Ein Beitrag aus dem ECO-News Presseverteiler, der Ihnen von ECO-World.de zur Verfügung gestellt wird.
In der Rubrik:   
Naturschutz   
EU-Kommission droht Deutschland mit Ausfall von Milliardenbeihilfen
Europäisches Naturschutzrecht nicht oder nur unzureichend umgesetzt
Brüssel. Die Europäische Kommission wirft Deutschland und anderen Mitgliedstaaten vor, europäisches Naturschutzrecht nicht oder nur unzureichend umgesetzt zu haben und droht der Bundesregierung, EU-Fördermittel der Bundesländer in Milliardenhöhe zu blockieren. In einem Schreiben, das bei der Ständigen Vertretung Deutschlands in Brüssel eingereicht wurde,kündigten die Kommissarinnen für Umwelt und Regionalpolitik, Ritt Bjerregaard und Monika Wulf-Mathies im Juni an,falls Deutschland nicht "umgehend" alle Naturschutzgebiete melde, werde es bei der Ausarbeitung der Strukturfondspläne und -programme für den "Zeitraum 2000 bis 2006" zu Schwierigkeiten kommen.

Wie die EU-Kommissarinnen in ihrem Schreiben betonten, setze eine Finanzierung durch die Gemeinschaft voraus, "daß die Aktionen mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, darunter denjenigen für den Umweltbereich, in Einklang stehen". Bei der Ausarbeitung der Strukturfondspläne und -programme seien daher die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. März 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) sowie die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu berücksichtigen.

Die erstgenannte Richtlinie sieht die Schaffung eines europäischen Netzes von geschützten Gebieten vor (Natura 2000), das die in den beiden Richtlinien bezeichneten Schutzgebiete umfaßt.

Wie die EU-Kommissarinnen in ihrem Schreiben ausführten, seien diese Rechtsvorschriften und die geschützten Gebiete in allen neuen Plänen und Programmen für den Zeitraum 2000-2006 zu berücksichtigen. So sei bei der Durchführung der Programme und Projekte unter anderem sicherzustellen, daß alle Maßnahmen mit den gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften in Einklang stünden, wofür die Mitgliedstaaten die volle Verantwortung tragen würden.

Im Falle Deutschlands, so mahnten Bjerregaard und Wulf-Mathies, werde die Kommission unter Umständen nicht beurteilen können, ob die neuen Strukturfondsprogramme, wie in Artikel 12 der neuen allgemeinen Strukturfondsverordnung verlangt werde, mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit den Bestimmungen der Vogel- sowie der FFH-Richtlinie vereinbar sind, da die deutschen Behörden der Kommission keine vollständigen Listen der geschützten Gebiete übermittelt hätten. Die Bundesländer hätten der Kommission bis Juni 1995 insgesamt mindestens fünf Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete melden müssen. Bisher ist nur Berlin der Aufforderung nachgekommen. Über die Strukturfonds fließen den Bundesländern EU-Fördermittel in zweistelliger Milliardenhöhe zu. So rechnet beispielsweise allein Niedersachsen für die neue Planungsperiode mit 1,5 Milliarden Mark.

(Quelle: MüllMagazin 3/99)

 
Quelle: Fachzeitschrift MüllMagazin Rhombos-Verlag, D-10785 Berlin
www.rhombos.de
verlag@rhombos.de
    

Artikel drucken   Fenster schließen