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Naturschutz   
Neue Gesetzesinitiative der Koalition zur Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz
Ulrike Höfken, tierschutzpolitische Sprecherin, und Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher, erklären:

Die Koalition wird jetzt erneut einen Gesetzentwurf zur Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz in den Bundestag einbringen. Bisher waren unsere Bemühungen, den Tierschutz verfassungsrechtlich zu verankern, an der CDU/CSU-Fraktion gescheitert - zuletzt im April 2000, als die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag aufgrund des Widerstands der Unionsfraktion nicht zustande kam. Wir werden deshalb den damaligen fraktionsübergreifenden Antrag mit der Ergänzung des Artikel 20a (Umweltschutz) um den Zusatz "und die Tiere" im Februar erneut stellen.

Wir begrüßen, dass auch die Oppositionsparteien den Tierschutz als Thema entdeckt haben, fordern hier jedoch ernsthafte Bemühungen und nicht lediglich Wahlversprechen. Entgegen der lautstarken Bekenntnisse der FDP-Fraktion zum Tierschutz hatte sich bei der letzten Bundestagsabstimmung mehr als ein Drittel ihrer Abgeordneten enthalten.

Auf Länderebene ist die verfassungsrechtliche Verankerung von Tierschutz bereits die Norm - mittlerweile haben elf Bundesländer den Tierschutz in ihre Verfassungen aufgenommen.


 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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