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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Politik    Datum: 21.02.2002
Erhalt hoher Sicherheitsstandards in der Gentechnik
Anlässlich der Einbringung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin und Mitglied der Enquêtekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin":

Die Änderung des Gentechnikgesetzes soll optimale Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig Rechtssicherheit für Forschung und Wirtschaft wahren. Das begrüßen wir ausdrücklich. Gleichzeitig werden Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen vorgenommen, soweit das möglich und verantwortbar ist. Das entlastet Anwender und Behörden gleichermaßen.

Das nun vorgelegte Gesetz wird die Änderung der Richtlinie des Rates über die Anwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen - die sogenannte Systemrichtlinie - in deutsches Recht umsetzen. Die geplante gleichzeitige Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie konnte leider nicht realisiert werden, weil es auf EU-Ebene noch keine klare Positionierung in den zentralen Punkten "Rückverfolgbarkeit" und "Kennzeichnung" gibt. Deshalb ist es richtig, zum jetzigen Zeitpunkt nur die Vorschriften der Systemrichtlinie umzusetzen.

Wir werden bei der parlamentarischen Beratung des Gesetzes zwei Änderungen einbringen: Erstens halten wir eine Verordnungsermächtigung, die gentechnisch veränderte Mikroorganismen aus dem Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes herausnimmt, für kontraproduktiv. Sie ist auch überflüssig. Der hohe Sicherheitsstandard in deutschen Labors hat sich bewährt und soll auf jeden Fall aufrecht erhalten bleiben. Schon gibt es erste Forderungen aus Industrieverbänden, auch einzelne Pflanzen und Tiere auszunehmen. Das wird es mit uns nicht geben! Letztlich wird jede Aufweichung von Sicherheitsstandards in der Gentechnik auch negativ auf die Forschung und Produktion in diesem Bereich zurückfallen und die gesellschaftliche Akzeptanz verringern.

Zweitens wird der Bundesrat aus der Praxis der Genehmigungsbehörden einige Anregungen geben, die wir aufgreifen wollen. Insbesondere ist zu hinterfragen, ob das neu eingeführte Anzeigeverfahren der Verfahrenserleichterung dient. Unseres Erachtens sollen Gesetze gleichermaßen effektiver, lesbarer und einfacher werden. Das ist unser Ziel. In diesem Sinne wünschen wir uns eine konstruktive und zügige Beratung dieses Gesetzes.

Anlässlich der Einbringung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin und Mitglied der Enquêtekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin":

Die Änderung des Gentechnikgesetzes soll optimale Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig Rechtssicherheit für Forschung und Wirtschaft wahren. Das begrüßen wir ausdrücklich. Gleichzeitig werden Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen vorgenommen, soweit das möglich und verantwortbar ist. Das entlastet Anwender und Behörden gleichermaßen.

Das nun vorgelegte Gesetz wird die Änderung der Richtlinie des Rates über die Anwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen - die sogenannte Systemrichtlinie - in deutsches Recht umsetzen. Die geplante gleichzeitige Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie konnte leider nicht realisiert werden, weil es auf EU-Ebene noch keine klare Positionierung in den zentralen Punkten "Rückverfolgbarkeit" und "Kennzeichnung" gibt. Deshalb ist es richtig, zum jetzigen Zeitpunkt nur die Vorschriften der Systemrichtlinie umzusetzen.

Wir werden bei der parlamentarischen Beratung des Gesetzes zwei Änderungen einbringen: Erstens halten wir eine Verordnungsermächtigung, die gentechnisch veränderte Mikroorganismen aus dem Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes herausnimmt, für kontraproduktiv. Sie ist auch überflüssig. Der hohe Sicherheitsstandard in deutschen Labors hat sich bewährt und soll auf jeden Fall aufrecht erhalten bleiben. Schon gibt es erste Forderungen aus Industrieverbänden, auch einzelne Pflanzen und Tiere auszunehmen. Das wird es mit uns nicht geben! Letztlich wird jede Aufweichung von Sicherheitsstandards in der Gentechnik auch negativ auf die Forschung und Produktion in diesem Bereich zurückfallen und die gesellschaftliche Akzeptanz verringern.

Zweitens wird der Bundesrat aus der Praxis der Genehmigungsbehörden einige Anregungen geben, die wir aufgreifen wollen. Insbesondere ist zu hinterfragen, ob das neu eingeführte Anzeigeverfahren der Verfahrenserleichterung dient. Unseres Erachtens sollen Gesetze gleichermaßen effektiver, lesbarer und einfacher werden. Das ist unser Ziel. In diesem Sinne wünschen wir uns eine konstruktive und zügige Beratung dieses Gesetzes.



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