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Naturschutz   
Nachbesserung statt Aufweichung: BUND fordert effektive Reform des Bundesnaturschutzgesetzes
Berlin, 28.6.01: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verlangt anlässlich der heutigen ersten Lesung des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundestag, die Chance auf ein effektives Naturschutzrecht nicht zu verspielen. Parteipolitische Interessen und die Starrheit einzelner Lobbygruppen dürften Fortschritte bei den naturschutzfachlichen Vorgaben für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft nicht zunichte machen. Eine Abschwächung der Eingriffsregelung bei Bauvorhaben müsse ebenfalls verhindert werden.

Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Bundesvorsitzende: "Die Polemik gegen den Naturschutz von Opposition, Industrie und Landwirtschaft ist unbegründet.
Die neuen Auflagen für eine 'gute fachliche Praxis' in der Landwirtschaft stellen wichtige Leitlinien für die Agrarwende und die Entwicklung im ländlichen Raum dar. Sie dürfen nicht dem Druck von Lobbyisten zum Opfer fallen. Nur mit einer naturverträglicheren Landwirtschaft kann dem dramatischen Arten- und Biotopverlust erfolgreich entgegen gewirkt werden."

Für die Vernetzung von Lebensräumen spiele der im Gesetz vorgesehene bundesweite Biotopverbund eine entscheidende Rolle. Allerdings benötige er einen effektiven und dauerhaften Schutzstatus, den das Gesetz sicherstellen müsse.

Zahrnt: "Der Schutz von Meeresflächen und des Küstenbereichs muss unbedingt ins Gesetz hinein. Gasbohrungen und Kiesentnahme, Pipelines und Offshore-Windparks bedrohen zunehmend unsere Meere. Wirtschafts- und Verkehrsministerium müssen hier endlich ihre Blockadehaltung gegen den Meeresschutz aufgeben und den europäischen und internationalen Schutzgeboten folgen."

Nach Ansicht des BUND ist insbesondere die vorgesehene Eingriffsregelung verbesserungswürdig. Mit der jetzigen Neufassung entfalle faktisch die Möglichkeit, Eingriffe aus Gründen des Naturschutzes zu untersagen. Die Aufforderung an die Länder, Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur zu kontrollieren, könne dieses Manko nicht aufheben. Zahrnt: "Wir fordern daher, die bisher bestehende Vorschrift nicht abzuschwächen, sondern durch klare Vorgaben effektiv und vollzugstauglich zu machen."

Auch blieben die Klagemöglichkeiten der anerkannten Verbände auf einen geringen Ausschnitt der umweltrelevanten Verfahren beschränkt, kritisiert Zahrnt. Die Erweiterung auf Plangenehmigungen und Bebauungspläne sei deshalb notwendig.

Bei Rückfragen:
Dr. Kerstin Oerter, Naturschutz-Expertin des BUND oder
BUND-Pressestelle, Rüdiger Rosenthal: Tel. 030-27586-425 / -489, Fax: -449,eMail: presse@bund.net; Der BUND im Internet: www.bund.net; Presse-Archivunter www.bund.net/archiv
 
Quelle: BUND Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., D-10179 Berlin
http://www.bund.net
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