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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 09.11.2023
Kein guter Plan: Deutsche Umwelthilfe befürchtet, dass Heizungsförderung zur nächsten Ampel-Hängepartie bei der Wärmewende wird
Enormer klimapolitischer Rückschritt droht mit der geplanten Heizungsförderung
  • Haushaltsausschuss des Bundestages berät voraussichtlich nächste Woche neue Heizungsförderung, die begleitend zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten soll
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und strenger Staubgrenzwert für Holzheizungen dürfen nicht unter den Tisch fallen
  • Nachfrageeinbruch um 70 Prozent bei Wärmepumpen ist alarmierend
  • DUH fordert Rechts- und Planungssicherheit sowie Aufrechterhaltung des Klimaschutzes
Mit der geplanten Heizungsförderung droht ein enormer klimapolitischer Rückschritt, die Verschwendung von Milliarden Euro Steuergeld für halbgaren Klimaschutz und mehr Luftverschmutzung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert in den laufenden Verhandlungen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude endlich Planungssicherheit und eine rechtssichere Ausgestaltung der Förderung. Bereits im Februar kündigte Klimaschutzminister Robert Habeck eine sozialere Heizungsförderung als Begleitung des Gebäudeenergiegesetzes an. Zum Jahresende streitet sich die Ampel-Koalition aber immer noch über die konkrete Ausgestaltung. Inhalt aktueller Diskussionen sind die Abschaffung bestehender Klimaschutz-Kriterien und die Förderung von Heiztechnologien wie die "H2-Ready"-Gasheizung, deren Rechtmäßigkeit nach europäischem Recht noch ungeklärt ist. Maßnahmen für mehr Energieeffizienz vernachlässigt die Bundesregierung hingegen.

Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Nach dem Gebäudeenergiegesetz droht nun auch die dazugehörige Förderung zur Hängepartie zu werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund von politischer Planlosigkeit so lange über die Heizungsförderung im Dunkeln zu lassen, sorgt erneut für massive Verunsicherung. Die Ampel-Regierung sabotiert sich selbst und gefährdet die Wärmewende, wenn sie weiter über klimaschädliche Wasserstoffheizungen streitet. Die Förderung von Gasheizungen ist zudem ein rechtliches Spiel mit dem Feuer: Im Ernstfall riskiert die Ampel einen Förderstopp, weil es europarechtliche Einwände gibt. Die Bundesregierung sollte sich bei der Heizungsförderung auf sichere und klimafreundliche Heiztechnologien wie die Wärmepumpe konzentrieren. Es wäre ein großer Fehler, die um mehr als 70 Prozent gesunkene Nachfrage an Wärmepumpen zu ignorieren. Das geht einerseits zu Lasten der Wärmewende, andererseits verscheucht die Bundesregierung damit eine Industrie mit großem Wachstums- und Innovationspotential. Auch die Förderung von Effizienzmaßnahmen benötigt dringend mehr Aufmerksamkeit. Nur wenn die Bundesregierung die Sanierung von Häusern konsequent fördert, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig noch warme Wohnungen leisten."

Die DUH spricht sich klar dafür aus, Holzheizungen nur als nachrangige Option für die Gebäudewärme vorzusehen. Die Förderung für Holzheizungen sollte deshalb deutlich geringer ausfallen als für Wärmepumpen und perspektivisch auslaufen. Die DUH warnt die Bundesregierung zudem davor, den Forderungen der Industrie nach lascheren Vorgaben für Holzheizungen nachzugeben. Insbesondere der strenge Staubgrenzwert muss in der Heizungsförderung beibehalten werden. Dieser wurde Anfang 2023 eingeführt und macht Partikelabscheider faktisch zum Standard für förderfähige Holzheizungen. Ohne strenge Vorgaben für Holzheizungen läuft Deutschland Gefahr, seine europäischen Reduktionsverpflichtungen für Feinstaub zu verfehlen.

Hintergrund:
Der Haushaltsausschuss des Bundestages entscheidet voraussichtlich in der kommenden Sitzungswoche über die überarbeiteten Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Als Grundlage dienen dafür das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für den Wohnungsbau und Eckpunkte der Förderung für den Heizungstausch, die der Bundestag bereits am 8. September 2023 gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen hat.

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