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Presse-Stelle:  Fachzeitschrift MüllMagazin Rhombos-Verlag, D-10785 Berlin
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 11.05.2001
EG-Richtlinie zu Elektroschrott / Erste Lesung
Europaparlament diskutiert Richtlinienentwürfe zu Elektroschrott-Recycling Umweltausschuß legt Änderungen vor
Brüssel. Die Elektroschrottmenge steigt seit Jahren. Im Jahr 1998 wurden 6 Millionen Tonnen in der EU entsorgt, die Wachstumsrate beträgt 3 - 5 Prozent jährlich. Elektroschrott enthält alle möglichen gefährlichen Stoffe, die üblicherweise gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sowohl bei der Deponierung als auch in der Müllverbrennung stellt Elektroschrott ein Risiko dar. Die Europäische Kommission schlägt deshalb zwei Richtlinien vor, eine für die Entsorgung von Elektroschrott (Dok.: A5-0148/2001) und die andere über die Einschränkung der Nutzung von gefährlichen Stoffen in Elektrogeräten (Dok.: A5-0146/2001).

Die Ziele der beiden Vorschläge sind wie folgt:
* Produzentenverantwortung: Die Produzenten sollen für die Entsorgung ihrer alten Geräte verantwortlich sein, dadurch gibt es einen Anreiz, die Konstruktion der Geräte so zu verändern, dass sie recyclingfreundlicher werden. Privathaushalte sollen ihre Altgeräte kostenlos zurückgeben können.
* Getrennte Sammlung: Elektroschrott soll getrennt von anderem Abfall durch geeignete Sammelsystem gesammelt werden. Ziel sind 4 Kilogramm pro Einwohner und Jahr.
* Bessere Abfallbehandlung, Wiederverwendung und Recycling: Es müssen Behandlungspläne aufgestellt und zertifiziert werden. Die Kommission legt Ziele in Form von Prozentsätzen für die Wiederverwendung und das Recycling fest.

* Benutzerinformationen: Es soll ein Zeichen entwickelt werden, das zeigt, daß ein Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in die Mülltonne geworfen werden soll. Die Bevölkerung soll über das neue System informiert werden.
* Gefährliche Stoffe: Von 2008 an müssen für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE (bromierte Flammhemmer) Alternativen für den Einsatz in Elektrogeräten gefunden werden. In einigen wenigen Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich.

Beide Richtlinienvorschläge sind Thema der ersten Lesung (Gemeinsame Aussprache) des Europaparlaments auf der Sitzung am 15. Mai 2001 in Straßburg.

Zur geplanten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte ["Elektro- und Elektronikaltgeräte" (A5-148/2001)] legt der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik dem Plenum eine Vielzahl von Änderungsanträgen vor. So schlägt er zum Beispiel vor, das Ziel für die getrennte Sammlung von 4 Kilogramm pro Kopf und Jahr auf 6 Kilogramm pro Kopf und Jahr anzuheben. Dies soll einen Anreiz bieten, effiziente Sammelsysteme zu schaffen.

Außerdem möchte der Ausschuß, daß die Mitgliedstaaten 30 Monate nach dem Inkrafttreten der Richtlinie sicherstellen, daß Elektroschrott nicht länger gleichzeitig mit unsortiertem Hausmüll entsorgt wird. Was die Sammelsysteme angeht, so sollen die Produzenten diese ganz oder teilweise finanzieren. Für private Haushalte jedenfalls soll die Abgabe von Elektroschrott kostenlos sein.

Was die Finanzierung angeht, so sieht die Kommission kollektive oder individuelle Systeme vor, der Ausschuß möchte individuelle Systeme bevorzugen, nur wo diese nicht möglich sind, soll es kollektive Systeme geben.

Was die Kosten sogenannter "historischer" Produkte angeht, das sind solche Produkte, die vor Inkrafttreten der Richtlinie auf dem Markt waren, so sollen diese auf Kosten der existierenden Produzenten entsorgt werden. Der Ausschuß möchte, daß die Kosten für die Sammlung, die Behandlung und die umweltfreundliche Entsorgung in den Preis von Neuprodukten internalisiert werden. Die Produzenten sollen nach ihrem Marktanteil an diesen Kosten beteiligt werden. Für eine Übergangsperiode soll es den Produzenten möglich sein, die Kosten, die durch die Entsorgung des historischen Abfalls entstehen, beim Verkauf von Neuprodukten auszuweisen (sogenannter "sichtbarer Beitrag"). Allerdings müssen die Hersteller nachweisen können, daß die ausgewiesenen Kosten auch den tatsächlich anfallenden Kosten entsprechen.

