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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit    Datum: 17.08.2001
Antibiotika aus Futtermitteln herausnehmen!
Anlässlich eines Gesprächs mit Vertretern der Futtermittelindustrie, Bauernverband, Gewerkschaften und Verbraucherverbänden zur Minimierung von Antibiotika in der Tierhaltung erklärt die agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin Ulrike Höfken:

Ziel der bündnisgrünen Agrarpolitik ist die Minimierung von Antibiotika in der Tierhaltung.
Der Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht stößt sowohl bei Verbrauchern als auch in der Humanmedizin auf immer stärkere Vorbehalte. Die Risiken der Antibiotikaresistenzen bei Mensch und Tier, aber auch die Auswirkungen in der Umwelt, treten immer mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.

Im heutigen Gespräch mit der Futtermittel-Industrie, dem Bauernverband, Tierarzneimittelherstellern, Gewerkschaft und dem Verbraucher-Bundesverband sowie BGVV, RKI und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft wurde Konsens über das Minimierungsziel erzielt.

Die Futtermittelhersteller haben ihre Bereitschaft erklärt, auf den Zusatz antibiotischer Leistungsförderer in Standardfuttermitteln zu verzichten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bleibt skeptisch gegenüber freiwilligen Maßnahmen der Wirtschaft und sieht auch die Notwendigkeit ordnungspolitischern Handelns auf EU- und Bundesebene.

Für die Grünen ist das Angebot der Wirtschaft ein erster wichtiger Schritt, Ziel bleibt aber der völlige Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer. Die Grünen verlangen nachvollziehbare, kontrollierbare und zeitlich definierte Maßnahmen der Industrie als Voraussetzung eines Verzichtes auf nationale gesetzliche Regelungen. Vage Empfehlungen der Bundesverbände an die Hersteller reichen nicht.

Bei der Minimierung von Antibiotika in der Tierhaltung gibt es für die GRÜNEN folgende Handlungsfelder:

- Antibiotika als Leistungsförderer Europaweit wird angestrebt, die Verwendung von antibiotischen Futtermitteln bis 2006 zu verbieten. Mithilfe einer Selbstverpflichtung könnten die deutschen Produzenten jedoch schon vorher aus der Verwendung von Antibiotika als Leistungsförderer aussteigen und so eine Vorreiterstellung im Verbraucherschutz einnehmen. Die Industrie hat dazu heute ihre Bereitschaft signalisiert. Dass der Ausstieg möglich ist, zeigen Markenfleischprogramm, die bereits heute auf den Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer verzichten und dabei keine große Kostensteigerung verzeichnen. Einzuleiten sind weiterhin Maßnahmen wie die Einführung einer Positivliste für Futtermittel, die Kennzeichung von antibiotischen Futterzusatzstoffen, der Verzicht von solchen Leistungsförderern im Rahmen der neuen Fleischqualitätszeichen sowie die Förderung und Erforschung des Einsatzes von alternativen Zusatzstoffen mit probiotischer Wirkung.

- Antibiotika in der Prophylaxe und als Arzneimittel
Eine Herausnahme von Antibiotika als Leistungsförderer darf nicht dazu führen, dass Antibiotika unter dem Deckmantel der Prophylaxe verstärkt verabreicht werden. Auch eine Reduktion von Antibiotika in der Prophylaxe ist möglich. Ausschlaggebend für die Notwendigkeit der Behandlung mit Antibiotika sind die Bedingungen in der Tierhaltung. Artgerechte Tierhaltung ermöglicht einen verringerten Einsatz von Antibiotika. Durch neue Tierhaltungsverordnungen und neue Förderrichtlinien für die Landwirtschaft, nach denen artgerechte Tierhaltung verstärkt gefördert wird, sind hier bereits erste Fortschritte erreicht.

Unser Ziel ist, dass Antibiotika nur noch als Arzneimittel bei erkrankten Tieren eingesetzt werden. Auch in diesem Bereich soll die Vergabe von Antibiotika stärker kontrolliert und dadurch reduziert werden. Hier schlagen wir Veränderungen im tierärztlichen Dispensierrecht vor. Die bereits entwickelten Leitlinien der Bundesärztekammer mit dem Ziel der Minimierung des Arzneimitteleinsatzes müssen verbindlich gemacht und kontrolliert werden können.

Weiterhin werden wir das Modell des Haustierarztes, die Erfassung der Verbrauchsmengen von Arzneimitteln auf Apothekerebene und einen Tiergesundheitspass in die parlamentarische Diskussion bringen.

Begleitend kommt es darauf an, die Anwendung sogenannter Reserveantibiotika, die evtl. noch im Humanbereich gebraucht werden, zu verbieten. Ein übergreifendes Monitoringprogramm als Verzahnung zwischen Tier- und Humanmedizin kann die Resistenzentwicklung überprüfen und fachliche Grundlagen für ein harmonisiertes gemeinschaftliches Vorgehen in der EU sowie die Konzipierung eines staatlichen Kontrollsystems unterstützen.

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