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Presse-Stelle:  Fachzeitschrift MüllMagazin Rhombos-Verlag, D-10785 Berlin
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 23.04.2001
Verbindlichere Regelung von Umweltinspektionen in den EU-Mitgliedstaaten
Parlamentarier stimmen Kompromißlösung zur Festlegung von Mindestkriterien zu
Straßburg/Brüssel. Das Europaparlament nahm auf seiner Sitzung am 14. März 2001 in Straßburg in dritter Lesung einen vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer "Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten" an.

Grundlage der Entscheidung ist eine Empfehlung der Kommission zur Festlegung von Mindestkriterien für Inspektionen der Umweltleistungen von Industrieanlagen und sonstigen Einrichtungen. Dieser Vorschlag betrifft Anlagen, deren Emission oder Abfallentsorgungs- beziehungsweise Abfallverwertungstätigkeiten aufgrund des Gemeinschaftsrechts einer Genehmigung, Erlaubnis oder Lizenz bedürfen. Die Empfehlung erstreckt sich sowohl auf die Organisation und Ausführung derartiger Inspektionen als auch auf die Folgemaßnahmen und die Veröffentlichung der Inspektionsergebnisse. Am 13. Juni 2000 hatte das Europaparlament in zweiter Lesung 18 Änderungsanträge zum Gemeinsamen Standpunkt angenommen. Das wichtigste Ziel dieser Abänderungen bestand darin, die vorgeschlagene Empfehlung in eine verbindliche Richtlinie umzuwandeln, die eine rechtliche Verpflichtung zur Errichtung von Inspektionssystemen in den Mitgliedstaaten begründet. Weitere Abänderungsanträge beschäftigten sich mit einer größeren Transparenz der Inspektionsberichte und einer stärkeren Koordinierung der Inspektionen zwischen den Mitgliedstaaten. Da der Rat die Änderungen nicht übernehmen wollte, wurde ein Vermittlungsverfahren eröffnet.

Die Delegation des Parlaments hat sich vehement dafür eigesetzt, dass anstatt einer nicht-bindenden Empfehlung eine rechtliche bindende Richtlinie über Umweltinspektionen eingeführt wird. Der Rat war jedoch auch im Vermittlungsausschuss nicht bereit, eine solche Richtlinie in Betracht zu ziehen. Das Parlament fordert obligatorische Inspektionen, da derzeit über 150 Verfahren wegen Verstößen oder Nichteinhaltung geltender Umweltgesetzgebung gegen die Mitgliedstaaten laufen. Nach Ansicht des Parlaments ist die beste Gesetzgebung nutzlos, wenn sie nicht durchgesetzt werden kann. Die schwedische Präsidentschaft hatte während der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses am 8. Januar 2001 eine harte Nuss zu knacken. Um ein endgültiges Scheitern des Vorschlags zu verhindern, musste ein Kompromiss mit der Parlamentsdelegation gefunden werden. Da auch das Parlament kein Interesse daran hatte, die Gesetzgebung zu einem so wichtigen Thema scheitern zu lassen, stellte es drei Bedingungen, unter denen es den vorgeschlagenen Kompromiss akzeptieren könne. Diese Forderungen wurden vom Rat übernommen.

Demzufolge akzeptiert das Parlament eine Empfehlung anstatt einer Richtlinie; jedoch nur in Verbindung mit einer Revisionsklausel. Dies bedeutet, dass die Kommission nach zwei Jahren dem Parlament und dem Rat einen Bericht über den Erfolg der Empfehlung vorlegt. Falls der Erfolg nicht wie gewünscht ist, legt die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie vor. Dies sollte noch vor dem Ablauf der laufenden Legislaturperiode geschehen. Parlament und Rat verpflichten sich, einen Richtlinienvorschlag ohne Verzögerung zu debattieren.
Um die Transparenz für die europäische Öffentlichkeit zu vergrößern, beharrt das Parlament auf Inspektionsberichten, die zwei Monate nach der stattgefundenen Inspektion veröffentlicht werden sollen.
Ein besonderes Anliegen des Parlaments sind die illegalen grenzüberschreitenden Verstöße gegen Umweltgesetzgebung. Es drückte deshalb eine Bestimmung zur Koordinierung von Inspektionen zwischen den Mitgliedstaaten durch.

Die Verhandlungsdelegation des Parlaments gestand ein, dass eine Reihe von Zielsetzungen mit dem erzielten Ergebnis nicht erreicht worden seien. Sie konstatierte jedoch, dass man den bestmöglichen Kompromiss erzielt habe. Die Delegation kündigte außerdem an, dass zukünftig jede Umweltgesetzgebung eine Standardklausel vorsehen soll, die angemessene Umweltinspektionen vorschreibt, um die Durchführung des Gesetzes zu überwachen.

Kontakt: Europäisches Parlament, Judith Ecker, PHS 6A65, 43, rue Wiertz, B-1047 Brüssel, Tel. 0032-2- 284 2629, Fax 0032-2-284 6901, envi-press@europarl.eu.int
(PM EP 19.03.2001)
Dokumentangaben:
Berichterstatterin: Caroline JACKSON (EVP-ED, UK)
Dok.: A5-0041/2001
Verfahren der Mitentscheidung (dritte Lesung)
Aussprache: 13.03.2001
Annahme: 14.03.2001 (mit 435 : 42 : 4 Stimmen)

Versendet vom Nachrichtendienst "@Mitteilungen", RHOMBOS-VERLAG, www.rhombos.de

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