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Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat bei der heutigen Anhörung im Bonner Umweltministerium den von Bundesminister Trittin vorgelegten Entwurf für ein Gesetz "zur geordneten Beendigung zur Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" nachdrücklich zurückgewiesen. "Es ist schlicht unverantwortlich, eine Regellaufzeit von 32 Jahren für Atomkraftwerke zu garantieren und das Experiment mit einem möglichen SuperGAU in Deutschland zu wagen," kritisierte DNR-Präsident Hubert Weinzierl.

Nach der vorgesehenen Neufassung des Atomgesetzes soll während der Restlaufzeiten der 19 deutschen AKWs nochmals genau so viel Atomstrom produziert werden wie bisher, seit Inbetriebnahme des ersten Reaktors im Jahre 1968! Dabei geht aus der deutschen und amerikanischen Risikostudie über mögliche Atomunfälle hervor, dass statistisch gesehen alle 25 Jahre in einem der 400 Atomkraftwerke weltweit ein SuperGAU eintreten kann.

Die Nutzung der Atomenergie ist neben den genannten Risiken beim Betrieb auch wegen der erheblichen Risiken bei der Gewinnung, der Herstellung, des Transports und der Aufbereitung von Kernbrennstoffen nicht länger verantwortbar. Ein sicheres Endlager für Atomabfälle gibt es weltweit immer noch nicht.

Die Wiederaufbereitung radioaktiver Reststoffe und Abfälle sollte bisher die vom Atomgesetz verlangte "schadlose Entsorgung" übernehmen. Obwohl diese Konzept gescheitert ist, bleibt diese Entsorgung bis zum 1.7.2005 aufrechterhalten. Danach soll der Bau von Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten entsprechend §9a des ATG den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke sichern helfen. Die Risiken der Freisetzung von Radioaktivität in allen Kraftwerksstandorten in Deutschland werden dadurch geradezu zwangsläufig erhöht.

Die Abhängigkeit der Bundesregierung von den Energiekonzernen wird vor allem bei der Haftpflichtbegrenzung für Atomkraftwerke deutlich. Nach der von der Prognos-AG Anfang der 90er Jahre für das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Studie zur Bewertung der Schäden durch einen SuperGAU fallen Personen- und Sachschäden von bis zu 10 Billionen DM an.


Die bislang geltende Deckungsvorsorge gegen die Auswirkungen grosser Störfälle soll zwar von 0,5 auf 5 Mrd. DM erhöht werden. Eine wirksame Verbesserung des Opferschutzes ist damit aber angesichts der angeführten möglichen Schadenshöhe nicht gegeben. Die jetzt vorgesehene Deckungsvorsorge deckt weniger als 0,1 % der möglichen Schäden ab.

"Es ist höchste Zeit, dass die Energiekonzerne die volle Betriebshaftpflicht ohne jegliche Begrenzung und damit deutlich höhere Versicherungsprämien übernehmen müssen," betonte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Nach vorliegenden versicherungsmathematischen Berechnungen würde die Aufbringung der deutlich höheren Versicherungsprämien für die Betreiber der Atomkraftwerke die Kosten für den Atomstrom in den Bereich von etwa DM 1/kWh bringen.


Weitere Informationen:
Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär,
Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn, Tel.: 0228/35 90 05


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