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| ECO-News - die grüne Presseagentur |
Presse-Stelle: | Ökologischer Jagdverein e.V., D-88289 Waldburg |
Rubrik: | Naturschutz Datum: 25.02.2002 |
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Unser Wild braucht mehr Ruhe vor dem Jäger! |
Nachtjagd deutlich einschränken |
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Auf Anfrage der Jagdzeitschrift "Die Pirsch" stellt die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd klar, das eine Bejagung von Wild zur Nachtzeit weitestgehend abgelehnt wird. Die Nachtzeit ist bei uns die einzige Tagesperiode, in der unser heimisches Wild den schützenden Wald verlassen kann, sofern nicht Jäger auf den Hochständen am Waldrand lauern. Nur bei ausreichend periodischen und täglichen Ruhephasen wird es dem Wild möglich sein, den gegeben Lebensraum optimal zu nutzen. Wildschäden im Wald können reduziert werden.
Unsere heimischen Wildtiere haben nicht grundsätzlich Angst vor dem Menschen. Erst die Verfolgung durch uns Jäger führt bei den Tieren zur Scheu und damit zu geändertem Verhalten im Lebensraum. Zahlreiche Studien belegen dies. So konnte nachgewiesen werden, das selbst das Standorttreue Rehwild beliebte Wechsel oder Äsungsflächen an häufig frequentierten Jagdständen meidet oder nur zu Zeiten nutzt, in denen der Jäger üblicherweise nicht anwesend ist. Wer an einer schmackhaften Wildwiese kein Rehwild mehr zu Sehen bekommt, sollte mal außerhalb der üblichen Jagdzeiten sein Glück versuchen, zum Beispiel mittags und möglichst nicht von der bekannten Kanzel. Die Ergebnisse sind erstaunlich!
Jogger, Wanderer, Pferde oder Mofas beunruhigen unser Wild im übrigen weitaus weniger als der schleichende oder ansitzende Jäger. Stark beanspruchte Erholungsgebiete oder Nationalparke zeigen, das unsere Wildtiere sehr genau erkennen, wer ihnen wann gefährlich werden kann. Es ist in etwa so wie mit dem satten Löwen in der Zebraherde!
Ein Verbot der Nachtjagd auf alle Wildtiere ist wünschenswert. Der Hirsch im Feld erkennt nicht, ob der Jäger wohl nur einen Fuchs erlegen will. Auch die Kirrjagd auf die Schwarzkittel beunruhigt Reh, Hirsch und Hase ebenso.
Dennoch wird auf die Nachtjagd im Feld (und eben nur im Feld!) nicht vollständig verzichtet werden können. Schwarz-, Rot- und Damwild können dort zur Nachtzeit erhebliche Schäden anrichten. Dann, und nur dann, erscheint eine Nachtjagd örtlich notwendig und zulässig. Um die Nachtjagd im Feld weitgehend zu reduzieren sollten Schutzvorrichtungen einer Bejagung vorgezogen werden. Zusätzlich müssen durch effektive Jagdmethoden in Herbst und Winter (Gemeinschaftsansitze; Drück- und Stöberjagden) die Wildbestände rechtzeitig bejagt werden. Dies erfordert großzügige Freigaben (z. B. beim Rot- oder Damwild nur nach Altersklassen ohne Rücksicht auf die Trophäe oder auch die Freigabe des männlichen Rehwildes). Ferner sollten die Nachtansitze ebenfalls in Gruppen erfolgen. So kann die Jagd erfolgreich sein und auf wenige Tage beschränkt bleiben.
Zusammenfassend lehnt die ANJN eine Bejagung unserer Wildtiere zur Nachtzeit ab! Ausnahmen bei Wildschäden im Feld, und nur dort, müssen als Kompromiß akzeptiert werden. Bei der Umsetzung setzt die ANJN auf die Freiwilligkeit der Jäger. Bürokratische Kontrollen sollten unterbleiben. Eine Aufnahme des Nachtjagdverbotes im Wald in ein neu gefaßtes Bundesjagdgesetz wäre wünschenswert. Der beste Lohn für alle Revierinhaber wird bei konsequenter Umsetzung sein, das das Wild bei verringertem Jagddruck wieder deutlich besser sichtbar wird. Dies allein sollte Anreiz genug sein.
Stephan Boschen
Postfach 2225
37012 Göttingen
Tel. 0172 / 9000364
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