Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung
 








  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Büro & Unternehmen alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Stichwort    Art 
Hilfe   neue Suche  alle Pressestellen anzeigen 
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  tec4U-Solutions GmbH, D-66115 Saarbrücken
Rubrik:Büro & Unternehmen    Datum: 08.04.2024
CSRD-Reporting leicht gemacht
Die Nachhaltigkeitsexperten von tec4U unterstützen bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Zukunft fordert neue, einheitliche Berichtsstandards und eine Bewertung von Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken & Chancen von Nachhaltigkeitsaspekten nach dem "Prinzip der doppelten Wesentlichkeit". tec4U-Solutions begleitet Unternehmen dabei, das verpflichtende Sustainability Reporting zielführend und wirtschaftlich umzusetzen.

© tec4U-Solutions
Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sog. "Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464" (CSRD), offiziell in Kraft getreten. Diese soll von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 6. Juli 2024 spätestens in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ersetzt die bisherige NFRD ("Non-Financial-Reporting Directive"), von der deutschlandweit etwa 500 Unternehmen und europaweit etwa 11.000 Unternehmen direkt betroffen gewesen sind. Nun wird der Anwenderkreis deutlich ausgeweitet, sodass allein in Deutschland etwa 15.000 Unternehmen zukünftig unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie erfolgt zeitlich gestaffelt.

Bereits heute jedoch befassen sich auch Unternehmen, die erst in den folgenden zwei bis drei Jahren unter die Berichtspflicht fallen, mit den Berichtsanforderungen gemäß CSRD, da diese sehr umfangreich sind und es viele Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzgebung gibt. Für diejenigen, die seit dem 01.01.2024 unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, gelten auch die Anforderungen der Taxonomie-Verordnung. Somit sind Angaben zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten sowie die zentralen Taxonomiequoten in den Umweltteil des Nachhaltigkeitsberichts zu integrieren. Im Rahmen der Berichterstattung sind nicht nur die eigenen Unternehmenstätigkeiten, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, wobei ein enger Zusammenhang zwischen dem CSRD und dem LKSG entsteht. Des Weiteren darf der Nachhaltigkeitsbericht in Zukunft nicht mehr als separater Bericht veröffentlicht werden, sondern muss zwingend Teil des Lageberichts sein sowie in einem elektronischen Berichtsformat gemäß dem digitalen EU-Berichtsformat "ESEF" vorliegen. Auch eine Prüfung durch unabhängige Dritte wird nun verpflichtend eingeführt. Diese soll zunächst einmal mit "begrenzter Prüfungssicherheit" (limited assurance) erfolgen und im Laufe der Zeit zu einer Prüfung auf "hinreichende Sicherheit" (reasonable assurance) ausgeweitet werden. Zur EU-weiten Vereinheitlichung plant die EU-Kommission, einen EU-Prüfungsstandard in Form eines delegierten Rechtsakts zu erlassen.

Welche Berichtsstandards sind vorgesehen?
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Vorgabe einheitlicher europäischer Berichtsstandards. Die "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS), welche durch die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung ("EFRAG") entwickelt worden sind, umfassen zentrale Berichtsanforderungen und geben die Berichtsstruktur eines Nachhaltigkeitsberichts konkret vor. Während Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß NFRD auf bereits etablierte Rahmenwerke, wie z. B. den Vorgaben der GRI oder des DNK, zurückgreifen konnten, haben sich berichtspflichtige Unternehmen von nun an den ESRS zu orientieren. Diese bedürfen keiner weiteren nationalen Umsetzung und sind demnach seit dem 01.01.2024 anzuwenden.

