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In der Rubrik:   
Naturschutz   
Rot-Grün hält Wort - Naturschutzrecht modernisiert
Zur heutigen Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes
erklären der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / DIE
GRÜNEN, Reinhard Loske, die umweltpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, Ulrike Mehl, , die Berichterstatterin der
SPD-Bundestagsfraktion, Christel Deichmann und die
naturschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / DIE
GRÜNEN, Sylvia Voß:

Es ist eine umweltpolitische Erfolgsstory: Die Gesamtnovelle des
Bundesnaturschutzgesetzes wird heute im Bundestag verabschiedet.
Damit lösen wir ein zentrales umweltpolitisches Versprechen des
Koalitionsvertrages ein. Vorausgegangen sind monatelange, intensive
Diskussionen mit allen betroffenen Interessengruppen. Die Anregungen
aus diesen Gesprächen sowie aus den Beratungen des Bundesrates haben
wir in die parlamentarischen Beratungen einbezogen.

Mit dem Gesetz ermöglichen wir neue Wege eines nachhaltigen und
kooperativen Naturschutzes. So wird die Natur in unserer modernen
Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft aufgrund ihres eigenen
Wertes und zugleich als Lebensgrundlage des Menschen gesichert. Eine
nachhaltige Nutzung der Natur verbindet sich mit dem Erhalt der
biologischen Vielfalt.

In diesem Sinne bieten wir mit der Novellierung eine Lösung für den
in den letzten Monaten immer wieder thematisierten Konflikt zwischen
Klimaschutz und Naturschutz beim Ausbau der Offshore-Windenergie. Wir
schaffen für das Meeresgebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der
Küste die Grundlagen für die Ausweisung europäischer Schutzgebiete,
und ermöglichen gleichzeitig die Ausweisung von geeigneten
Vorranggebieten für den Bau von Offshore-Windparks.

Die Novelle bringt in vielen Bereichen des Naturschutzes deutliche
Verbesserungen: Durch die Schaffung eines bundesweiten Biotopverbunds
soll auf mindestens zehn Prozent der Fläche der Länder dem
Naturschutz Vorrang eingeräumt werden. Die gute fachliche Praxis in
der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft schließt jetzt
naturschutzfachliche Aspekte ein. Die Landwirte werden verpflichtet,
Hecken- und Saumstrukturen zu erhalten; die Neueinrichtung der
Vernetzungsstrukturen kann weiterhin durch Agrarumweltprogramme
gefördert werden. Gestärkt wird auch der Schutz der Gewässer und der
Uferzonen. Das Instrument der Landschaftsplanung wird flächendeckend
eingeführt, die Vereinsklage im Bundesnaturschutzgesetz verankert.

Das neue Bundesnaturschutzgesetz muss in den kommenden drei Jahren
in den Ländern umgesetzt werden. Es liegt nun an den
Landesregierungen, die Möglichkeiten des neuen Naturschutzrechtes zu
nutzen, um einen nachhaltigen Umgang mit unserer Lebensgrundlage zu
sichern. Wir werden diesen wichtigen Umsetzungsprozess intensiv
begleiten.

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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