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Soziales u. Gesellschaft   
ödp-Volksbegehren: Klonverbot in die bayerische Verfassung!
CSU und SPD sollen zum Schwur gezwungen werden
Die bayerische ödp wird ihre "Aktion Verantwortung: Bioethik in die bayerische Verfassung" im Spätsommer mit der Sammlung von 25.000 Unterschriften für ein Volksbegehren starten.

"Wir wollen CSU und SPD im Landtag zum Schwur zwingen - denn die Menschenwürde kann nicht durch Sonntagsreden, sondern nur durch klare politische Richtlinien bewahrt werden", sagte der stellvertretende ödp-Landesvorsitzende Thomas Lotz bei einem Pressegespräch in München.

Nach nahezu einstimmigen Beschlüssen des Landesvorstands und des Landesparteitags ergab nun auch eine parteiinterne Mitglieder-Urabstimmung starke Zustimmung für das Projekt. 1110 bayerische ödp-Mitglieder (95,1 Prozent der Abstimmenden) befürworten den massiven Einsatz der Partei für eine Änderung der Bayerischen Verfassung, mit der festgestellt würde, dass das Klonen und die Selektion menschlicher Embryonen sowie Eingriffe in die Keimbahn des Menschen mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Lediglich 55 Mitglieder (4,7 Prozent) stimmten gegen die Vorlage des Landesvorstands. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 33 Prozent.

ödp-Vize Lotz zeigte sich sehr erfreut über das klare Votum der Mitglieder: "Schon die erste Ankündigung unseres Projekts hat den Landtag aufgeweckt. Jetzt bleiben wir dran, damit er nicht wieder einschläft!" Nach den Vorstellungen der ödp soll sich das Parlament bis Sommer nächsten Jahres eine ödp-Petition für eine Ergänzung von Artikel 100 der Bayerischen Verfassung zu eigen machen. Sie lautet:

"Das Klonen menschlicher Embryonen, die Selektion menschlicher Embryonen und Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sind mit der Würde des Menschen unvereinbar.
Die Würde des Menschen ist während seiner gesamten Entwicklung von der Zeugung bis zum Tod in Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtspflege und Wissenschaft zu achten."

Schließt sich der Landtag nicht dem ödp-Vorschlag an, kann die Partei mit den 25.000 Unterschriften jederzeit ein Volksbegehren einleiten.

Die ödp will Lotz zufolge damit die nötigsten bioethischen Grundsätze in der Verfassung verankern. Es sei höchste Zeit, nicht nur die drei klassischen Staatsgewalten, sondern auch die Wissenschaft auf die Menschenwürde zu verpflichten. Die Verfassung müsse angesichts der neuen biotechnologischen Möglichkeiten die gefährlichsten Formen künftig möglicher Verletzungen der Menschenwürde beim Namen nennen, nämlich das Klonen menschlicher Embryonen und die Manipulation der Erbanlagen. Abgelehnt werde auch die Selektion von Embryonen, darunter die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID), vor der Lotz ebenfalls warnte: "Die Zulassung der PID wäre der Weg zum ,Designer-Baby' mit gezielter Auswahl gewünschter Eigen-schaften. Sehr schnell entstünde ein sozialer Druck auf alle Eltern, den ,sicheren Weg' der Befruchtung im Glas zu gehen, Gentests vorzunehmen und von der Norm abweichende Embryonen zu ,verwerfen'".

Die ödp möchte, so Parteivize Lotz, mit dem Instrument des Volksbegehrens vor allem erreichen, dass überall in der Gesellschaft über die zentralen Fragen der Bioethik diskutiert wird. "Diese Fragen gehen alle Menschen etwas an, nicht nur die Experten in den ,Ethik-Kommissionen'", betonte Lotz. Auch die - letztlich entscheidende - bundespolitische Debatte werde durch eine breite bayerische Verfassungsdiskussion angeregt und beeinflusst, ebenso andere Bundesländer. Nach einer Änderung der Bayerischen Verfassung im Sinne der ödp wären alle bayerischen Politiker dazu angehalten, bei Entscheidungen im Bundesrat über entsprechende Gesetze (z.B. Änderungen des Embryonenschutzgesetz) diese Verfassungsgrundsätze beherzigen. Die "verbrauchende" Forschung an Embryonen, bei der Embryonen getötet und verwertet werden, dürfte dann von bayerischen Politikern nicht befürwortet werden. Gleiches gilt für alle Formen des Klonens (erbgutgleiche Vervielfältigung von Embryonen) und für alle Manipulationen an der Keimbahn. ödp-Vize Lotz sieht darin eine klare Wegweisung für die Wissenschaft: "Im Freistaat würden sich dann Forschung und Forschungsförderung auf ethisch unbedenkliche Felder konzentrieren, zum Beispiel auf die Forschung und Therapie mit Stammzellen von zustimmungsfähigen Erwachsenen."

Die Mitglieder-Urabstimmung in Zahlen:
Beteiligung: 1.167 von 3.500 Mitgliedern (33 %); Ja: 1.110 Stimmen (95,1 %); Nein: 55 Stimmen (4,7 %); Ungültig: 2 Stimmen (0,2 %).

Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter
Presseservice@oedp-bayern.de
oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.

 
Quelle: Ökologisch-Demokratische Partei Bundesverband, D-97070 Würzburg
http://www.oedp.de
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