Die Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD
Die dargestellten Standards stellen sog. "Sektorübergreifende Standards" dar und sind somit unabhängig von der Unternehmensgrößenklasse sowie Branche anzuwenden. Mit Ausnahme des ESRS 1, welcher keine konkreten Berichtsanforderungen, sondern die Basisinformationen für die Berichterstattung enthält, und des ESRS 2, welcher in jedem Fall berichtet werden muss, unterliegen alle anderen themenspezifischen Standards einer sog. "Wesentlichkeitsanalyse und -bewertung":

© tec4U-Solutions
Im Rahmen der CSRD wird von dem "Prinzip der doppelten Wesentlichkeit" gesprochen, bei dem nicht nur die negativen sowie positiven Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft, sondern auch die Abhängigkeiten, Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen betrachtet werden. Daraus lassen sich die für das Unternehmen relevanten und demnach zu berichtenden Themen ableiten. Aus diesem Grund wird der Wesentlichkeitsbeurteilung eine große Bedeutung beigemessen. Aufgrund der Komplexität des Prinzips sowie der unzureichenden Erläuterung im Gesetzestext wird empfohlen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und auf die Fachexpertise von Beratern aus dem Bereich Nachhaltigkeit zurückzugreifen.
Die EFRAG beschäftigt sich derzeit u. a. mit der Ausarbeitung sektorspezifischer Standards, wobei die folgenden zehn Sektoren zunächst einmal im Fokus stehen sollen:
  • Landwirtschaft & Ackerbau
  • Steinkohlebergbau
  • Bergbau
  • Öl und Gasupstream
  • Textilien, Accessoires, Schuhe, Juwelierwaren
  • Energieerzeugung
  • Straßenverkehr
  • Herstellung von KFZ
  • Öl und Gas-mid/-downstream
  • Lebensmittel und Getränke
Die ersten Entwürfe zu den sektorspezifischen Standards sollen voraussichtlich 2026 veröffentlicht werden. Zudem werden weitere ESRS für KMUS sowie für Unternehmen aus Drittstaaten folgen.

Welche Sanktionen drohen?
Die Berichtspflicht gemäß CSRD bzw. ESRS bringt ernstzunehmende Haftungsrisiken für das Unternehmen, die Geschäftsleitungsgremien sowie deren Mitglieder mit sich. Die CSRD-Richtlinie gibt keine konkreten Sanktionen vor, wenn ein berichtspflichtiges Unternehmen gegen die Vorgaben im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung verstößt. Denn es liegt in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten, diese in die handelsrechtlichen Sanktionierungsregelungen zu integrieren. Hierbei sollen mindestens folgende Inhalte abgedeckt sein:
  • Eine öffentliche Erklärung unter Nennung der dafür verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person und der Art des Verstoßes;
  • eine Anordnung, mit der die verantwortliche natürliche oder juristische Person aufgefordert wird, das den Verstoß darstellende Verhalten einzustellen und von einer Wiederholung dieses Verhaltens abzusehen;
  • behördliche Bußgelder, wobei diese am Umsatz, der durch den Verstoß erzielt wurde, oder an den Verlusten, die durch den Verstoß gemindert wurden, bemessen werden.
Des Weiteren können derartige Verstöße das Risiko einer negativen medialen Berichterstattung zur Folge haben und zu Reputationsschäden sowie damit verbundenen Folgeschäden, wie etwa die Nichtberücksichtigung bei öffentlichen Vergabeverfahren, führen. Zudem müssen Unternehmen bei einer fehlerhaften bzw. nicht wahrheitsgetreuen Berichterstattung mit zivilrechtlichen Klagen rechnen.

Wie kann tec4U-Solutions Sie beim CSRD-Reporting unterstützen?
tec4U-Solutions begleitet Sie dabei, die für Ihr Unternehmen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung zielführend und wirtschaftlich umzusetzen. Im Rahmen eines mehrtägigen Workshops werden in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die für Sie relevanten Themen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht erarbeitet und darauf aufbauend die hierfür notwendigen Informationen und Datenpunkte identifiziert. Der CSRD-Workshop liefert Ihnen folgende Ergebnisse:
  • Sensibilisierung der Fachabteilungen zu den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Alle potenziell relevanten Nachhaltigkeitsaspekte
  • Eine Wesentlichkeitsanalyse und Liste an wesentlichen Themen für den individuellen Nachhaltigkeitsbericht
  • GAP-Analyse zur Identifikation fehlender Informationen & Datenpunkte
  • Gliederung & Struktur Ihres Nachhaltigkeitsberichts

