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In der Rubrik:   
Soziales u. Gesellschaft   
Rot-Grün bringt Verbesserung für junge Freiwillige
Der jugendpolitische Sprecher Christian Simmert erklärt:

Die rot-grüne Bundesregierung bringt die Novelle der
Freiwilligendienste auf den Weg. Die bisherige rudimentäre Regelung
des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres und der
Freiwilligendienste im Ausland wird in der Novelle als
jugendpolitische Maßnahme verankert. Damit kommen die
Regierungsfraktionen direkt der Forderung vieler Jugendlicher nach,
die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu verbessern. Seit
Jahren ist das Angebot an Stellen für die hohe Nachfrage viel zu
gering. Wir wollen mit dieser Novelle die Vereinbarung des
Koalitionsvertrages umzusetzen.

Künftig werden durch das Gesetz die Einsatzfelder über den sozialen
und ökologischen Bereich hinaus erweitert. Das freiwillige Jahr ist
ein Lerndienst, den Jugendliche auch im kulturellen und sportlichen
Bereich - sowohl im In- als auch im Ausland - leisten können. Stellen
in Musen, Bibliotheken, in sozio- kulturellen Zentren, im Bereich des
Verbraucherschutzes, die Erweiterung der Einsatzstellen bei
Einrichtungen der Erinnerungsarbeit und im Denkmalschutz werden
dadurch ermöglicht.

Erfahrungen, die Jugendliche in dieser Zeit sammeln, stärken ihre
soziale und interkulturelle Kompetenz. Diese Fähigkeiten können am
Ende des Freiwilligen Dienstes durch ein Zeugnis bescheinigt werden.
Gerade hierdurch erwarten wir eine Aufwertung des freiwilligen
Engagements. Die Einbindung in konkrete Arbeitszusammenhänge der
jeweiligen Arbeitsstelle kann die Entscheidung von Jugendlichen über
künftige Ausbildungs- und Berufswünsche klären helfen. Diese
Orientierungsmöglichkeit ist gerade für Schulabgänger nicht zu
unterschätzen. Wir legen Wert darauf, dass es in der Inanspruchnahme
des Freiwilligendienstes keine Hierarchie der schulischen Vorbildung
geben darf und dass diese Maßnahme für Jugendliche mit
Migrationshintergrund gleichermaßen offen steht. Mit der Novelle wird
es für alle Jugendlichen möglich, sich nach Ende der
Vollzeitschulpflicht in einem freiwilliges Jahr zu engagieren.

In der Novelle wird ein 5-wöchiges pädagogisches Begleitseminar für
die Jugendlichen im In- und Ausland festgelegt. Diese Zeit wurde
gerade von den Vertreterinnen der Freiwilligen gefordert. In ihren
Augen ist sie unter anderem für den Erfahrungsaustausch und für
Projekte unabdingbar. Wir sind dieser Forderung gerne nachgekommen,
da der Lerndienstcharakter der Maßnahme dadurch unterstrichen wird.
Dieses Seminar wird vom Ministerium für Frauen, Jugend und Senioren
finanziell gefördert. Des weiteren kann der freiwillige Dienst nun
auch mit Unterbrechungen geleistet werden. Dies ist vor allem für
Jugendliche wichtig, die eine Wartezeit überbrücken müssen.

Auch im Ausland gibt es eine pädagogische Begleitung von 5 Wochen.
Davon können der nötige Sprachkurs im In- oder Ausland sowie zwei
Wochen pädagogische Begleitung im Ausland geleistet werden.

Für uns ist von entscheidender Bedeutung, dass mit der Novelle ein
weiterer Schritt in die Richtung einer Zivildienstkonversion gegangen
wird. Der freiwilligen Dienst wird künftig als Zivildienst anerkannt.
Dies nimmt zum einen dem Zivildienst den Zwangscharakter des
Arbeitsdienstes, führt zum anderen aber dazu, dass der positive
Aspekt des sozialen Engagements von Jugendlichen erhalten bleibt,
ohne dabei Arbeitsplätze zu ersetzen.

Durch die Regelungen in der Novelle und die Änderung des 2. Gesetzes
zur Familienförderung werden künftig Freiwillige Kindergeld erhalten.
Damit wurde ein lange beklagter Missstand endlich beseitigt. Wir
fordern nun die Bundesländer auf, sich für eine Erweiterung des
freiwilligen Engagements einzusetzen, da die Träger für die neuen
Stellen von den Bundesländern anerkannt und auch gefördert werden.
Grundsätzlich wird die Novelle von uns als notwendiger Schritt in die
Richtung einer eindeutigeren Regelung des freiwilligen Engagements
gewertet, die nach wie vor aussteht.

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