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ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:
ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:
Energie & Technik
Datum:
25.02.2021
Reparieren statt Wegschmeißen
Neue EU-Vorschriften regeln, dass zahlreiche Produkte ab dem 1. März 2021 leichter repariert werden können
Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Produkte müssen ab dem 1. März strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit erfüllen. Ab dann werden die EU-weit vereinbarten neuen Ökodesign-Regeln angewendet. Die Hersteller müssen demnach künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten und die betreffenden Produkte so gestalten, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Auch müssen Reparaturinformationen mitgeliefert werden. Das Ziel der neuen Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ist es, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Reparieren statt wegschmeißen - das wird künftig leichter als bisher. Eine Waschmaschine oder ein Fernseher muss künftig nicht mehr weggeworfen werden, nur weil ein kleines Teil des Geräts nicht mehr funktioniert. Alle Neugeräte müssen ab dem 1. März leichter reparierbar sein. Wenn Geräte länger halten, schont das nicht nur wertvolle Ressourcen und das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Ersatz für Kleinteile wie beispielsweise Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe bei Geschirrspülern müssen dann zehn Jahre lang verfügbar sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Ich setze mich dafür ein, dass solche Regelungen bald auch für weitere Produkte gelten, etwa für Smartphones oder Tablets. Die EU Kommission ist hierbei ganz klar auf unserer Seite."
Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission hatten sich im Winter 2018/2019 auf neue Ökodesign-Regelungen für zehn Produktgruppen (Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Haushaltsbeleuchtung, Fernseher und Displays, Netzteile, Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte und gewerbliche Kühlgeräte) geeinigt. Diese werden ab dem 1. März 2021 nach einer zweijährigen Übergangszeit angewendet.
Die Regelung unterscheidet zwischen Ersatzteilen für Verbraucher*innen und für professionelle Reparaturbetriebe. Dies soll sicherstellen, dass der Einbau von Ersatzteilen keine Gefahr für Verbraucher*innen darstellen kann und diese daher nur von professionellen Reparaturbetrieben verbaut werden. Die Neuregelungen sollen auch freie Reparateure unterstützen; fachlich kompetente Reparateure erhalten bis zu sieben Jahre lang bestimmte Ersatzteile vom Hersteller. Darunter sind nicht nur Reparateure im Auftrag der Hersteller zu verstehen, sondern zum Beispiel auch Reparatur-Cafés.
Darüber hinaus sollen Hersteller zukünftig das Produkt so designen, dass es am Ende der Lebensdauer mit herkömmlichen Werkzeugen auseinandergebaut werden kann. So wird das Recycling und damit die Kreislaufwirtschaft gestärkt.
Bislang wurden im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie vorrangig Energieeffizienzanforderungen gestellt. Zum ersten Mal werden nun auch Regelungen zur Langlebigkeit der Produkte getroffen, die insbesondere auf eine leichtere Reparatur hinwirken sollen. Das Bundesumweltministerium hat sich seit langem für diese Neuerung eingesetzt.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft zudem dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der erfolgreichen Ökodesign-Richtlinie auf weitere Produkte auszuweiten. Bislang gilt sie nämlich nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Mit einer solchen Ausweitung, ließen sich für eine Vielzahl von Produkten Ressourcenschutzanforderungen stellen, die die Lebensdauer verlängern und Verbraucher*innen in ihren Reparaturrechten stärken könnten. Die EU-Kommission wird im nächsten Schritt einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Mein Ziel ist, dass wir in der EU noch einen großen Schritt weitergehen. Ich will die Ökodesign-Richtlinie der EU um eine Herstellergarantieaussagepflicht erweitern. Damit würden Hersteller verpflichtet, eine Angabe über die Lebensdauer ihres Produktes zu machen. Tritt ein Mangel innerhalb dieses Zeitraums auf, hat der Käufer ein Recht auf Reparatur. So würde ein Wettbewerb darum entstehen, wer das langlebigere Produkt entwickelt."
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Kontakt:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Email:
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Homepage:
http://www.bmu.de/presse
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