Der Ausschuß besteht darauf, daß die Behandlung nach dem Stand der Technik stattfindet. Behandlungssysteme sollen von den Produzenten gemeinsam oder individuell aufgebaut werden können. Falls die Behandlung außerhalb der EU stattfinden soll, möchte der Ausschuß, daß die Behandlungsanlagen den Standards dieser Richtlinie entsprechen müssen. Außerdem sollen alle Behandlungseinrichtungen zertifizierte Umweltmanagementsysteme einführen.
Was die Wiederverwendung angeht, so hat die Kommission bis 2005 Zielvorgaben festgelegt, beispielsweise für große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke, hier sollen 80 Prozent des Gewichts der Geräte verwertet und 75 Prozent recycelt werden. Der Ausschuß hebt diese beiden Quoten auf 90 beziehungsweise 85 Prozent an.
Für Computer und ähnliches hat die Kommission 60 beziehungsweise. 50 Prozent festgelegt, der Ausschuß hebt auch dies auf 70 beziehungsweise 60 Prozent an.

Einige Mitgliedstaaten haben bereits eigene Regelungen für Elektroschrott getroffen. Für einen Übergangszeitraum von 10 Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie sollen diese Systeme nach dem Willen des Ausschusses weiter existieren dürfen.

Während die Kommission Ausnahmen für medizinische Geräte und Überwachungsgeräte festgeschrieben hatte, die nicht getrennt gesammelt werden sollten, schließt sich der Ausschuß dieser Meinung nicht an. Auch diese Geräte sollen unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.
Die Mitgliedstaaten sollen die Kommission jährlich über die Menge von Elektrogeräten, die auf den Markt kommen, genauso informieren wie über die Menge, die gesammelt und recycelt wurde, sowohl nach Anzahl der Geräte als auch nach Masse und nach Kategorien geordnet. Der Ausschuß möchte detailliertere Informationen nicht im dreijährlichen, sondern im zweijährlichen Abstand. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem sicherstellen, daß sie die nötigen Inspektionskapazitäten haben, um die geschaffene Infrastruktur auch zu kontrollieren.

Die Kommission listet zehn Kategorien von Elektrogeräten auf, die von der Richtlinie betroffen sind, der Ausschuß ändert die Kategorie Beleuchtungskörper und nimmt Glühlampen, Wohnraumleuchten und Energiesparlampen aus. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe: Die Wiederverwendung von Glühlampen ist sehr schwierig. Energiesparlampen sollten grundsätzlich gefördert werden, um den Kioto-Verpflichtungen der EU nachzukommen. Wohnraumleuchten enthalten oft weniger als fünf Gewichtsprozent elektrische Komponenten, der Rest kann beispielsweise Stein oder Glas sein, deshalb sind sie auszunehmen.
Bei der Kategorie Spielzeug hingegen fügt der Ausschuß auch Freizeit- und Sportgeräte hinzu, sofern es sich dabei um elektrische Geräte handelt.

Bei der geplanten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ["Gefährliche Stoffe in Elektrogeräten" (A5-146/2001)] definiert der Ausschuß das Ziel der Richtlinie neu. Wo die Kommission nur für eine Angleichung der Rechtsvorschriften über die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen spricht, erklärt der Ausschuß, die Richtlinie bezwecke die Minimierung der mit der Herstellung, Verwendung, Behandlung und Beseitigung von Elektroschrott verbundenen Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.

Die Kategorien von Elektroschrott, die in der ersten Richtlinie vom Geltungsbereich ausgenommen wurden, nämlich Glühlampen und anderes, sollen nach dem Wunsch des Ausschusses dennoch unter diese Richtlinie fallen.

Was den Zeitrahmen angeht, so möchte die Kommission die Gefahrstoffe von 2008 an verbieten. Der Ausschuß sieht hier bereits das Jahr 2006 vor. Außerdem möchte er, daß die Liste der Stoffe regelmäßig aufgrund des wissenschaftlich und technischen Fortschritts revidiert wird.

Der Ausschuß wünscht, daß bis zur ersten Revision 2003 vor allem halogenierte Kohlenwasserstoffe und andere halogenierte Flammschutzmittel untersucht werden. Er möchte ferner, daß Strafen eingeführt werden, wenn die Richtlinie nicht eingehalten wird.

Was Ausnahmen angeht, so streicht der Ausschuß:
* Quecksilber in Laborgeräten,
* Blei als Strahlenschutz,
* Cadmiumoxid auf Fotozellen,
* Cadmium, Quecksilber und Blei in Hohlkathodenlampen für die Atomabsorbtionsspektroskopie.

Folgende Ausnahmen hat der Ausschuß hinzugefügt:
* Blei in Lötmitteln, Bleiglas in elektronischen Bauteilen,
* Blei in piezoelektrischen Komponenten,
* Silberoxidlegierungen von Cadmium für elektrische Kontakte.


Kontakt: Europäisches Parlament, PHS 6A65, Deutschsprachiger Sektor, Judith Ecker, 43, rue Wiertz, B-1047 Brüssel, Tel. 00322-2842629, Fax 00322-284.69.01

Der Kommissionsentwurf ist im Internet verfügbar: europa.eu.int/eur-lex/de/com/dat/2000/de_500PC0347_02.html

Quelle: MüllMagazin, Heft 2/2001, RHOMBOS-VERLAG

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