Das CSRD-Modul in DataCross 2.0
Das tec4U-Expertenwissen in Bezug auf die CSRD und die zu berichtenden ESRS-Standards fließen in die Entwicklung eines CSRD-Moduls innerhalb unserer Sustainability Compliance Software DataCross. Die Anwendung ermöglicht es Ihnen, die Wesentlichkeitsanalyse teilautomatisiert durchzuführen und durch die Beantwortung gezielter Fragen die für Ihr Unternehmen relevanten Themen zu identifizieren. Anschließend wird eine vorläufige Gliederung für den individuellen Nachhaltigkeitsbericht erstellt, welcher mit Inhalten gefüllt werden kann. Zur Informationsbeschaffung bietet die Anwendung ein Modul zur Lieferantenbefragung und liefert Performancewerte aus anderen DataCross-Modulen (u.a. Material Compliance, LkSG oder CO2).

Infos unter: www.csr-platform.com

Diskussion

Um in diesem Forum diskutieren zu können, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung...   zur Anmeldung
BesitzerInnen einer gültigen ECO-Card oder Member-Card können gleich losdiskutieren.
User-ID:
Password:



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

14.06.2024
Adapteo-Großprojekt Gymnasium Mainz-Mombach Für mindestens vier Jahre wird das Interims-Gymnasium in Modulbauweise als Lernort genutzt.


QUADRA energy stellt innovativen Service zur Direktvermarktung von Solarstrom vor Smart Solar Service spart Zeit und bürokratischen Aufwand


Engagement Report 2023: Erste Asset Management setzt sich für die Adressierung von Biodiversitätsrisiken bei Bayer AG ein


CWS Workwear eröffnet Innovation Lab für nachhaltige Textilien Neben der Forschung dient das Innovation Lab künftig auch als Schulungsgebäude.


Nachhaltige Arbeitsplatzkonzepte work different erhält Auszeichnung für ethisches Handeln


Online-Magazin "Verbraucher60plus" VERBRAUCHER INITIATIVE veröffentlicht neue, kostenfreie Ausgabe


11.06.2024
Menü- und Lieferdienste: Essen kommt ins Haus VERBRAUCHER INITIATIVE über die Mahlzeitenversorgung im Alter

Klarer Kompass in Richtung Nachhaltigkeit Trauer um Klaus Töpfer

Klaus Töpfer - das grüne Gewissen Deutschlands Kommentar von Franz Alt zu Klaus Töpfers Tod


Familienunternehmen eröffnet »Bronner Haus & Dr. Bronner's Museum« in Laupheim Geschichtsträchtiges Gebäude beherbergt zudem die »Wohngemeinschaft Emanuel«


Kein Pakt mit dem Rechtsextremisten Milei - Verhandlungen zum EU-Mercosur-Handelsabkommen aussetzen! Offener Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz

10.06.2024
Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern und Gewerbegebäuden jetzt einfacher umzusetzen Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat die Veröffentlichung erstellt

Politische Mitte muss nun zusammenstehen für eine EU mit Zukunft Germanwatch zur Europawahl


EU-Wahl: Keine Sicherheit ohne Klima- und Naturschutz Erklärung zum Ausgang der Wahl zum Europäischen Parlament

Ernährungskrise in West- und Zentralafrika: Aktion gegen den Hunger fordert sofortiges gemeinsames Handeln

Neue praxisorientierte Fortbildung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Mit dem TÜV-zertifizierten Lehrgang für LkSG-Beauftragte lernen Fachkräfte praxisbezogen alle Aspekte des LkSG kennen und sind somit für die rechtssichere Umsetzung gerüstet.


Denis Scheck (Druckfrisch) im Feinschmecker-Magazin über Psychoanalytisches beim Küchenkauf In seiner Kolumne bezeichnet Denis Scheck die Verkaufsgespräche der Möbelmacher als Gesprächstherapien


09.06.2024
BUND Naturschutz erleichtert Bürgerentscheid Stadt-Umlandbahn in Erlangen

Ein Meilenstein für eine sichere solare Stromversorgung Von der Schweizer Stimmbevölkerung deutlich angenommenes Stromgesetz


Bücherwände und Bibliotheken aus Massivholz nach Maß und mit raffinierten Ideen Nur die Einzelanfertigung von Bücherregalen aus dem Holz der Region macht wirklich glücklich