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In der Rubrik:   
Soziales u. Gesellschaft   
Diskriminierungsschutz parallel zum Sicherheitspaket ausbauen
Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher, erklärt:

Parallel zum Sicherheitspaket muss der rechtliche Schutz vor
Diskriminierung verbessert werden. Wir müssen Zeichen setzen, dass
die Bedrohung durch Terror uns nicht davon abhält, unser Land
weltoffen und liberal zu gestalten. Gerade jetzt sind klare Signale
gegen Ausländerfeindlichkeit nötig.

Menschen nichtdeutscher Herkunft, aber auch andere Gruppen, erfahren
im Alltag immer wieder massive Diskriminierungen. Viele europäische
Länder haben bereits Antidiskriminierungsgesetze erlassen. Im
deutschen Recht fehlen bislang solche Bestimmungen. Diese Lücke
wollen wir schließen. In der Koalition wird daher ein
Antidiskriminierungsgesetz vorbereitet.

Wir wollen den Diskriminierungsschutz im privaten Rechtsverkehr
verbessern. Dabei geht es um den Zugang zu Gütern und
Dienstleistungen, also insbesondere um die Begründung und
Ausgestaltung von Kauf-, Miet-, Dienst- oder Versicherungsverträgen.

Dabei wollen wir festschreiben, dass niemand aus Gründen des
Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder aufgrund seiner
sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Gegen Diskriminierung
muss es wirksame Sanktionen geben, z.B. Schadensersatz und
Unterlassensansprüche.

Das Antidiskriminierungsgesetz soll es den Menschen erleichtern, sich
gegen Diskriminierung im Alltag erfolgreich zur Wehr zu setzen. Es
wird auch langfristig zur Bewusstseinsbildung beitragen und helfen,
noch verhandene Vorurteile gegen Gruppen wie Migranten oder Schwule
und Lesben in der Gesellschaft abzubauen.

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