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Naturschutz   
BUND für Verbesserungen der Naturschutznovelle
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert anlässlich der Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes weitere Verbesserungen des vorliegenden Gesetzentwurfes.

Um unnötige Zerstörungen natürlicher Lebensräume untersagen zu können, sei vor allem eine Verschärfung der sogenannten Eingriffsregelung notwendig. Außerdem müssten die Mitwirkungsrechte und Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände erweitert werden. Die Praxis zeige, dass Naturschutzrechte im Zweifelsfall auch einklagbar sein müssten, so BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm.

Auch die Regelungen zur Sicherung und Ausweitung eines bundesweiten Biotopverbundes genügen dem BUND nicht. Derzeit könnten verschiedene Bundesländer allein durch Verrechnung bestehender Schutzgebiete und bereits existierender vertraglicher Maßnahmen das Ziel erreichen, 10 Prozent der Landesfläche unter Schutz zu stellen. Zusätzliche Schutzgebiete entstünden auf diese Weise nicht. Der BUND verlangt außerdem die Neugestaltung von Raumordnungsplänen, damit eine Vernetzung naturnaher Biotope mit anderen Landschaftsteilen gewährleistet sei.

Als Drittes fordert der BUND ein gesetzlich geregeltes Einsatzverbot für gentechnisch veränderte Organismen in Landwirtschaft und Fischerei. Der Umweltverband sieht in der Ausweitung des Naturschutzes durch eine umweltgerechte Landwirtschaft und die Einführung eines bundesweiten Biotopverbundes eine große Chance, die vielseitige Bedeutung ländlicher Gebiete zu fördern. Die verbrauchernahe Vermarktung von Agrarprodukten, moderne Schutzgebietskonzepte, nachhaltiger Tourismus sowie Förderungen durch Bundesregierung und EU würden zudem neue Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen schaffen.


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BUND-Pressestelle, Rüdiger Rosenthal: Tel. 030-27586-425 /-489,Fax: -449,
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Quelle: BUND Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., D-10179 Berlin
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