindustrie


Adapteo baut temporäre Büros für Gigafactory in Heide Modulbau-Unternehmen überzeugt mit der Idee des zirkulären Systems


Premiere: SCHOTT produziert optisches Glas mit 100 Prozent Wasserstoff Großer Schritt für klimafreundliche Spezialglas-Produktion


Incycle - rundum nachhaltig Das Soft-Seating Programm besteht zu 90 - 95 % aus recycelten Materialien


PTA IT-Beratung erhält Siegel "Klimaneutral durch Kompensation" von PRIMAKLIMA Unternehmen erreicht damit seine Klimaziele


"Der Earth Day erinnert uns daran, wie wichtig es ist, sich gemeinsam für den Schutz unserer Umwelt einzusetzen." Kommentar von Gerald Pichler, CEO von BE-terna, zum Earth Day


Fit mit Fensterputzen VERBRAUCHER INITIATIVE mit Tipps zum Frühjahrsputz

20.04.2024
Innovative Fachbodenregale mit Stecksystem für optimierte Lagerprozesse Flexibel, skalierbar und werkzeuglos montierbar


19.04.2024
Beim Geld hört das Engagement für den Klimaschutz schnell auf So denken die Deutschen über die Auswirkungen der Energiewende


BMUV fördert Projekte für Natürlichen Klimaschutz in ländlichen Kommunen mit knapp 200 Millionen Euro Neues Förderprogramm des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz geht in die Umsetzung

"Das Beste an meinem Beruf ist, Menschen zu helfen und passgenaue, individuelle Lösungen für sie zu finden!" Interview mit Jacqueline Neubrand zum Karriereweg Orthopädietechnik anlässlich des "Girls' Day & Boys' Day" am 25. April


Nachhaltig, zusammen, laut: Messe München wird 700. BNW-Mitglied


Tag der Erde: Planet vs. Plastic VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zur Vermeidung von Mikroplastik


18.04.2024
Studie: Warum wir für kommunalen Klimaschutz das Grundgesetz ändern müssen Machbarkeitsstudie "Gemeinschaftsaufgabe kommunaler Klimaschutz" vorgestellt.

Das Geld für den Klimaschutz bleibt liegen Klima- und Transformationsfonds 2023 nur zur Hälfte genutzt