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Umweltschutz   
DNR kämpft für gentechnikfreie Landwirtschaft in Europa

DNR: Bundesregierung muss Druck der US-Regierung und der amerikanischen Agrarindustrie standhalten


Bei der Vorlage seines Eckpunktepapiers zur Gentechnik forderte gestern der Deutsche Naturschutzring (DNR) bei einer Pressekonferenz in Berlin die Durchsetzung einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa. DNR-Präsident, Hubert Weinzierl, appellierte an Bundeskanzler Gerhard Schröder "dem massiven Druck der US-Regierung, die als verlängerter Arm der dortigen Agrarindustrie auftrete, standzuhalten. Die Absatzchancen gentechnikfrei erzeugter Lebensmittel bieten den Landwirten in Deutschland und Europa günstige Perspektiven," betonte Weinzierl.

Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Freiland birgt erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die vor allem in ihrer langfristigen Wirkung nicht abschätzbar sind. Gentechnik ist dabei weit mehr als nur die Weiterentwicklung der klassischen Züchtung, die nur zwischen Artgenossen oder nah verwandten Arten erfolgen kann. Sie stellt auch nicht einfach eine beschleunigte Evolution dar, sondern verändert sie möglicherweise. Denn neue Eigenschaften können nun in Organismen ausgeprägt werden, die sie nach unserem Kenntnisstand natürlicherweise nie erreichen könnten.

Angesichts der fehlenden Notwendigkeit eines GVO-Einsatzes in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion und der vorhandenen, erprobten und bekanntermaßen risikoärmeren Alternativen ist der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere in diesem Bereich nicht zu rechtfertigen. Dies gilt auch für die Landwirtschaft in Entwicklungsländern, deren Produktivität, wie neuere Forschungen gezeigt haben, durch klassische Züchtung und verbesserte Anbaumethoden, die sich nicht auf Monokulturen und Pestizideintrag oder gar GVO, sondern auf die Vielfalt von Pflanzenarten und -sorten und biologische Schädlingsbekämpfung stützen, um ein Vielfaches zu steigern ist. Freisetzung und Inverkehrbringen von GVO werden deshalb vom DNR abgelehnt.

Agroindustrie (und Politik) hoffen auf das große Geschäft mit der "grünen Gentechnik". "Die deutschen Landwirte sollen mit dem Versprechen eines vereinfachten Anbaus und höherer Wirtschaftlichkeit der neuartigen Pflanzen und damit besserer internationaler Wettbewerbsfähigkeit geködert werden. Die Peitsche der Abhängigkeit und des Patentschutzes bekommen sie später zu spüren", sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen.


Eine EU-weite Kennzeichnung gentechnisch erzeugter Lebensmittel musste von Verbraucher- und Umweltverbänden in jahrelanger Auseinandersetzung hart erkämpft werden - und fiel in Form der sogenannten Novel Food Verordnung von 1997 trotzdem sehr unbefriedigend aus. Die EU-Kommission hat im Sommer 2001 Verordnungsentwürfe vorgelegt, die die Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie deren Rückverfolgbarkeit im Verlauf der Produktionskette sichern sollen.

Die an sich erforderliche Nutzen-Risiko-Analyse bei der "grünen Gentechnik" unterbleibt, ansonsten würde sich rasch zeigen, dass vor allem die Agromultis die Nutznießer der forcierten Entwicklung sind. Das Risiko tragen in aller Regel Konsumenten und natürlich "die Natur", die selbst jedoch kein Klagerecht besitzt. Haftungsregelungen, die diesen Namen verdienen, gibt es praktisch nirgendwo; selbst die im deutschen Gentechnikgesetz (GenTG), festgeschriebene Haftung mit dem Haftungshöchstbetrag von 160 Millionen DM steht letztlich nur auf dem Papier, da die notwendige Deckungsvorsorgeverordnung immer noch nicht erlassen wurde. Hintergrund ist u.a., dass Versicherungsgesellschaften bislang nicht bereit zu sein scheinen, entsprechende Verträge zur Haftpflichtversicherung anzubieten, bzw. dass die Anwender die kalkulierten Prämien nicht bezahlen wollen.

Der Einsatz der Gentechnik im Humanbereich wird von vielen Menschen weniger kritisch gesehen als der in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. Nach Auffassung der Gentechnikexperten Dr. Martha Mertens ist der umfassende Schutz von Embryonen, die weder als Rohstoff für Stammzellen noch als Material zur Selektion dienen dürfen, durch eine Präzisierung und Bekräftigung des Embryonenschutzgesetzes zu sichern. Klonierungsverfahren beim Menschen, sei es auf Therapie oder Reproduktion gerichtet, seien strikt zu verbieten.

Die Gentechnik eröffnet auch vielfältige neue diagnostische Möglichkeiten, mit deren Hilfe Kenntnisse über das Vorhandensein von Erbanlagen gewonnen werden können. Die Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik (PID) stehen dabei derzeit im Mittelpunkt des Interesses, dienen diese Verfahren doch nicht zuletzt der Aussonderung und damit Vernichtung betroffener Embryonen bzw. Feten.

Kontakt und weitere Informationen:
Deutscher Naturschutzring (DNR),
Helmut Röscheisen, Generalsekretär
Tel. 0228/35 90 05, Fax: 0228/35 90 96
Handy: 0160 97 209 108

 
Quelle: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V., D-53177 Bonn
http://www.dnr.de
info@dnr.de
    

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