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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 12.11.2020
Vattenfall-Klage: Von Profitgier getrieben
Nachbesserungen an Entschädigungsregelungen ändern jedoch nichts am Atomausstieg
Der schwedische Stromkonzern Vattenfall hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entschädigungsregelung beim Atomausstiegs geklagt. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Novelle des Atomgesetztes von 2018 bislang gar nicht in Kraft getreten ist. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

"Das Bundesumweltministerium hat sich einen groben handwerklichen Fehler geleistet. Doch die verfassungsrechtliche Legitimität des Atomausstiegs, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 festgestellt hatte, bleibt von dem Urteil unbenommen. In der noch ausstehenden Novelle müssen lediglich die Entschädigungsregelungen angepasst werden. Die geforderte Neuregelung ist daher auch eine Chance, den Atomausstieg vorzuziehen und umgehend umzusetzen. Denn jeder Tag Atomstrom bedeutet ein immenses Sicherheitsrisiko für Mensch und Natur.

Ungeachtet solch grober Schnitzer bei der Gesetzgebung ist das Vorgehen der Atomkonzerne illegitim, mit immer neuen überzogenen Forderungen gegen nationale Entscheidungen vor Gericht zu ziehen. Dabei hatte der Gesetzgeber sogar höhere Summen vorgesehen, als laut Gerichtsbeschluss 2016 notwendig, doch die Profitgier scheint unersättlich. Vattenfall verklagt die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs zudem vor einem privaten Investor-Staat-Schiedsgericht, dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID), auf zuletzt knapp 6,1 Milliarden Euro, davon sind etwa 4,3 Milliarden Euro Entschädigung und der Rest Prozesszinsen. Grundlage ist der Energie-Charta-Vertrag, ein plurilaterales Investitionsschutzabkommen. Allein die Gerichtskosten belaufen sich bisher auf knapp 22 Millionen Euro.

Der BUND lehnt Handels- und Investitionsschutzabkommen entschieden ab, die die Sonderklagerechte für Konzerne enthalten und verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu Gunsten der Partikularinteressen von Konzernen unterlaufen können. Handels- und Investitionsschutzabkommen, die Investor-Staats-Schiedsgerichte enthalten, müssen umgehend aufgekündigt werden. Neue Abkommen wie das Ende 2017 vorläufig in Kraft getretene CETA-Abkommen der EU mit Kanada dürfen nicht ratifiziert werden."

Hintergrund:
Nicht einmal ein halbes Jahr nach Beschluss der Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke wurde diese auch schon wieder gekippt zu Gunsten des gesellschaftlich geforderten Atomausstiegs. Die Konzerne E.ON, RWE und Vattenfall klagten daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschädigung. Dieses hatte bereits 2016 geurteilt, dass der Atomausstieg verfassungskonform sei. Den Konzernen wurde lediglich Ausgleich zugestanden für in diesem Zeitraum getätigte Investitionen - die damals nicht belegt werden konnten. Sowie ein Ausgleich für RWE und Vattenfall für entgangene Gewinne aus den Ende 2010 zugeteilten Strommengen. Der Gesetzgeber gestand dies den Konzernen durch die Novelle des Atomgesetzes in voller Höhe des entgangenen Gewinns zu, obwohl das Bundesverfassungsgericht klargestellt hatte, dass das gar nicht erforderlich sei. Die abschließende Summe wird laut Bundesumweltministerium nach Abschaltung aller Atomkraftwerke 2023 ermittelt werden und voraussichtlich im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen.

Weitere Informationen:
Atomausstieg, sofort! - Forderungen des BUND zur Atomgesetz-Novelle 2018

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